Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Neue Anforderungen an den Hebammenberuf: Sozialministerin setzt sich für Gesetzesnovellierung ein
22.06.2017, Magdeburg – 61
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bremen. Die Ausbildung zur Hebamme steht auf Bundesebene
vor einer Neuausrichtung. Hintergrund ist die fristgerechte Umsetzung einer
entsprechenden EU-Richtlinie bis zum Jahr 2020. Bis dahin müssen die
Berufsordnungen so verändert werden, dass eine 12-jährige Schulbildung
Voraussetzung für das Erlernen des Hebammenberufes wird. Ziel ist eine
Vereinheitlichung der Berufsqualifikationen im europäischen Raum.
?Die Ausbildungsprüfungsordnung ist mehr als 30
Jahre alt. Sie ist vor allem ausgerichtet auf angestellte Hebammen in Kliniken.
Das entspricht nicht mehr der Realität, da heute ein Großteil aller Hebammen
freiberuflich arbeitet?, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne bei der
zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz in Bremen. Hinzu komme, dass die
Anforderungen an den wissenschaftlichen Anspruch des Hebammenberufes gestiegen
sind. ?Daher
brauchen wir eine zügige Änderung bei der Ausbildung?, betont Grimm-Benne.
Sachsen-Anhalt hat sich das Ziel gesteckt,
dass Hebammenleistungen für alle Frauen in Sachsen-Anhalt niedrigschwellig
zugänglich und qualitativ hochwertig verfügbar sind. Im Rahmen des 2016 ins
Leben gerufenen Runden Tisches ?Geburt und Familie? sprachen sich verschiedene
Akteure unter anderem für eine akademische Hebammenausbildung aus. In diesem
Zusammenhang wird aktuell eine Studie vorbereitet, deren Ergebnisse Auskunft über
die Personalsituation bei Hebammen in Sachsen-Anhalt geben sollen. Untersucht
wird auch, wie sich diese in den kommenden Jahren entwickeln wird. Damit wird
zugleich ein Vorhaben umgesetzt, das im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.
Bislang
wird die dreijährige Hebammenausbildung ausschließlich an den
Ausbildungszentren für Gesundheitsberufe der Universitätsklinika in Magdeburg
und Halle durchgeführt.
Hintergrund:
Nach
aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes leisteten im Jahr 2015 insgesamt
259 Hebammen und Entbindungshelfer Geburtshilfe in Krankenhäusern
Sachsen-Anhalts. Davon waren 228 festangestellte Kräfte und 31 Belegkräfte. 2014
waren es insgesamt noch 273. Damit setzt sich der seit 2004 erstmals leicht
rückläufige Trend weiter fort.
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