Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Förderung für ungewollt kinderlose Paare wird aufgestockt / Minister Bischoff dankt dem Bund für Unterstützung
10.02.2014, Magdeburg – 5
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Förderung
für ungewollt kinderlose Paare wird aufgestockt / Minister Bischoff dankt dem
Bund für Unterstützung
Dank
der Unterstützung durch den Bund kann Sachsen-Anhalt
seine Förderung für ungewollt kinderlose Paare bei der Finanzierung von
Maßnahmen der assistierten Reproduktion ausweiten. Ab sofort können Paare für
den ersten bis dritten Versuch einer künstlichen Befruchtung eine Unterstützung
von bis zu 900 Euro je Zyklus beantragen. Das Land stellt in diesem Jahr rund
300.000 Euro zur Verfügung, der Bund gibt noch einmal 200.000 Euro dazu.
Eine
entsprechende Bund-Land-Vereinbarung ist jetzt von der Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, und Sachsen-Anhalts
Minister für Arbeit und Soziales, Norbert Bischoff, unterzeichnet worden.
?Kinderwünsche
dürfen keine Kostenfrage sein?, sagt die Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. ?Gerade für Paare mit kleinem
und mittlerem Einkommen stellen die hohen Behandlungskosten von mehreren Tausend
Euro oft ein großes Problem dar. Familienpolitik beginnt bereits vor der Geburt
eines Kindes. Ich freue mich sehr darüber, dass nun auch Sachsen-Anhalt seine
finanzielle Förderung für Familien mit unerfülltem Kinderwunsch ausweitet.?
Sozialminister
Norbert Bischoff äußerte sich erfreut über die verbesserte Förderung und dankte
ausdrücklich dem Bund für seine Unterstützung. Bischoff erklärte in Magdeburg:
?Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, ungewollt kinderlose Paare nicht über
Gebühr mit der Finanzierung für notwendige Behandlungen allein zu lassen. Über
die Kosten darf keine Sozialauswahl erfolgen. Daher bin ich froh, dass wir
gemeinsam mit dem Bund die Kostenbelastungen für ungewollt kinderlose Paare
spürbar abfedern können.?
Bis
2004 wurden in Deutschland für Ehepaare bis zu vier Behandlungen der
künstlichen Befruchtung vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung
getragen, seitdem müssen die Paare 50 Prozent der Kosten allein übernehmen.
Sachsen-Anhalt hatte 2010 erstmals 250.000 Euro aus dem Landesetat für
ungewollt kinderlose Paare bereitgestellt. Bundesweit einmalig hatte
Sachsen-Anhalt dabei ausdrücklich auch nichteheliche Lebensgemeinschaften von
Frau und Mann in die Förderung einbezogen. Bislang konnten der zweite bis
vierte Versuch gefördert werden.
Mit
Landes- und Bundesförderung soll erreicht werden, dass die Paare nicht die
Hälfte, sondern nur etwa ein Viertel der Kosten allein tragen müssen. Der Bund
beteiligt sich dabei allein an den Behandlungskosten für verheiratete Paare. Da
das Land somit aber eine Kostenentlastung erfährt, ist es in der Lage, mit dem
eigenen Geld für unverheiratete Paare eine identische Förderung darzustellen.
Eine
Grundvoraussetzung ist, dass die Paare ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
haben. Das Alter der Frau muss zwischen 25 bis 40 Jahre, das des Mannes
zwischen 25 bis 50 Jahre liegen. Zugleich sind ein Behandlungsplan sowie die
ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Behandlung vorzulegen. Die Behandlung
muss in einer der drei medizinischen Reproduktionseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
durchgeführt werden.
Anträge
auf Förderung sind für jeden Behandlungszyklus einzeln beim
Landesverwaltungsamt zu stellen. Die jeweilige Maßnahme darf erst nach Zusage
einer Förderung begonnen werden. Der Nachweis einer zweckgerechten Verwendung
der Landesförderung erfolgt unbürokratisch mit der Vorlage der Rechnung von der
medizinischen Reproduktionseinrichtung.
Im
vergangenen Jahr wurde für rund 230 Behandlungen eine staatliche Unterstützung
gewährt, fast 35 Anträge kamen von nicht verheirateten Paaren. Im Jahr 2012
waren die Zahlen deutlich höher. Es gab 347 Bewilligungen, 47 Anträge kamen von
Paaren ohne Trauschein.
Hinweis:
Die nichtamtliche Fassung der ?Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land
Sachsen-Anhalt? ist auch im Internet auf den Seiten des Gesundheitsministeriums
unter www.ms.sachsen-anhalt.de
nachzulesen.
Weitere
Informationen zur Bundesinitiative ?Hilfe und Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit? en auf der Website www.informationsportal-kinderwunsch.de
zur Verfügung.
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