Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge
27.03.2020, Magdeburg – 68
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Die Landesregierung hat inmitten der Coronavirus-Pandemie eine
sozialverträgliche Regelung für die Erstattung von Kitabeiträgen geschaffen,
die über ein einfaches Verfahren abgewickelt werden wird. Es greift finanziell
den Gemeinden im Land unter die Arme, die aufgrund von angeordneten Kita- und
Hortschließungen Eltern die Beiträge erstatten. ?In einem Schreiben haben wir
allen Kommunen Sachsen-Anhalts, die Eltern Beiträge aufgrund
infektionsschutzbedingter Schließungen erlassen haben, mitgeteilt, dass das
Land die daraus resultierenden Einnahmeausfälle zunächst für April 2020
übernimmt. Für die Ausfälle kommen wir auf?, kündigt Sozialministerin Petra
Grimm-Benne an. ?Zur Eindämmung der Pandemie muten wir den Menschen bereits
genug zu.?
In dem gemeinsamen Runderlass des Innen- und des Sozialministeriums
empfiehlt die Landesregierung den Trägern von Kindertageseinrichtungen, die
Erhebung der Elternbeiträge auszusetzen und legt fest, dass die Landkreise und
kreisfreien Städte dem Sozialministerium bis Ende August die notwendige
Erstattungssumme melden und das Land die Summe entsprechend ausgleicht.
Mit dem heutigen Erlass unterstützt das Land Eltern, deren Kinder nicht
in Kita bzw. Hort betreut werden. Zudem werden mit dieser Regelung die kommunalen
Haushalte geschont. ?Mit der Zusage der Landesregierung, die eigenen
Landeszuweisungen weiterhin voll zu leisten und Einnahmeausfälle voll zu
erstatten, ist die Erwartung verknüpft, dass alle Landkreise und kreisfreien
Städte sowie Gemeinden und Verbandsgemeinden ebenfalls ihrer uneingeschränkten
Zahlungspflicht bezüglich ihres Kostenanteils nachkommen?, appelliert
Grimm-Benne. Die kommunalen Spitzenverbände teilen diese Rechtsauffassung.
Hintergrund:
Zur
Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bleiben seit dem 16. März Schulen und
Kindergärten in Sachsen-Anhalt geschlossen. Die Maßnahme zum Schutz vor
Infektionen gilt aktuell bis zum 19. April.
Das
Sozialministerium zahlt auch während der Schließung den Landesanteil an den
Kita-Kosten ungekürzt an die Landkreise weiter. Die Kita-Finanzierung wird in
Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen, die einen festen Satz
zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen die restlichen Kosten
aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine Beitragssatzung fest.
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