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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Anträge für SED-Opferrente jetzt
stellen

28.08.2007, Magdeburg – 92

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

092/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 092/07

 

 

 

Magdeburg, den 28. August 2007

 

 

 

Anträge für SED-Opferrente jetzt

stellen

 

Opfer der SED-Diktatur haben

auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Opfer-Rente. Das

sieht das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher

Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vor,

dass nach seiner Verkündung am morgigen Mittwoch in Kraft tritt.

 

Eine monatliche Opferpension in

Höhe von 250 Euro nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz erhalten

demnach auf Antrag Personen,

 

 

die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten

erlitten haben

keine

Ausschließungsgründe vorliegen (Verstoß gegen die

Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im

schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht,

im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet

haben)

in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

 

 

Mit dem Gesetz wurden auch die

Antragszeiten nach dem Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen

Rehabilitierungsgesetz verlängert. Für Sachsen-Anhalt werden rund 6.000 bis

8.000 Anträge erwartet.

 

In Sachsen-Anhalt wurde das

Landesverwaltungsamt per Kabinettsbeschluss mit der Bearbeitung der Anträge

beauftragt. Das Sozialministerium weist darauf hin, dass noch im August der

Antrag auf Zahlung der Opfer-Rente beim Landesverwaltungsamt eingehen muss, um vom

frühest möglichen Zeitpunkt an einen Anspruch auf die monatliche Leistung zu

haben. Dies kann auch ein formloser Antrag mit Angabe der Adresse und mit

Unterschrift sein. Auch eine Abgabe des Antrages in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes

oder per Fax (0345 5276 277) ist möglich.

 

Das Landesverwaltungsamt hat in

seinem Internetauftritt unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de/sed-opferpension

eine Seite zur Opferpension eingestellt, auf der weitere Hinweise gegeben

werden. Ebenso können Antragformulare herunter geladen und die Gesetzestexte

zum Thema eingesehen werden.

 

Das Landesverwaltungsamt ist mit seinem Versorgungsamt präsent in Halle

in der Maxim-Gorki-Straße 7 und in Magdeburg in der Halberstädter Straße 39a. Antragsunterlagen

werden auch verfügbar sein an den Standorten des Landesverwaltungsamtes in

Halle in der Willy-Lohmann-Straße 7 und in der Neustädter Passage 15 sowie in

Dessau in der Kühnauer Straße 161.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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