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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Es geht vieles, aber nicht alles
- Was wichtig ist bei der Wahl eines Ferienjobs

17.06.2010, Magdeburg – 49

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

049/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 049/10

 

 

 

Magdeburg, den 17. Juni 2010

 

 

 

Es geht vieles, aber nicht alles

- Was wichtig ist bei der Wahl eines Ferienjobs

 

Die Sommerferien stehen vor der Tür und das Freibad

ruft. Neben der Erholung nutzen nicht wenige Schülerinnen und Schüler auch die

freie Zeit, um Geld zu verdienen und erste Einblicke ins Berufsleben zu

bekommen. Für einige Jugendliche beginnt der Ferienjob. Doch welche

Vorschriften sind bei der Auswahl des Jobs zu beachten?

 

Das Ministerium für

Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler die

Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten. Damit soll ausgeschlossen

werden, dass durch zu frühzeitige und

schwere Arbeit körperliche und geistige Schäden entstehen.

 

Folgendes muss beachtet werden:

 

Jugendliche dürfen

während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie mindestens 15 Jahre

alt sind. Insgesamt dürfen sie vier Wochen im Jahr arbeiten. Wie diese Zeit auf das

Jahr verteilt wird, bleibt jedem Einzelnen überlassen. Die Arbeitszeit darf 8

Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche prinzipiell nicht übersteigen; Pausen

zählen dabei nicht mit.

 

Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche. Eine

Beschäftigung darf nur in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr erfolgen. Vom

Arbeitsende bis zum Beginn der Arbeit am nächsten Morgen muss eine

ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden garantiert sein.

 

Jugendliche aller Altersstufen

dürfen grundsätzlich nicht für gefährliche Arbeiten eingesetzt werden. Auch

Akkordarbeit ist unzulässig. Jugendliche müssen generell bei der Arbeit vor

gesundheitlichen Gefahren, wie Lärm oder Gefahrstoffen geschützt sein. Das ist

Pflicht des Arbeitgebers. Dazu gehört auch, dass er sie vor Arbeitsaufnahme

über mögliche Unfallgefahren und deren Vermeidung unterweist.

 

Jedes Unternehmen ist

pflichtunfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler während des

Ferienjobs über den Arbeitgeber versichert. Beiträge zu den

Sozialversicherungen fallen in der Regel bei Ferienjobs für Schülerinnen und

Schüler nicht an.

 

Ausführliche Informationen zum Thema Ferienjobs finden Sie auch auf der

Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

in der Rubrik Publikationen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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