Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Land regelt ?Angebote zur Unterstützung im Alltag? für Pflegebedürftige

09.03.2017, Magdeburg – 14

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Pflegebedürftige

Menschen sollen so lange wie möglich zu Hause leben können, ihre pflegenden

Angehörigen unterstützt werden. Um diese Ziele zu erreichen, setzt der

Bundesgesetzgeber auf ?Angebote zur Unterstützung im Alltag?. Die neue

Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes regelt die konkrete Umsetzung für

Sachsen-Anhalt und zeigt darüber hinaus Wege für die Förderung von

Selbsthilfegruppen auf. Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat die neuen

Bestimmungen beim ?Runden Tisch Pflege? in Kalbe (Milde) vorgestellt. Sie ist

sich sicher: ?Die Verordnung setzt den Rahmen dafür, dass sich die Vielfalt der

Angebote steigt und mehr Pflegebedürftige als bisher profitieren können.?

 

?Angebote zur Unterstützung im Alltag? lösen

die bisherigen ?niedrigschwelligen Angebote? und ?Entlastungsleistungen? ab.

Sie sind in Paragraf 45a Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert

und  sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige

möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, ihren Alltag weitgehend

selbstständig bewältigen und die sozialen Kontakte aufrechterhalten können. Es

handelt sich dabei um verschiedenartige Angebote zur Betreuung des

Pflegebedürftigen, aber auch zur Entlastung der Pflegeperson oder zur

Entlastung im Alltag.

 

Insbesondere gehören Angebote von

Betreuungsgruppen für demenzerkrankte Menschen dazu, sowie Pflegebegleitung,

Alltagsbegleitung, familienentlastende Dienste und Serviceangebote für

haushaltsnahe Dienstleistungen. Zu den ?Angeboten zu Unterstützung im Alltag?

zählen darüber hinaus auch die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder als

Einzelbetreuung und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender

Angehöriger im häuslichen Bereich. Neben Betreuungsangeboten stehen Angebote

zur Entlastung der Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag.

 

Damit diese Angebote  bei der Pflegeversicherung  abgerechnet werden können, müssen sie   von

der Sozialagentur mit Bescheid anerkannt worden sein. Die

Pflege-Betreuungs-Verordnung trifft dazu konkrete Festlegungen, macht für

Sachsen-Anhalt Vorgaben zur Qualitätssicherung und legt zum Beispiel auch fest,

wie teuer Angebote sein dürfen.

 

Wesentliche Veränderungen bei der

Anerkennung und der Qualitätssicherung gibt es bei den Anforderungen an die

Träger, die ein solches Angebot zukünftig am Markt platzieren wollen.

 

Erstmals wird eine ausführliche

Leistungsbeschreibung gefordert, die den Nutzerinnen und Nutzern vor

Vertragsschluss auszuhändigen ist, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

die Möglichkeit der Wahl haben und sie genau wissen, was sie erwarten können.

 

Bei den Anforderungen an die Angebote

wird als Voraussetzung für die Anerkennung eine Preisobergrenze von 25 bzw. 15

Euro pro Stunde festgelegt, damit es für Pflegebedürftige bezahlbar bleibt.

 

Zudem werden mehr der Schulungen für die

eingesetzten Personen verlangt. Dies soll garantieren, dass Ehrenamtler und

Festangestellte gleichermaßen gut auf die Bedürfnisse und besonderen

Problemlagen der Pflegebedürftigen vorbereitet sind.

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de