Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Land regelt ?Angebote zur Unterstützung im Alltag? für Pflegebedürftige
09.03.2017, Magdeburg – 14
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Pflegebedürftige
Menschen sollen so lange wie möglich zu Hause leben können, ihre pflegenden
Angehörigen unterstützt werden. Um diese Ziele zu erreichen, setzt der
Bundesgesetzgeber auf ?Angebote zur Unterstützung im Alltag?. Die neue
Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes regelt die konkrete Umsetzung für
Sachsen-Anhalt und zeigt darüber hinaus Wege für die Förderung von
Selbsthilfegruppen auf. Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat die neuen
Bestimmungen beim ?Runden Tisch Pflege? in Kalbe (Milde) vorgestellt. Sie ist
sich sicher: ?Die Verordnung setzt den Rahmen dafür, dass sich die Vielfalt der
Angebote steigt und mehr Pflegebedürftige als bisher profitieren können.?
?Angebote zur Unterstützung im Alltag? lösen
die bisherigen ?niedrigschwelligen Angebote? und ?Entlastungsleistungen? ab.
Sie sind in Paragraf 45a Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert
und sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige
möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, ihren Alltag weitgehend
selbstständig bewältigen und die sozialen Kontakte aufrechterhalten können. Es
handelt sich dabei um verschiedenartige Angebote zur Betreuung des
Pflegebedürftigen, aber auch zur Entlastung der Pflegeperson oder zur
Entlastung im Alltag.
Insbesondere gehören Angebote von
Betreuungsgruppen für demenzerkrankte Menschen dazu, sowie Pflegebegleitung,
Alltagsbegleitung, familienentlastende Dienste und Serviceangebote für
haushaltsnahe Dienstleistungen. Zu den ?Angeboten zu Unterstützung im Alltag?
zählen darüber hinaus auch die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder als
Einzelbetreuung und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender
Angehöriger im häuslichen Bereich. Neben Betreuungsangeboten stehen Angebote
zur Entlastung der Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag.
Damit diese Angebote bei der Pflegeversicherung abgerechnet werden können, müssen sie von
der Sozialagentur mit Bescheid anerkannt worden sein. Die
Pflege-Betreuungs-Verordnung trifft dazu konkrete Festlegungen, macht für
Sachsen-Anhalt Vorgaben zur Qualitätssicherung und legt zum Beispiel auch fest,
wie teuer Angebote sein dürfen.
Wesentliche Veränderungen bei der
Anerkennung und der Qualitätssicherung gibt es bei den Anforderungen an die
Träger, die ein solches Angebot zukünftig am Markt platzieren wollen.
Erstmals wird eine ausführliche
Leistungsbeschreibung gefordert, die den Nutzerinnen und Nutzern vor
Vertragsschluss auszuhändigen ist, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
die Möglichkeit der Wahl haben und sie genau wissen, was sie erwarten können.
Bei den Anforderungen an die Angebote
wird als Voraussetzung für die Anerkennung eine Preisobergrenze von 25 bzw. 15
Euro pro Stunde festgelegt, damit es für Pflegebedürftige bezahlbar bleibt.
Zudem werden mehr der Schulungen für die
eingesetzten Personen verlangt. Dies soll garantieren, dass Ehrenamtler und
Festangestellte gleichermaßen gut auf die Bedürfnisse und besonderen
Problemlagen der Pflegebedürftigen vorbereitet sind.
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