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Kinderbetreuung: Kein neuer
Rechenfehler im Ministerium
10.02.2009, Magdeburg – 18
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
018/09
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 018/09
Magdeburg, den 10. Februar 2009
Kinderbetreuung: Kein neuer
Rechenfehler im Ministerium
Zur aktuellen Diskussion um die
Finanzierung der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt erklärt der Pressesprecher
im Ministerium:
¿Es gibt keinen neuen und keinen größeren
Rechenfehler bei der Ermittlung der Kosten für die Kinderbetreuung. Richtig
ist, dass das Land in diesem Jahr mehr Geld für die
Finanzierung der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen muss als derzeit im
Haushalt vorgesehen. Eine abschließende Summe ist noch nicht zu nennen.
Derzeit laufen insbesondere die
Endabstimmungen zur Anrechnung der Personalkostenentwicklung. Dabei geht es um
die konkrete Frage, wie sich die Tarifsteigerungen für Beschäftigte in den
Kommunen sowie bei den freien Trägern darstellen. Erst nach Abschluss der Diskussion
zur Anrechnung der Zuwächse bei den Personalkosten ist abschließend
darstellbar, in welcher Größenordnung weiteres Geld erforderlich ist.
Ursprünglich waren für die
Kita-Pauschalförderungen 138 Millionen Euro vorgesehen. Wegen deutlich
gestiegener Kinderzahlen in den Einrichtungen hatte das Finanzministerium
jüngst eine Mehrausgabe von 8,5 Millionen Euro genehmigt. Auf Grund eines
Rechenfehlers im Ministerium ¿ etwa 9.500 im Hort betreute Kinder wurden nicht
berücksichtigt - sind weitere gut fünf Millionen erforderlich.
Hintergrund:
Jedes Kind bis zur Versetzung
in den 7. Schuljahrgang hat in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf
Kinderbetreuung. Das Land beteiligt sich an den Kosten. Die Höhe der
Mitfinanzierung wird jährlich per Verordnung neu festgelegt.
Laut aktueller Statistik gibt es
1.917 Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort). Die
Einrichtungen werden von etwa 122.100 Mädchen und Jungen besucht. Das bedeutet eine Zunahme der Inanspruchnahme
gegenüber Januar 2007 um etwa 3.500 Kinder. Zur Personalkostenentwicklung
werden die Tarifabschlüsse für öffentlich Beschäftigte in den Kommunen als eine
Orientierung herangezogen.
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