Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Gemeinsam für eine moderne psychiatrische Versorgung
07.11.2019, Magdeburg – 90
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Erstmals seit 22 Jahren gibt es eine detaillierte Übersicht der
vorhandenen psychiatrischen Strukturen in Sachsen-Anhalt mit den notwendigen
Handlungsbedarfen zu deren Weiterentwicklung. Heute ist die vom Land
beauftragte mehr als 200-seitige Studie einer breiten Öffentlichkeit
vorgestellt worden. Dazu sind rund 180 Teilnehmende der Einladung des
Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zum 2. Psychiatriesymposium nach
Magdeburg gefolgt. Das Fazit: In Sachsen-Anhalt ist mehr als ein Drittel der
Bevölkerung von psychischen Erkrankungen betroffen. Das Hilfenetz, das sie in
Anspruch nehmen können, ist regional sehr unterschiedlich eng geknüpft. Es
gebe, so die Autoren um Prof. Dr. Rudolf Schmid (FOGS), wenig niedrigschwellige
Angebote und vergleichsweise wenig regionale Koordination und Steuerung.
?Erhobene Daten und Handlungsempfehlungen liegen uns nun vor, doch die
eigentliche Arbeit mit der konkreten Umsetzung beginnt jetzt. Gemeinsam müssen
wir die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen
Behinderungen im Land weiter verbessern?, appelliert Sozialministerin Petra
Grimm-Benne. Sie fordert kommunale Psychiatrieplanung insbesondere in den
Landkreisen ein, um Angebote besser aufeinander abzustimmen, Teilhabe
Betroffener zu fördern und Selbsthilfe zu unterstützen. Für diesen Prozess würden
sowohl Kommunale Spitzenverbände, Kommunen, LIGA der freien Wohlfahrtspflege, Kassenärztliche
Vereinigung, Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft und Ärztekammer gebraucht genauso
wie der Landespsychiatrieausschuss, die Angehörigen und mehr als bisher die
Betroffenen selbst. ?Es ist mein Ziel, Vernetzung, Zusammenarbeit und
gemeindepsychiatrische Strukturen zu fördern?, sagt Grimm-Benne.
Matthias
Rosemann, Vorsitzender
der Bundesarbeitsgemeinschaft der gemeindepsychiatrischen Verbünde, sagt: ?Jedem
psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in einer Kommune muss die für ihn individuell
passende Hilfe zugänglich gemacht werden.? Bislang seien in der Psychiatrie
individuell passende Hilfen noch selten. Wenn mehrere Menschen oder mehrere
Einrichtungen und Dienste nacheinander oder gleichzeitig an der Leistung
beteiligt sind, müssen sie gemeinsam geplant und gegenseitig abgestimmt
durchgeführt werden, betont Rosemann.
Ein
Schwerpunkt solle nach den Worten von Ministerin Grimm-Benne auf der Versorgung
betroffener Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener gelegt werden. ?Das
heißt zum Beispiel, die Schnittstellen zwischen Erziehungs- und Jugendhilfe,
Schule und therapeutischem System zu verbessern?, so Grimm-Benne. Auch mehr
Begegnungsstätten für psychisch Kranke und familienübergreifende Konzepte
werden laut Studie eingefordert. Es fehle oft z.B. an Hilfen für Kinder von
psychisch kranken Menschen.
Hintergrund:
Die
Kölner Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich
(FOGS) gibt in der Studie mit dem Titel ?Bestandsanalyse,
Prognose und Handlungsempfehlungen zur Versorgung von psychisch kranken und
seelisch behinderten Menschen im Land Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung der
demografischen und regionalen Entwicklungen? einen detaillierten
Überblick über klinische und ambulante Angebote zwischen Altmark und
Burgenlandkreis und stellt Handlungsempfehlungen auf. Die Studie ist auf den
Seiten des Ministeriums einsehbar unter: https://lsaurl.de/CUeQ
Die
Ergebnisse der Studie sind in die die Neufassung des Gesetzes über Hilfen und
Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt, kurz
Psychischkrankengesetz (PsychKG LSA) eingeflossen. Anfang September gab es dazu
die erste Kabinettbefassung, im Rahmen derer ein Anhörungsverfahren beschlossen
wurde. Im Sozialministerium eingegangene Stellungnahmen wurden ausgewertet. Die
zweite Kabinettbefassung wird voraussichtlich im November erfolgen. Mit Beschluss
des Kabinetts über den Gesetzentwurf wird dieser an den Landtag zur Einbringung
weitergeleitet.
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