Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Grimm-Benne: Mehr Barrierefreiheit ist notwendig

03.05.2016, Magdeburg – 7

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

Normal

0

 

 

21

 

 

false

false

false

 

DE

X-NONE

X-NONE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra

Grimm-Benne hat sich dafür ausgesprochen, Geschäfte, Restaurants und Arztpraxen

gesetzlich zu verpflichten, Zugänge barrierefrei zu gestalten und damit für

gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger leicht erreichbar zu machen. ?Was in

Österreich gilt, sollte auch bei uns gelten?, sagte Grimm-Benne zum

Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5.

Mai. Es brauche mehr Barrierefreiheit, ?und zwar nicht nur an öffentlichen

Gebäuden, sondern auch im privaten Sektor?. In Deutschland leben 7,5 Millionen

Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen.

 

Die Ministerin begrüßte, dass die Bundesregierung die  Rechte von Menschen mit Behinderungen

nachhaltig stärken wolle und Reformen des Behindertengleichstellungsgesetzes

und des Bundesteilhabegesetzes vorbereite. Die Pläne gingen jedoch nicht weit

genug.

 

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes gilt aktuell für

Behörden des Bundes wie die Bundesagentur für Arbeit. Es sieht vor, dass Neubauten

zum Beispiel über Rampen oder Fahrstühle verfügen müssen. Für bestehende

Gebäude gelte das nicht, hier müssten Barrieren lediglich dokumentiert werden.

Grimm-Benne: ?Das reicht nicht aus.?

 

Nachbesserungsbedarf sieht sie auch bei den Plänen für ein

Bundesteilhabegesetz. Es seien viele gute Maßnahmen vorgesehen, allerdings sei

die Freistellung von Einkommen und Vermögen von Menschen mit Behinderungen noch

nicht ausreichend. Grimm-Benne: ?Wenn wir Armutsrisiken wirksam bekämpfen

wollen, müssen wir die finanziellen Belastungen drosseln. Wir müssen erreichen,

dass Betroffene und ihre Lebenspartner Kosten, die entstehen, um Folgen einer

Behinderung zu mindern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder

Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder  zu

überwinden, nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen.?

 

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sei ein

unveräußerliches Menschenrecht. Die seit dem Jahr 2009 geltende

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen müsse vollständig umgesetzt

werden, forderte die Ministerin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de