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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sicherstellungsplan für
Schwangerschaftskonfliktberatung steht / Ministerin Kuppe sieht
fachlich-sachliche Gründe für Erhalt des Netzes

05.05.2009, Magdeburg – 48

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

048/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 048/09

 

 

 

Magdeburg, den 5. Mai 2009

 

 

 

Sicherstellungsplan für

Schwangerschaftskonfliktberatung steht / Ministerin Kuppe sieht

fachlich-sachliche Gründe für Erhalt des Netzes

 

 

 

Das Netz der Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerschaftsberatung in

Sachsen-Anhalt bleibt erhalten. Gesundheits- und Sozialministerin Dr. Gerlinde

Kuppe hat nach Abschluss einer umfangreichen Anhörung der Beratungsstellen

sowie der Liga der Freien Wohlfahrtspflege entschieden, dass alle derzeit

aktiven 46 Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerschaftsberatungsstellen in

den zum 1. Juni erstmals zu veröffentlichenden Sicherstellungsplan aufgenommen

werden. Diese haben damit über das laufende Jahr hinaus auch 2010 Bestand. Das

Land fördert die Arbeit der Beratungsstellen mit 3,4 Millionen Euro im Jahr. Kuppe

sieht damit das flächendeckende Netz sowie die Trägervielfalt in der

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung als gesichert an.

 

Kuppe erklärte: ¿Ich habe entsprechend der Sachargumente entschieden. Mein

Ziel war und ist es, weiterhin ein wohnortnahes und plurales Angebot

verschiedener Träger sicher zu stellen. Jede Frau soll auch künftig eine

Beratungsstelle in ihrer Nähe aufsuchen können. Daher war neben dem rein

rechnerischen Abgleich entsprechend der Bevölkerungszahl immer auch zu

bewerten, ob es angesichts der besonderen demografischen und infrastrukturellen

Situation im Flächenland Sachsen-Anhalt nicht doch auch Sachgründe für eine

großzügigere Vorhaltung geben könnte. Dies konnte im Zuge der Anhörung

überzeugend dargelegt werden. Alle Träger haben einen vorhandenen Bedarf

nachgewiesen. Somit wäre bei einer Verringerung der Beratungskapazität nicht

zweifelsfrei auszuschließen gewesen, dass insbesondere sozial schwache Frauen

und Familien nicht mehr so gut erreicht worden wären. Das konnte und wollte ich

nicht riskieren. Die Politik der Landesregierung ist darauf ausgerichtet,

Unterstützungsangebote für Familien zu erhalten und zu stärken. Dazu gehören

insbesondere auch  Beratungsleistungen in

Konfliktsituationen.¿

 

Mit dieser Entscheidung sichert Sachsen-Anhalt auch künftig ein Netz an

Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung, das über den

Mindestvorgaben des Bundes liegt. Laut Bundesgesetz sollte auf 40.000 Einwohner

und Einwohnerinnen mindestens eine Beratungskraft vorgehalten werden. In

Sachsen-Anhalt beträgt dieser Schlüssel derzeit etwa 1:37.000.

 

 

 

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