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Sicherstellungsplan für
Schwangerschaftskonfliktberatung steht / Ministerin Kuppe sieht
fachlich-sachliche Gründe für Erhalt des Netzes
05.05.2009, Magdeburg – 48
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
048/09
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 048/09
Magdeburg, den 5. Mai 2009
Sicherstellungsplan für
Schwangerschaftskonfliktberatung steht / Ministerin Kuppe sieht
fachlich-sachliche Gründe für Erhalt des Netzes
Das Netz der Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerschaftsberatung in
Sachsen-Anhalt bleibt erhalten. Gesundheits- und Sozialministerin Dr. Gerlinde
Kuppe hat nach Abschluss einer umfangreichen Anhörung der Beratungsstellen
sowie der Liga der Freien Wohlfahrtspflege entschieden, dass alle derzeit
aktiven 46 Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerschaftsberatungsstellen in
den zum 1. Juni erstmals zu veröffentlichenden Sicherstellungsplan aufgenommen
werden. Diese haben damit über das laufende Jahr hinaus auch 2010 Bestand. Das
Land fördert die Arbeit der Beratungsstellen mit 3,4 Millionen Euro im Jahr. Kuppe
sieht damit das flächendeckende Netz sowie die Trägervielfalt in der
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung als gesichert an.
Kuppe erklärte: ¿Ich habe entsprechend der Sachargumente entschieden. Mein
Ziel war und ist es, weiterhin ein wohnortnahes und plurales Angebot
verschiedener Träger sicher zu stellen. Jede Frau soll auch künftig eine
Beratungsstelle in ihrer Nähe aufsuchen können. Daher war neben dem rein
rechnerischen Abgleich entsprechend der Bevölkerungszahl immer auch zu
bewerten, ob es angesichts der besonderen demografischen und infrastrukturellen
Situation im Flächenland Sachsen-Anhalt nicht doch auch Sachgründe für eine
großzügigere Vorhaltung geben könnte. Dies konnte im Zuge der Anhörung
überzeugend dargelegt werden. Alle Träger haben einen vorhandenen Bedarf
nachgewiesen. Somit wäre bei einer Verringerung der Beratungskapazität nicht
zweifelsfrei auszuschließen gewesen, dass insbesondere sozial schwache Frauen
und Familien nicht mehr so gut erreicht worden wären. Das konnte und wollte ich
nicht riskieren. Die Politik der Landesregierung ist darauf ausgerichtet,
Unterstützungsangebote für Familien zu erhalten und zu stärken. Dazu gehören
insbesondere auch Beratungsleistungen in
Konfliktsituationen.¿
Mit dieser Entscheidung sichert Sachsen-Anhalt auch künftig ein Netz an
Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung, das über den
Mindestvorgaben des Bundes liegt. Laut Bundesgesetz sollte auf 40.000 Einwohner
und Einwohnerinnen mindestens eine Beratungskraft vorgehalten werden. In
Sachsen-Anhalt beträgt dieser Schlüssel derzeit etwa 1:37.000.
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