Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Programm fördert Aufbau von Integrationsbetrieben
06.05.2016, Magdeburg – 5
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Magdeburg. 3,6 Millionen Euro aus Bundesmitteln können in Sachsen-Anhalt zusätzlich
eingesetzt werden, um den Aufbau und die Erweiterung von Integrationsbetrieben
zu fördern und Menschen mit Behinderungen eine Brücke auf den ersten
Arbeitsmarkt zu bauen. Petra Grimm-Benne, Sachsen-Anhalts Ministerin für Arbeit, Soziales und
Integration: ?Das Programm ?AlleImBetrieb? des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales hilft, hier neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Damit
stärkt es ein wichtiges Bindeglied zwischen den Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt.?
Integrationsbetriebe
sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich deshalb dem
Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen Sie einen
besonderen sozialen Auftrag und übernehmen Verantwortung: Sie verpflichten
sich, zwischen einem Viertel und der Hälfte ihrer Arbeitsplätze mit besonders
schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Damit verwirklichen sie inklusive und
gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte
Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Der Deutsche
Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2015 aufgefordert, mehr
Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt in solchen Integrationsbetrieben zu schaffen. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt den Ländern dafür insgesamt
150 Mio. ? zur Verfügung.
Die Richtlinie
zum Förderprogramm ist jetzt veröffentlicht. Grimm-Benne: ?Das Programm
eröffnet Trägern, Firmen und Unternehmen
im Land die Möglichkeit, den Weg in ein inklusives Sachsen-Anhalt zu
unterstützen.? Anträge können an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,
Integrationsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2 in 06112 Halle gerichtet werden.
Hintergrund:
Aus dem Programm ?AlleImBetrieb? können Leistungen
für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von
Integrationsprojekten erbracht werden, dazu zählen auch zum Beispiel eine
betriebswirtschaftliche Beratung sowie für besonderen Aufwand und bei
außergewöhnlichen Belastungen im Sinne der §§ 134 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB IX) und 27 Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Voraussetzung dafür ist, dass neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze im Sinne des
§ 132 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) entstehen. Neben
langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen und Personen, die den Übergang
aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen anstreben, sollen chronisch
psychisch kranke Menschen besonders berücksichtigt werden.
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de