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Mehr Geld für Kinderbetreuung
nötig
09.02.2009, Magdeburg – 17
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
017/09
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 017/09
Magdeburg, den 7. Februar 2009
Mehr Geld für Kinderbetreuung
nötig
Das
Land wird in diesem Jahr mehr Geld für die Finanzierung der Kinderbetreuung zur
Verfügung stellen müssen als derzeit im Haushalt vorgesehen. Der Grund dafür
liegt in der gestiegenen Zahl der zu betreuenden Kinder, einem erhöhten
Betreuungsumfang sowie in der Personalkostenentwicklung. Mit einer jüngst
genehmigten überplanmäßigen Ausgabe stehen 146,5 Millionen Euro für die
KiTa-Pauschalförderung bereit. Der Ansatz wird sich jedoch noch einmal erhöhen.
Die entsprechende Verordnung zur Finanzierung der Kinderbetreuung 2009 wird
derzeit erarbeitet.
Der Pressesprecher
des Sozialministeriums erklärt: ¿Konkret geht es um neue Berechnungen zur
Hortbetreuung. Erstmals hat das Ministerium für 2009 auf Anraten des Landesrechnungshofes
für die Ermittlung des Betreuungsumfangs die Kategorie ¿Vier-Stunden-Betreuung¿
eingeführt. Bislang begann die Berechnungsreihe für den Hort erst bei fünf
Stunden. Das heißt, all jene Kinder, die vier Stunden und weniger betreut werden,
wurden automatisch rechnerisch in die Fünf-Stunden-Kategorie aufgenommen.
Bei der Übertragung des
Datensatzes nach neuer Systematik hat es jedoch im Ministerium einen Fehler
gegeben. Die neue Spalte der Vier-Stunden-Betreuung wurde bei der Summierung
nicht berücksichtigt. Das heißt, dass etwa 9.500 Kinder oder 38.100
Betreuungsstunden, die real in diesem Betreuungssegment vorhanden sind, bei den
Berechnungen nicht auftauchten. Dieser Rechenfehler im Verwaltungsverfahren wird
korrigiert. Es handelt sich also nicht um eine neue Entwicklung oder neue Kalkulation.
Das Rechenwerk war einfach in der ersten Ausführung falsch. Das macht
ein Finanzvolumen von rund fünf Millionen Euro aus.¿
Das Ministerium überarbeitet derzeit
seine Projektion für die Verordnung. Die Prüfungen zur konkreten Veranschlagung
der Personalkostenentwicklung stehen vor dem Abschluss.
Hintergrund:
Jedes Kind bis zur Versetzung
in den 7. Schuljahrgang hat in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf
Kinderbetreuung. Das Land beteiligt sich an den Kosten. Die Höhe der
Mitfinanzierung wird jährlich per Verordnung neu festgelegt.
Laut aktueller Statistik gibt es
1.917 Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort). Die
Einrichtungen werden von etwa 122.100 Mädchen und Jungen besucht. Das bedeutet eine Zunahme der Inanspruchnahme
gegenüber Januar 2007 um etwa 3.500 Kinder. Zur Personalkostenentwicklung
werden die Tarifabschlüsse für öffentlich Beschäftigte in den Kommunen als
Orientierung herangezogen.
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