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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr Geld für Kinderbetreuung
nötig

09.02.2009, Magdeburg – 17

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

017/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 017/09

 

 

 

Magdeburg, den 7. Februar 2009

 

 

 

Mehr Geld für Kinderbetreuung

nötig

 

 

 

Das

Land wird in diesem Jahr mehr Geld für die Finanzierung der Kinderbetreuung zur

Verfügung stellen müssen als derzeit im Haushalt vorgesehen. Der Grund dafür

liegt in der gestiegenen Zahl der zu betreuenden Kinder, einem erhöhten

Betreuungsumfang sowie in der Personalkostenentwicklung. Mit einer jüngst

genehmigten überplanmäßigen Ausgabe stehen 146,5 Millionen Euro für die

KiTa-Pauschalförderung bereit. Der Ansatz wird sich jedoch noch einmal erhöhen.

Die entsprechende Verordnung zur Finanzierung der Kinderbetreuung 2009 wird

derzeit erarbeitet.

 

Der Pressesprecher

des Sozialministeriums erklärt: ¿Konkret geht es um neue Berechnungen zur

Hortbetreuung. Erstmals hat das Ministerium  für 2009 auf Anraten des Landesrechnungshofes

für die Ermittlung des Betreuungsumfangs die Kategorie ¿Vier-Stunden-Betreuung¿

eingeführt. Bislang begann die Berechnungsreihe für den Hort erst bei fünf

Stunden. Das heißt, all jene Kinder, die vier Stunden und weniger betreut werden,

wurden automatisch rechnerisch in die Fünf-Stunden-Kategorie aufgenommen.

 

Bei der Übertragung des

Datensatzes nach neuer Systematik hat es jedoch im Ministerium einen Fehler

gegeben. Die neue Spalte der Vier-Stunden-Betreuung wurde bei der Summierung

nicht berücksichtigt. Das heißt, dass etwa 9.500 Kinder oder 38.100

Betreuungsstunden, die real in diesem Betreuungssegment vorhanden sind, bei den

 Berechnungen nicht auftauchten. Dieser Rechenfehler im Verwaltungsverfahren wird

korrigiert. Es handelt sich also nicht um eine neue Entwicklung oder neue Kalkulation.

Das Rechenwerk war einfach in der ersten Ausführung falsch. Das macht

ein Finanzvolumen von rund fünf Millionen Euro aus.¿

 

Das Ministerium überarbeitet derzeit

seine Projektion für die Verordnung. Die Prüfungen zur konkreten Veranschlagung

der Personalkostenentwicklung stehen vor dem Abschluss.

 

Hintergrund:

 

Jedes Kind bis zur Versetzung

in den 7. Schuljahrgang hat in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf

Kinderbetreuung. Das Land beteiligt sich an den Kosten. Die Höhe der

Mitfinanzierung wird jährlich per Verordnung neu festgelegt.

 

Laut aktueller Statistik gibt es

1.917 Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort). Die

Einrichtungen werden von etwa 122.100 Mädchen und Jungen besucht. Das  bedeutet eine Zunahme der Inanspruchnahme

gegenüber Januar 2007 um etwa 3.500 Kinder. Zur Personalkostenentwicklung

werden die Tarifabschlüsse für öffentlich Beschäftigte in den Kommunen als

Orientierung herangezogen.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

für Gesundheit und Soziales

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