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Grimm-Benne: Wichtige Klarstellung aus Karlsruhe
21.11.2017, Magdeburg – 114
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Karlsruhe. Sachsen-Anhalts
Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat das heutige Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Zuständigkeiten bei der
Kinderbetreuung als wichtige Klarstellung begrüßt. Die Verfassungsbeschwerde
von acht Kommunen gegen die Regelungen im Landesgesetz war vollumfänglich
abgewiesen worden. ?Für die Zukunft geht es darum, das Miteinander von Land,
Landkreisen und Kommunen bei der Kinderbetreuung gut und zukunftsfest zu
gestalten, damit wir eine optimale frühkindliche Bildung erreichen können?,
sagte sie in einer ersten Reaktion. Sie setze darauf, die gefundenen
Zuständigkeiten nicht grundsätzlich zu verändern, sondern gemeinsam auf dem
eingeschlagenen Weg voran zu gehen.
Acht
Städte aus Sachsen-Anhalt hatten das Bundesverfassungsgericht im Wege einer
Kommunalverfassungsbeschwerde angerufen, weil sie sich in ihrem kommunalen
Selbstverwaltungsrecht beschnitten sahen. Dabei geht es im Kern um die Frage, wer den Rechtsanspruch
der Eltern auf einen Kita-Platz für ihr Kind erfüllen muss. Seit 2013 sind das
in Sachsen-Anhalt wieder die Landkreise und kreisfreien Städte, nicht mehr die
Städte und Gemeinden. Diese Veränderung, mit der die Verantwortung auf
Kreisebene gebündelt und die Fachbehörde Jugendamt gestärkt wurde, wollten sie
nicht hinnehmen.
Das
Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Regelung im Landesgesetz
verfassungsgemäß und eine Veränderung nicht notwendig ist. Kinderbetreuung aus
einer Hand und Qualitätssteigerung durch die Bündelung bei den Landkreisen
würden eine Zuständigkeitsverlagerung rechtfertigen. Zudem würde so eine
mögliche Interessenkollision von Gemeinden als Kita-Träger und zugleich als
Verhandlungspartner freier Träger vermieden. Grimm-Benne sagte in einer ersten
Reaktion, diese drei Punkte seien betont worden. ?Für die Klarheit bin ich dankbar.?
Man werde das Urteil jetzt in Ruhe auswerten und dann entsprechende Vorschläge
unterbreiten.
Sachsen-Anhalt
will das Kinderförderungsgesetz im kommenden Jahr inhaltlich überarbeiten. Im
Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass Kommunen, Eltern und Erzieherinnen und
Erzieher entlastet werden sollen. Zudem
stehen Finanzierungsfragen auf dem
Prüfstand. ?Wir wollen transparente Lösungen, die im Miteinander aller
Beteiligten gefunden werden?, so Grimm-Benne.
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