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Sozialminister bezweifelt Behauptung über
mangelhafte Versicherung / Kley fordert Auskunft von Feuerwehrunfallkasse
Sachsen-Anhalt
13.04.2005, Magdeburg – 47
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
047/05
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 047/05
Magdeburg, den 13. April 2005
Sozialminister bezweifelt Behauptung über
mangelhafte Versicherung / Kley fordert Auskunft von Feuerwehrunfallkasse
Sachsen-Anhalt
Magdeburg. Sozialminister Kley hat den Vorstand der
Feuerwehrunfallkasse (FUK) Sachsen-Anhalt am Mittwoch aufgefordert, ihm
kurzfristig umfassende Informationen zum Versicherungsschutz für freiwillige
Feuerwehrleute vorzulegen. Der Minister reagiert damit auf die Behauptung des
Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e.V., dass ehrenamtlich tätige
Kameraden der Feuerwehren im Lande durch die Feuerwehrunfallkasse angeblich nur
unzureichend abgesichert wären. Der Verbandsvorsitzende Ingolf Hirsch hatte
einem Medienbericht zufolge erklärt, seinen Leuten werde ¿verlässlicher Versicherungsschutz
vorenthalten¿.
¿Diese
Behauptung verwundert mich¿, sagte Kley. ¿Ich möchte daher umgehend vom
Vorstand der Feuerwehrunfallkasse Sachsen-Anhalt erfahren, ob ein verlässlicher
Versicherungsschutz für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute gewährleistet
ist.¿ Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes seien in allen maßgeblichen
Selbstverwaltungs-Gremien der Feuerwehrunfallkasse vertreten, so der Minister,
daher werde dieser Vorwurf ernst genommen und geprüft.
Zur
geplanten Fusion der FUK Sachsen-Anhalt und der FUK Thüringen merkte Kley an:
¿Schnellschüsse bei einer Fusion wird es mit mir nicht geben. Die
Vorbereitungen laufen planmäßig. Die Sozialministerien Sachsen-Anhalts und
Thüringens haben die Abstimmung der erforderlichen Rechtsverordnungen in beiden
Bundesländern abgeschlossen. Eine sorgfältige Planung der neuen
Versicherungsstrukturen ist zwingend notwendig ¿ und zwar sowohl für die
Absicherung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute als auch in Verantwortung
für die beitragszahlenden Kommunen.¿ In beiden Bundesländern werde nun die Anhörung
der betroffenen Verbände und Kassen vorbereitet, anschließend würden sich die
Landeskabinette Sachsen-Anhalts und Thüringens mit dem Thema befassen.
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