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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zwei Fakten zum Thema Kinderbetreuung

23.01.2001, Magdeburg – 8

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 008/01

 

Magdeburg, den 23. Januar 2001

 

 

Zwei Fakten zum Thema Kinderbetreuung

Magdeburg. Zur aktuellen Diskussion um die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt stellte das Sozialministerium am Montag klar:

Erstens:

Fakt ist, das Land - und daran gekoppelt die Landkreise und kreisfreien Städte ¿ zahlen 2001 höhere Pauschalen für die Kinderbetreuung als ursprünglich vorgesehen. Dies geschieht nicht auf Druck, sondern in konsequenter Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG), das im Paragraf 17 das Sozialministerium ermächtigt, die monatlichen Pauschalen der Gehaltsentwicklung anzupassen und damit zu erhöhen.

Damit bekommen die Einrichtungsträger pro Kind und Monat in der Summe von Land und Kommunen

 

 

-

 

im Krippenbereich 32 Mark mehr

 

 

-

 

im Kindergarten 21 Mark mehr

 

 

-

 

im Hort 7,50 Mark

 

 

 

mehr als ursprünglich vorgesehen.

Die erhöhten Zuwendungen von Land und Kommunen für die Kinderbetreuung entlasten die Haushalte der KiTa-Träger. Damit wird verhindert, dass durch Tarifsteigerungen erhöhte Personalausgaben der Einrichtungen durchgereicht werden und zu Mehrbelastungen für Eltern führen müssen.

Haben Einrichtungsträger ohne Berücksichtigung der erhöhten Zuweisungen durch Land und Kommunen die Elternbeiträge für 2001 bereits erhöht, ergibt sich für sie jetzt ein neuer Spielraum. Dieser könnte zur Korrektur der Elternbeiträge genutzt werden, oder aber anderweitig vom Träger zu Gunsten der Kinderbetreuung eingesetzt werden.

Zweitens

Fakt ist, die Qualität der Kinderbetreuung in den Einrichtungen wird mit dem sogenannten Mindestpersonalschlüssel hinreichend beschrieben. Es gilt: Im Krippenbereich ist eine Erzieherin für sechs Kinder zuständig, im Kindergarten eine Erzieherin für zwölf Kinder und im Hort eine Erzieherin für 25 Kinder. Dieser Personalschlüssel gilt für den gesamten Tagesverlauf entsprechend der Anzahl der anwesenden Kinder. Eine systematische Aushöhlung des Personalschlüssels und damit der pädagogischen Qualität der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt ist durch das Gesetz nicht gedeckt und wird nicht geduldet.

 

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