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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sozialminister Bischoff zur Entwicklung von Elternbeiträgen im Bereich des Kinderförderungsgesetzes /
Aktuelle Debatte des Landtages am 27. Februar 2015

27.02.2015, Magdeburg – 10

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Mit der aktuellen Debatte zur Entwicklung der Elternbeiträge im Bereich

des Kinderförderungsgesetzes soll über Ursachen für Steigerungen von Elternbeiträgen

und Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden.

 

 

 

Lassen Sie mich eingangs noch einmal unmissverständlich klarstellen: Die

Rückkehr zum Ganztagesanspruch für alle Kinder war richtig. Sie ist gut für die

Kinder. Dass Erzieherinnen in den Einrichtungen Tarif gezahlt wird, ist richtig

für die Kinder. Das Bildungsprogramm ?Bildung elementar? ist gut für die Kinder.

Die Tatsache, dass wir mit dem Gesetz die Elternrechte gestärkt haben, ist gut

für die Kinder. Eltern tragen eine große Verantwortung.

 

 

 

Und ich kann Eltern verstehen, wenn sie wissen wollen, warum sie jetzt

auf einmal höhere Kosten zahlen sollen. Transparente Kostenstrukturen sind ein

Ziel des Gesetzes. Zu dieser Wahrheit gehört aber auch: Kinderbetreuung ist

eine kommunale Pflichtaufgabe ? in ganz Deutschland. Eine Diskussion, die immer

versucht das Land in eine Kostenpflicht zu nehmen, ist daher verkehrte Welt.

 

 

 

Komme ich zur Diskussion: Bereits Mitte des Jahres 2013 berichteten

Medien von Steigerungen der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung in einigen

Gemeinden. Im Fokus stand damals die Stadt Bismark in der Altmark.

 

 

 

Von kommunaler Seite war seinerzeit behauptet worden, dass die Ursache

für die Kostensteigerungen das neue Kinderförderungsgesetz sei. Nach einiger

Zeit wurde jedoch eingeräumt, dass man erstmals die Kosten für einen Kita-Platz

tatsächlich kalkuliere, dass seit Jahren die Elternbeiträge nicht an

Kostenentwicklungen angepasst worden waren, und dass man Konsolidierungsdruck

habe und in der Zukunft noch handlungsfähig sein wolle. Es wurde zudem eingestanden,

dass es aus dem Innenministerium bisher keine Vorgabe gibt, aus der hervorgeht,

dass die Kostenumlage in Höhe von 50 Prozent angesetzt werden muss. Die Stadt

Bismark wurde seinerzeit in den Medien als Paradebeispiel für alle Gemeinden

des Landes dargestellt. Es wirkte so, als wären alle Eltern von

Kostensteigerungen betroffen.

 

 

 

Seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Diesmal sind es die Gemeinde

Mansfelder Grund und die Stadt Jessen, die Anlass für zahlreiche Presseberichte

geben. Es wird behauptet, dass die Kommunalaufsicht der Landkreise

Mansfeld-Südharz und Wittenberg darauf dränge, dass die Gemeinden nicht mehr

als 50 Prozent des verbleibenden Finanzbedarfs übernehmen. Beide Gemeinden

liegen in Landkreisen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Partei DIE LINKE,

mit einer Ländrätin beziehungsweise einem Landrat aus Ihren Reihen.

 

 

 

Und wieder hat die Recherche ergeben: Es gibt keine Vorgabe des

Innenministeriums, dass die Kostenumlage in Höhe von 50 Prozent angesetzt

werden muss. Vielmehr ist es auch hier so, dass wir uns die kommunale Ebene

genauer anschauen müssen, um die wahren Gründe für Elternbetragsentwicklungen

zu erkunden. Ich nenne Schlaglichter:

 

 

 

1.       Keine regelmäßige

Anpassung der Elternbeiträge in der Vergangenheit

 

Manche Gemeinden haben die Elternbeiträge in der Vergangenheit nicht

regelmäßig angepasst. Deshalb liegt die letzte Erhöhung mancherorts zum Teil

mehr als fünf Jahre zurück, so dass die Anpassung jetzt vergleichsweise

drastisch ausfällt.

 

 

 

2.       Keine zusätzliche

Familienförderung

 

Gemeinden haben bislang deutlich mehr als 50 Prozent des verbleibenden

Finanzbedarfs getragen  - z.B. in Jessen

72 bis 85 Prozent. Die Gemeinde befindet sich jedoch in der

Haushaltskonsolidierung - und dies nicht erst seit 2015. Sie muss daher selbst beurteilen,

 

 

?        welchen Umfang an

zusätzlicher Familienförderung sie sich leisten kann,

 

?        welche Anreize sie

gegenüber Eltern / Familien setzen kann und muss.

 

 

 

3.       Fehlende

Wirtschaftlichkeitsrechnung

 

Manche Gemeinden bieten den Eltern keine nach einzelnen Stunden

gestaffelten Betreuungszeiten (z.B. 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Stunden) an, sondern allein

Korridore etwa mit 5, 8 oder 10 Stunden. Das führt dazu, dass viele Eltern über

den individuellen Bedarf hinaus Betreuungszeit ?kaufen? und entsprechend

erhöhte Beiträge zahlen müssen. Auch habe ich gehört, dass es Träger gibt, die Eltern

gezielt zu 10-Stunden-Verträgen geraten haben. 

 

4.       Vereinbarung besonderer

Standards auf Kreisebene

 

Nach Paragraf 11a des Kinderförderungsgesetzes müssen die Landkreise

seit 1.Januar 2015 mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen Vereinbarungen

über die zu erbringenden Leistungen und die Höhe der Entgelte schließen, die

die Einrichtungen für die Leistungen erhalten. Hierbei werden teilweise auch Standards

vereinbart, die über die gesetzlichen Standards des Gesetzes hinausgehen. Das

ist rechtlich zulässig, führt aber zu Kostensteigerungen, die nach dem KiföG

nicht ausgeglichen werden. Diese Kostensteigerungen sind vielmehr in vollem

Umfang von den Gemeinden und den Eltern zu tragen. Da solche Vereinbarungen

nach Paragraf 11a, Absatz 1 nur im Einvernehmen mit den Gemeinden geschlossen

werden dürfen, haben diese aber die Möglichkeit, die Vereinbarung von

kostenträchtigen übergesetzlichen Leistungen zu verhindern.

 

 

 

Lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Die Probleme in den

geschilderten Gemeinden sind Einzelfälle. Aus anderen Städten,

Verbandsgemeinden und Gemeinden liegen meinem Haus keine vergleichbaren

Problemlagen vor. Die Vertreterinnen und Vertreter der Landeselternvertretung

teilten bei der Sitzung am vergangenen Freitag meiner Staatssekretärin mit,

dass es mit Ausnahme der beiden oben genannten Landkreise in den anderen

Landkreisen bislang keine oder lediglich geringfügige Steigerungen der

Kostenbeiträge geben soll.

 

 

 

Darum kann eine Lösung allein darin bestehen: Konkrete Beratung bei

Anfrage. Wir beraten die Gemeinden und Städte, die einen Bedarf haben. In der

Gemeinde Mansfelder Grund haben Mitarbeiter meines Hauses bereits ein solches

Beratungsgespräch geführt. Der Stadt Jessen habe ich ein solches Gespräch

angeboten.

 

 

 

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