Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Sozialminister Bischoff zur Entwicklung von Elternbeiträgen im Bereich des Kinderförderungsgesetzes /
Aktuelle Debatte des Landtages am 27. Februar 2015
27.02.2015, Magdeburg – 10
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Mit der aktuellen Debatte zur Entwicklung der Elternbeiträge im Bereich
des Kinderförderungsgesetzes soll über Ursachen für Steigerungen von Elternbeiträgen
und Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden.
Lassen Sie mich eingangs noch einmal unmissverständlich klarstellen: Die
Rückkehr zum Ganztagesanspruch für alle Kinder war richtig. Sie ist gut für die
Kinder. Dass Erzieherinnen in den Einrichtungen Tarif gezahlt wird, ist richtig
für die Kinder. Das Bildungsprogramm ?Bildung elementar? ist gut für die Kinder.
Die Tatsache, dass wir mit dem Gesetz die Elternrechte gestärkt haben, ist gut
für die Kinder. Eltern tragen eine große Verantwortung.
Und ich kann Eltern verstehen, wenn sie wissen wollen, warum sie jetzt
auf einmal höhere Kosten zahlen sollen. Transparente Kostenstrukturen sind ein
Ziel des Gesetzes. Zu dieser Wahrheit gehört aber auch: Kinderbetreuung ist
eine kommunale Pflichtaufgabe ? in ganz Deutschland. Eine Diskussion, die immer
versucht das Land in eine Kostenpflicht zu nehmen, ist daher verkehrte Welt.
Komme ich zur Diskussion: Bereits Mitte des Jahres 2013 berichteten
Medien von Steigerungen der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung in einigen
Gemeinden. Im Fokus stand damals die Stadt Bismark in der Altmark.
Von kommunaler Seite war seinerzeit behauptet worden, dass die Ursache
für die Kostensteigerungen das neue Kinderförderungsgesetz sei. Nach einiger
Zeit wurde jedoch eingeräumt, dass man erstmals die Kosten für einen Kita-Platz
tatsächlich kalkuliere, dass seit Jahren die Elternbeiträge nicht an
Kostenentwicklungen angepasst worden waren, und dass man Konsolidierungsdruck
habe und in der Zukunft noch handlungsfähig sein wolle. Es wurde zudem eingestanden,
dass es aus dem Innenministerium bisher keine Vorgabe gibt, aus der hervorgeht,
dass die Kostenumlage in Höhe von 50 Prozent angesetzt werden muss. Die Stadt
Bismark wurde seinerzeit in den Medien als Paradebeispiel für alle Gemeinden
des Landes dargestellt. Es wirkte so, als wären alle Eltern von
Kostensteigerungen betroffen.
Seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Diesmal sind es die Gemeinde
Mansfelder Grund und die Stadt Jessen, die Anlass für zahlreiche Presseberichte
geben. Es wird behauptet, dass die Kommunalaufsicht der Landkreise
Mansfeld-Südharz und Wittenberg darauf dränge, dass die Gemeinden nicht mehr
als 50 Prozent des verbleibenden Finanzbedarfs übernehmen. Beide Gemeinden
liegen in Landkreisen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Partei DIE LINKE,
mit einer Ländrätin beziehungsweise einem Landrat aus Ihren Reihen.
Und wieder hat die Recherche ergeben: Es gibt keine Vorgabe des
Innenministeriums, dass die Kostenumlage in Höhe von 50 Prozent angesetzt
werden muss. Vielmehr ist es auch hier so, dass wir uns die kommunale Ebene
genauer anschauen müssen, um die wahren Gründe für Elternbetragsentwicklungen
zu erkunden. Ich nenne Schlaglichter:
1. Keine regelmäßige
Anpassung der Elternbeiträge in der Vergangenheit
Manche Gemeinden haben die Elternbeiträge in der Vergangenheit nicht
regelmäßig angepasst. Deshalb liegt die letzte Erhöhung mancherorts zum Teil
mehr als fünf Jahre zurück, so dass die Anpassung jetzt vergleichsweise
drastisch ausfällt.
2. Keine zusätzliche
Familienförderung
Gemeinden haben bislang deutlich mehr als 50 Prozent des verbleibenden
Finanzbedarfs getragen - z.B. in Jessen
72 bis 85 Prozent. Die Gemeinde befindet sich jedoch in der
Haushaltskonsolidierung - und dies nicht erst seit 2015. Sie muss daher selbst beurteilen,
? welchen Umfang an
zusätzlicher Familienförderung sie sich leisten kann,
? welche Anreize sie
gegenüber Eltern / Familien setzen kann und muss.
3. Fehlende
Wirtschaftlichkeitsrechnung
Manche Gemeinden bieten den Eltern keine nach einzelnen Stunden
gestaffelten Betreuungszeiten (z.B. 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Stunden) an, sondern allein
Korridore etwa mit 5, 8 oder 10 Stunden. Das führt dazu, dass viele Eltern über
den individuellen Bedarf hinaus Betreuungszeit ?kaufen? und entsprechend
erhöhte Beiträge zahlen müssen. Auch habe ich gehört, dass es Träger gibt, die Eltern
gezielt zu 10-Stunden-Verträgen geraten haben.
4. Vereinbarung besonderer
Standards auf Kreisebene
Nach Paragraf 11a des Kinderförderungsgesetzes müssen die Landkreise
seit 1.Januar 2015 mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen Vereinbarungen
über die zu erbringenden Leistungen und die Höhe der Entgelte schließen, die
die Einrichtungen für die Leistungen erhalten. Hierbei werden teilweise auch Standards
vereinbart, die über die gesetzlichen Standards des Gesetzes hinausgehen. Das
ist rechtlich zulässig, führt aber zu Kostensteigerungen, die nach dem KiföG
nicht ausgeglichen werden. Diese Kostensteigerungen sind vielmehr in vollem
Umfang von den Gemeinden und den Eltern zu tragen. Da solche Vereinbarungen
nach Paragraf 11a, Absatz 1 nur im Einvernehmen mit den Gemeinden geschlossen
werden dürfen, haben diese aber die Möglichkeit, die Vereinbarung von
kostenträchtigen übergesetzlichen Leistungen zu verhindern.
Lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Die Probleme in den
geschilderten Gemeinden sind Einzelfälle. Aus anderen Städten,
Verbandsgemeinden und Gemeinden liegen meinem Haus keine vergleichbaren
Problemlagen vor. Die Vertreterinnen und Vertreter der Landeselternvertretung
teilten bei der Sitzung am vergangenen Freitag meiner Staatssekretärin mit,
dass es mit Ausnahme der beiden oben genannten Landkreise in den anderen
Landkreisen bislang keine oder lediglich geringfügige Steigerungen der
Kostenbeiträge geben soll.
Darum kann eine Lösung allein darin bestehen: Konkrete Beratung bei
Anfrage. Wir beraten die Gemeinden und Städte, die einen Bedarf haben. In der
Gemeinde Mansfelder Grund haben Mitarbeiter meines Hauses bereits ein solches
Beratungsgespräch geführt. Der Stadt Jessen habe ich ein solches Gespräch
angeboten.
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