Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Land will mehr Qualität bei ambulanter
Frühförderung / Sozialminister Kley: Herausforderung für Frühförderstellen
02.03.2005, Magdeburg – 16
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
016/05
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 016/05
Magdeburg, den 23. Februar 2005
Land will mehr Qualität bei ambulanter
Frühförderung / Sozialminister Kley: Herausforderung für Frühförderstellen
Magdeburg. Die
ambulante Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder soll
in Sachsen-Anhalt qualitativ verbessert werden. Sozialminister Gerry Kley sagte
am Mittwoch in Magdeburg: ¿Es geht darum, dass den betroffenen Kindern die
gesetzlich garantierten medizinischen und heilpädagogischen Leistungen
auch zugute kommen. Das ist für die 23
Frühförderstellen im Land eine Herausforderung, der sie sich stellen müssen.¿
Der Minister betonte, dass die
Kinder ein Recht auf interdisziplinär abgestimmte komplexe Leistungen hätten.
Dazu gehörten nicht nur heilpädagogische, sondern auch ärztliche,
medizintherapeutische, psychologische und sozialpädagogische Leistungen. Diese
könnten in dieser Form nur in den Frühförderstellen oder sozialpädiatrischen
Zentren erbracht werden.
¿Bislang wird das aber trotz
der gesetzlichen Vorgaben kaum praktiziert. Stattdessen dominiert die mobile
Förderung, die zuhause erfolgt. Es steht jedoch außer Frage, dass viele der
betroffenen Kinder in den Frühförderstellen beispielsweise durch Gruppenarbeit,
gemeinsames Spielen oder durch die Einbeziehung besonderer Geräte und Therapien
bessere Entwicklungschancen hätten. Wir wollen keine Ausgrenzung im häuslichen
Umfeld fördern, sondern Integration¿, so Minister Kley.
Der Minister betonte, dass es
um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen beiden Angeboten gehe. Außerdem werde
es natürlich auch Fälle geben, wo eine Frühförderung ausschließlich im
häuslichen Umfeld erfolgen müsse. Das sei dann im Einzelfall zu prüfen.
¿Im Mittelpunkt stehen für uns
die Kinder¿, sagte Kley. Mit Blick auf die Leistungserbringer machte er
deutlich, dass es aber auch vonnöten sei, in einem Bundesland gleiche
Leistungen einheitlich zu vergüten. So
belege eine Analyse des Landes, dass die Landkreise hier bislang sehr unterschiedlich
agiert hätten.
Zum Hintergrund
Das Land ist seit dem 1. Juli
2004 mit Gründung der Sozialagentur als überörtlicher Träger der Sozialhilfe
für Leistungen der ambulanten Frühförderung zuständig. Im Rahmen einer Analyse
wurde festgestellt, dass die bis dahin dafür zuständigen Landkreise und
kreisfreien Städte den Umfang einer Fördereinheit und ihre Vergütung unterschiedlich
definiert haben. Während ein Landkreis beispielsweise eine Fördereinheit von
150 Minuten mit 55 Euro bezahlte, wurde in einem anderen Landkreis eine
Fördereinheit von 170 Minuten mit 101 Euro vergütet. Die unmittelbare
Förderarbeit mit dem Kind lag und liegt aber bei 15 bis maximal 60 Minuten pro
Fördereinheit. Um landesweit für alle betroffenen Kinder gleiche Bedingungen zu
schaffen und bei den Leistungserbringern für gleiche Leistungen auch gleiche
Vergütungen zu erreichen, wurden zum 1. Januar zunächst für jedes Kind 50 Euro
je Fördereinheit (90 Minuten) als Vorschuss gezahlt. Pro Woche werden in der
Regel bis zu zwei Fördereinheiten gewährt.
Das SGB IX und die
Frühförderungsverordnung legen fest, dass im Rahmen der Frühförderung
Leistungen der medizinischen Rehabilitation und heilpädagogische
Leistungen als ganzheitliche Komplexleistungen in interdisziplinär arbeitenden
Frühförderstellen bzw. sozialpädiatrischen Zentren und unter Einbeziehung des
sozialen Umfelds sicherzustellen sind.
Impressum:
Ministerium für Gesundheit und
Soziales
Pressestelle
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4607
Fax: (0391) 567-4622
Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de