Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Sozialministerin Kuppe:
Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderung verbessern / Land investiert
drei Millionen Euro
30.12.2008, Magdeburg – 176
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
176/08
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 176/08
Magdeburg, den 30. Dezember 2008
Sozialministerin Kuppe:
Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderung verbessern / Land investiert
drei Millionen Euro
Sachsen-Anhalt startet gemeinsam mit der
Bundesagentur für Arbeit zum 1. Januar ein neues Programm zur besseren Integration
von behinderten Menschen in den
Arbeitsmarkt. Das Sozialministerium investiert dafür bis Ende 2011 drei
Millionen Euro.
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: ¿Unser Ziel ist, dass mehr Menschen mit
Behinderung außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen eine Chance auf
dem regulären Arbeitsmarkt erhalten. Außerdem sollen arbeitslose junge
Schwerbehinderte unter 25 Jahren unterstützt werden. Das sind zwei wichtige
Bausteine zur Chancengleichheit der Menschen mit Behinderungen.¿
Dr. Simone Simon, Geschäftsführerin der
Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit,
ergänzte: ¿Wir bringen Menschen und Arbeit zusammen. Die Vermittlung von
schwerbehinderten Jugendlichen und behinderten Menschen
bereitet uns große Probleme. Ich freue mich,
dass wir in Sachsen-Anhalt für diese Personen mit dem neuen Programm einen
großen Schritt in die richtige Richtung auf dem schwierigen Weg in den
Arbeitsmarkt geschaffen haben.¿
Laut der Vereinbarung mit der Bundesagentur für
Arbeit erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in
Sachsen-Anhalt haben, eine Förderung, wenn sie Menschen mit Behinderungen aus
Sachsen-Anhalt einstellen und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Eingliederungszuschüsse
der Arbeitsagentur können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land aufgestockt
werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von maximal 100 Prozent des
Arbeitsentgelts möglich, wobei die Agentur für Arbeit 70 Prozent und das Land
30 Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung
jährlich um zehn Prozent abgesenkt.
Nach Ablauf der ersten drei Jahre ist für maximal
weitere drei Jahre eine Förderung allein durch das Land möglich. Förderleistungen
werden auf Antrag des Unternehmens erbracht. Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner sind die zuständigen Arbeitsagenturen am Wohnsitz der
einzustellenden Beschäftigten.
Für das Jahr 2009 sind weitere
Arbeitsmarktprogramme geplant. Als Zielgruppe sollen hier langzeitarbeitslose
schwerbehinderte Menschen vom 25. bis zum 40. Lebensjahr sowie
alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen gefördert werden. Dazu werden
Gespräche mit den einzelnen Arbeitsgemeinschaften und Kommunalen Trägern geführt.
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