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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ministerin Grimm-Benne: Arbeitsausfall ist Gift für Wirtschaft / Arbeitsschutz-Bericht gibt gute Noten, sieht aber auch Reserven

22.09.2016, Magdeburg – 46

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Arbeits-

und Gesundheitsschutz ist für Unternehmen in Sachsen-Anhalt kein Fremdwort, und

doch gibt es Möglichkeiten der Verbesserung. Zu diesem Ergebnis kommt der

Fachbereich Arbeitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutz in seinem

Jahresbericht 2015, der auf dem Arbeitsschutztag am Donnerstag in Halle

vorgestellt wurde. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten

haben aus Sicht der Kontrolleure Reserven.

 

 

 

Die

Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne, warb auf

dem Fachtag für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in den

Betrieben. Grimm-Benne sagte: ?Gute Arbeit bedeutet auch, dass die Unternehmen

Arbeitsbedingungen schaffen, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

physisch und psychisch gesund bleiben.? Nach den Worten der Ministerin tragen

der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel dazu

bei, dass Unternehmen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz einen immer höheren

Stellenwert einräumen. Sie sagte: ?Verletzte und kranke Beschäftigte bedeuten

Arbeitsausfall, und Arbeitsausfall ist Gift für erfolgreiches Wirtschaften.?

 

 

 

Sachsen-Anhalts

Arbeitsschutzverwaltung mit ihren rund 130 Beschäftigten und

Gewerbeaufsichts-Dezernaten in fünf Regionen hat für 2015 insgesamt 5.272

amtliche Betriebsüberprüfungen und 2.495 Baustellenbegehungen bilanziert. Zu

den Beanstandungen vor Ort heißt es, dass Arbeitsmittel bemängelt,

Arbeitsplatzgestaltungen kritisiert oder aber Arbeitszeitverstöße geahndet

werden mussten.

 

 

 

Ein

Schwerpunkt der Kontrollen 2015 war die Arbeitsschutzorganisation, deren

wesentlicher Bestandteil eine konkrete Gefährdungsbeurteilung für einzelne

Arbeitsplätze ist. Unter diesem speziellen Blickwinkel wurden 331 Betriebe

besichtigt. Zu 90 Prozent war nichts oder nur wenig zu beanstanden, wobei

komplett fehlerfrei allein 40 Prozent der Betriebe ihren Arbeitsschutz

organisiert hatten. Für jeden zehnten Betrieb musste zunächst ein mangelhaftes

Zeugnis ausgestellt werden. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun

Beschäftigten hatten Probleme, eine ordnungsgemäße Arbeitsschutzorganisation

nachzuweisen. Mehr als die Hälfte der kontrollierten Kleinstbetriebe musste

deutlich nachbessern, was ihnen auch weitgehend gelang.

 

 

 

Insgesamt

kommen die Kontrolleure zur Einschätzung, dass zwei von drei Unternehmen ihre

Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz erfüllen. Das heißt

auch, dass diese Firmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen

Betriebsarzt bestellt sowie den nach Gesetz vorgeschriebenen

Arbeitsschutzausschuss eingerichtet haben.

 

 

 

Eine

weitere Aufgabe der Arbeitsschutzverwaltung ist die Marktüberwachung. Hier

werden Produkte und Materialien auf eine mögliche Sicherheits- und

Gesundheitsgefährdung  hin überprüft. Im Vorjahr wurden 1.109

Verbraucherprodukte begutachtet und im Labor analysiert. Im Jahresbericht

beispielhaft beleuchtet wird der Markt der LED-Lampen. Dabei wurden 50

verschiedene Produkte mit einer Spannung von 50 bis 250 Volt getestet. Zwölf

Lampen erfüllten nicht die nach DIN-Norm EN 62560: 2013-11 vorgeschriebenen

Anforderungen.

 

 

 

Kriterien

für die Prüfer sind unter anderem, dass die Lampen keine scharfen Kanten und

Ecken aufweisen und auch nicht auseinandernehmbar sein dürfen. Zudem müssen auf

dem Lampenkörper alle erforderlichen Daten und Angaben wie etwa die

CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß vermerkt sein. Im Labor werden zudem die

Spannungsfestigkeit und der Isolationswiderstand getestet. Drei der 50

LED-Lampen mussten als gefährlich eingestuft werden. In jedem Fall erhielten

die Lampenhersteller und ?Vertreiber die Ergebnisse der Überprüfung und wurden

zur Behebung der Mängel aufgefordert.

 

 

 

Ein

dritter Schwerpunkt im Arbeitsschutz-Bericht widmet sich den Verfahren zur

Anerkennung von Berufskrankheiten. Im Jahr 2015 gab es unter Beteiligung der

Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt 701 derartige Verfahren. Neu im

Katalog der Berufskrankheiten werden Hautkrebserkrankungen durch

UV-Lichtstrahlungen geführt. Im gesamten Jahr 2015 wurden 107 Arbeitnehmer mit

UV-bedingten Hautkrebskrankheiten begutachtet, für 58 von ihnen stellten die

Gewerbeärzte eine Bescheinigung als Berufskrankheit aus. Damit nimmt der

Hautkrebs in der Gesamtheit der als Berufskrankheit anerkannten

Hauterkrankungen (83 Fälle insgesamt) eine Spitzenposition ein. Mit der

Anerkenntnis als Berufskrankheit können Betroffene Leistungen aus der

gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. ? etwa für die medizinische

Behandlung, für Prävention oder für Rentenleistungen.

 

 

 

Wissenschaftliche

Untersuchungen belegen, dass jahrelanges Arbeiten im Freien Hautkrebs durch

UV-Strahlung hervorrufen kann. Dabei geht man von einer Tätigkeit im Freien von

mindestens 15 Jahren aus. Insbesondere Straßenbauarbeiter, Dachdecker,

Landwirte oder Seeleute gelten als gefährdet. Wirksamer Schutz ist jedoch

möglich, etwa über die Arbeitsorganisation ? sprich Verlagerung der Arbeit im

Freien in die Morgen- und Abendstunden ? oder durch technische Hilfsmittel wie

Abdeckungen und Überdachungen über Baustellen und Arbeitsstätten. Aber auch

Arbeitnehmer können individuell durch entsprechende Kleidung sowie

Hautschutzcremes zum eigenen Schutz beitragen.

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