Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerin Grimm-Benne: Arbeitsausfall ist Gift für Wirtschaft / Arbeitsschutz-Bericht gibt gute Noten, sieht aber auch Reserven
22.09.2016, Magdeburg – 46
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Arbeits-
und Gesundheitsschutz ist für Unternehmen in Sachsen-Anhalt kein Fremdwort, und
doch gibt es Möglichkeiten der Verbesserung. Zu diesem Ergebnis kommt der
Fachbereich Arbeitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutz in seinem
Jahresbericht 2015, der auf dem Arbeitsschutztag am Donnerstag in Halle
vorgestellt wurde. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten
haben aus Sicht der Kontrolleure Reserven.
Die
Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne, warb auf
dem Fachtag für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in den
Betrieben. Grimm-Benne sagte: ?Gute Arbeit bedeutet auch, dass die Unternehmen
Arbeitsbedingungen schaffen, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
physisch und psychisch gesund bleiben.? Nach den Worten der Ministerin tragen
der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel dazu
bei, dass Unternehmen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz einen immer höheren
Stellenwert einräumen. Sie sagte: ?Verletzte und kranke Beschäftigte bedeuten
Arbeitsausfall, und Arbeitsausfall ist Gift für erfolgreiches Wirtschaften.?
Sachsen-Anhalts
Arbeitsschutzverwaltung mit ihren rund 130 Beschäftigten und
Gewerbeaufsichts-Dezernaten in fünf Regionen hat für 2015 insgesamt 5.272
amtliche Betriebsüberprüfungen und 2.495 Baustellenbegehungen bilanziert. Zu
den Beanstandungen vor Ort heißt es, dass Arbeitsmittel bemängelt,
Arbeitsplatzgestaltungen kritisiert oder aber Arbeitszeitverstöße geahndet
werden mussten.
Ein
Schwerpunkt der Kontrollen 2015 war die Arbeitsschutzorganisation, deren
wesentlicher Bestandteil eine konkrete Gefährdungsbeurteilung für einzelne
Arbeitsplätze ist. Unter diesem speziellen Blickwinkel wurden 331 Betriebe
besichtigt. Zu 90 Prozent war nichts oder nur wenig zu beanstanden, wobei
komplett fehlerfrei allein 40 Prozent der Betriebe ihren Arbeitsschutz
organisiert hatten. Für jeden zehnten Betrieb musste zunächst ein mangelhaftes
Zeugnis ausgestellt werden. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun
Beschäftigten hatten Probleme, eine ordnungsgemäße Arbeitsschutzorganisation
nachzuweisen. Mehr als die Hälfte der kontrollierten Kleinstbetriebe musste
deutlich nachbessern, was ihnen auch weitgehend gelang.
Insgesamt
kommen die Kontrolleure zur Einschätzung, dass zwei von drei Unternehmen ihre
Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz erfüllen. Das heißt
auch, dass diese Firmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen
Betriebsarzt bestellt sowie den nach Gesetz vorgeschriebenen
Arbeitsschutzausschuss eingerichtet haben.
Eine
weitere Aufgabe der Arbeitsschutzverwaltung ist die Marktüberwachung. Hier
werden Produkte und Materialien auf eine mögliche Sicherheits- und
Gesundheitsgefährdung hin überprüft. Im Vorjahr wurden 1.109
Verbraucherprodukte begutachtet und im Labor analysiert. Im Jahresbericht
beispielhaft beleuchtet wird der Markt der LED-Lampen. Dabei wurden 50
verschiedene Produkte mit einer Spannung von 50 bis 250 Volt getestet. Zwölf
Lampen erfüllten nicht die nach DIN-Norm EN 62560: 2013-11 vorgeschriebenen
Anforderungen.
Kriterien
für die Prüfer sind unter anderem, dass die Lampen keine scharfen Kanten und
Ecken aufweisen und auch nicht auseinandernehmbar sein dürfen. Zudem müssen auf
dem Lampenkörper alle erforderlichen Daten und Angaben wie etwa die
CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß vermerkt sein. Im Labor werden zudem die
Spannungsfestigkeit und der Isolationswiderstand getestet. Drei der 50
LED-Lampen mussten als gefährlich eingestuft werden. In jedem Fall erhielten
die Lampenhersteller und ?Vertreiber die Ergebnisse der Überprüfung und wurden
zur Behebung der Mängel aufgefordert.
Ein
dritter Schwerpunkt im Arbeitsschutz-Bericht widmet sich den Verfahren zur
Anerkennung von Berufskrankheiten. Im Jahr 2015 gab es unter Beteiligung der
Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt 701 derartige Verfahren. Neu im
Katalog der Berufskrankheiten werden Hautkrebserkrankungen durch
UV-Lichtstrahlungen geführt. Im gesamten Jahr 2015 wurden 107 Arbeitnehmer mit
UV-bedingten Hautkrebskrankheiten begutachtet, für 58 von ihnen stellten die
Gewerbeärzte eine Bescheinigung als Berufskrankheit aus. Damit nimmt der
Hautkrebs in der Gesamtheit der als Berufskrankheit anerkannten
Hauterkrankungen (83 Fälle insgesamt) eine Spitzenposition ein. Mit der
Anerkenntnis als Berufskrankheit können Betroffene Leistungen aus der
gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. ? etwa für die medizinische
Behandlung, für Prävention oder für Rentenleistungen.
Wissenschaftliche
Untersuchungen belegen, dass jahrelanges Arbeiten im Freien Hautkrebs durch
UV-Strahlung hervorrufen kann. Dabei geht man von einer Tätigkeit im Freien von
mindestens 15 Jahren aus. Insbesondere Straßenbauarbeiter, Dachdecker,
Landwirte oder Seeleute gelten als gefährdet. Wirksamer Schutz ist jedoch
möglich, etwa über die Arbeitsorganisation ? sprich Verlagerung der Arbeit im
Freien in die Morgen- und Abendstunden ? oder durch technische Hilfsmittel wie
Abdeckungen und Überdachungen über Baustellen und Arbeitsstätten. Aber auch
Arbeitnehmer können individuell durch entsprechende Kleidung sowie
Hautschutzcremes zum eigenen Schutz beitragen.
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de