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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge für April und Mai 2020

30.04.2020, Magdeburg – 138

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Die Landesregierung wird die Kommunen auch weiterhin bei der Erstattung

von Kitabeiträgen unterstützen. Bereits Ende März wurde in einem gemeinsamen

Runderlass des Innen- und des Sozialministeriums

 

den Trägern von Kindertageseinrichtungen empfohlen, die Erhebung der

 

Elternbeiträge auszusetzen und festgelegt, dass die Landkreise und

kreisfreien Städte dem Sozialministerium bis August die notwendige

Erstattungssumme melden können. Das Land wird diese Summe dann im Sinne einer sozialverträglichen

Regelung erstatten.

 

 

 

Das Land hat nun entschieden, den Gemeinden, die auch für den Monat Mai

2020 keine Elternbeiträge erheben bzw. diese den Eltern zurückerstatten, die

Einnahmeausfälle auszugleichen. Die Regelung legt fest, dass den Kommunen die Kitabeiträge

für alle Kinder erstattet werden, die im Monat Mai nicht in der Einrichtung

betreut werden. Die entsprechende Regelung hat der Finanzausschuss des

Landtages gestern freigegeben.

 

 

 

Hintergrund:

 

Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bleiben seit dem 16. März

Schulen

 

und Kindergärten in Sachsen-Anhalt geschlossen. Eine Notbetreuung wird

abgesichert.

 

Die Kita-Finanzierung wird in Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen,

die einen festen Satz zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen

die restlichen Kosten aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine Beitragssatzung

fest.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de