Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge für April und Mai 2020
30.04.2020, Magdeburg – 138
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Die Landesregierung wird die Kommunen auch weiterhin bei der Erstattung
von Kitabeiträgen unterstützen. Bereits Ende März wurde in einem gemeinsamen
Runderlass des Innen- und des Sozialministeriums
den Trägern von Kindertageseinrichtungen empfohlen, die Erhebung der
Elternbeiträge auszusetzen und festgelegt, dass die Landkreise und
kreisfreien Städte dem Sozialministerium bis August die notwendige
Erstattungssumme melden können. Das Land wird diese Summe dann im Sinne einer sozialverträglichen
Regelung erstatten.
Das Land hat nun entschieden, den Gemeinden, die auch für den Monat Mai
2020 keine Elternbeiträge erheben bzw. diese den Eltern zurückerstatten, die
Einnahmeausfälle auszugleichen. Die Regelung legt fest, dass den Kommunen die Kitabeiträge
für alle Kinder erstattet werden, die im Monat Mai nicht in der Einrichtung
betreut werden. Die entsprechende Regelung hat der Finanzausschuss des
Landtages gestern freigegeben.
Hintergrund:
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bleiben seit dem 16. März
Schulen
und Kindergärten in Sachsen-Anhalt geschlossen. Eine Notbetreuung wird
abgesichert.
Die Kita-Finanzierung wird in Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen,
die einen festen Satz zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen
die restlichen Kosten aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine Beitragssatzung
fest.
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