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Verfassungsgericht stellt nicht
den Nichtraucherschutz an sich in Frage
27.08.2008, Magdeburg – 114
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
114/08
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 114/08
Magdeburg, den 27. August 2008
Verfassungsgericht stellt nicht
den Nichtraucherschutz an sich in Frage
Zum Beschluss des
Landesverfassungsgerichtes vom heutigen Tag erklärt der Sprecher des
Gesundheitsministeriums, Holger Paech:
¿Nicht der Nichtraucherschutz an sich wurde
in Frage gestellt, sondern die Gestaltung der Ausnahmeregelungen als
uneinheitlich kritisiert. Jede Ausnahme schafft Unklarheit und auch Freiraum
für Ungerechtigkeiten.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung
voraussichtlich im Oktober wird es daher im Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes
Änderungen für kleine Ein-Raum-Schankwirtschaften und Diskotheken geben, zu
denen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Hier darf
laut Gericht wieder geraucht
werden - in Diskotheken in separaten Räumen ohne Tanzfläche, in
Ein-Raum-Kneipen mit maximal 75 Quadratmeter Gastfläche.
Der Ansatz des Gesetzgebers, insbesondere
Kinder und Jugendliche vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen, bleibt
gewahrt.
Klar ist aber auch, an einer Novelle des
Gesetzes in Sachsen-Anhalt führt offenbar kein Weg vorbei. Konkretes dazu wird
sich aber erst aus dem abschließenden Urteil des Landesverfassungsgerichtes
voraussichtlich am 22. Oktober ableiten lassen. Gesundheitsministerin Dr.
Gerlinde Kuppe wird im Land die Gespräche innerhalb der Landesregierung, mit
den Fraktionen im Landtag, dem DEHOGA-Verband und anderen Beteiligten führen.¿
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