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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sozialministerin Kuppe: Programm
soll Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erleichtern / Land
investiert acht Millionen Euro

07.10.2009, Magdeburg – 64

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

064/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 064/09

 

 

 

Magdeburg, den 7. Oktober 2009

 

 

 

Sozialministerin Kuppe: Programm

soll Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erleichtern / Land

investiert acht Millionen Euro

 

 

 

Sachsen-Anhalt startet ein neues Programm

zur besseren Integration  schwerbehinderter Menschen auf dem

Arbeitsmarkt. Die erste Vereinbarung dazu schlossen das Land und die

Arbeitsgemeinschaft SGB II Landkreis Wittenberg. Geplant ist, mit allen 21

Trägern der Grundsicherung eine derartige Verwaltungsvereinbarung zu schließen.

Das Sozialministerium investiert dafür bis Ende 2012 acht Millionen Euro.

 

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte: ¿Das

Programm soll die Chancen von Menschen mit

Behinderungen, die große Schwierigkeiten haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Fuß zu fassen, erleichtern. Ziel ist es, mehr Arbeitsplätze außerhalb von

Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Denn Arbeit bedeutet

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.¿

 

Laut der Vereinbarung mit der ARGE erhalten

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, eine

Förderung, wenn sie Menschen mit Behinderungen aus Sachsen-Anhalt einstellen

und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Gefördert wird die Beschäftigung

von jungen, schwerbehinderten Menschen bis zum 30. Lebensjahr, von

Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen im Übergang auf den

allgemeinen Arbeitsmarkt, von schwerbehinderten, langzeitarbeitslosen Menschen

ab dem 55. Lebensjahr sowie von schwerbehinderten, alleinerziehenden,

langzeitarbeitslosen Frauen und Männern.

 

Eingliederungszuschüsse des Trägers der

Grundsicherung können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land aufgestockt

werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent des

Arbeitsentgelts möglich, wobei die ARGE 70 Prozent und das Land bis zu 30

Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung jährlich

um zehn Prozent abgesenkt.

 

Nach Ablauf der ersten drei Jahre ist für maximal

weitere drei Jahre eine Förderung allein durch das Land möglich.

Förderleistungen werden auf Antrag des Arbeitgebers erbracht. Der Antrag ist

spätestens einen Tag vor der Einstellung zu stellen. Ansprechpartnerinnen und

Ansprechpartner sind die zuständigen Träger der Grundsicherung am Wohnsitz der

einzustellenden Beschäftigten.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

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Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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