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Sozialministerin Kuppe: Programm
soll Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erleichtern / Land
investiert acht Millionen Euro
07.10.2009, Magdeburg – 64
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
064/09
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 064/09
Magdeburg, den 7. Oktober 2009
Sozialministerin Kuppe: Programm
soll Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erleichtern / Land
investiert acht Millionen Euro
Sachsen-Anhalt startet ein neues Programm
zur besseren Integration schwerbehinderter Menschen auf dem
Arbeitsmarkt. Die erste Vereinbarung dazu schlossen das Land und die
Arbeitsgemeinschaft SGB II Landkreis Wittenberg. Geplant ist, mit allen 21
Trägern der Grundsicherung eine derartige Verwaltungsvereinbarung zu schließen.
Das Sozialministerium investiert dafür bis Ende 2012 acht Millionen Euro.
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte: ¿Das
Programm soll die Chancen von Menschen mit
Behinderungen, die große Schwierigkeiten haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Fuß zu fassen, erleichtern. Ziel ist es, mehr Arbeitsplätze außerhalb von
Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Denn Arbeit bedeutet
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.¿
Laut der Vereinbarung mit der ARGE erhalten
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, eine
Förderung, wenn sie Menschen mit Behinderungen aus Sachsen-Anhalt einstellen
und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Gefördert wird die Beschäftigung
von jungen, schwerbehinderten Menschen bis zum 30. Lebensjahr, von
Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen im Übergang auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt, von schwerbehinderten, langzeitarbeitslosen Menschen
ab dem 55. Lebensjahr sowie von schwerbehinderten, alleinerziehenden,
langzeitarbeitslosen Frauen und Männern.
Eingliederungszuschüsse des Trägers der
Grundsicherung können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land aufgestockt
werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent des
Arbeitsentgelts möglich, wobei die ARGE 70 Prozent und das Land bis zu 30
Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung jährlich
um zehn Prozent abgesenkt.
Nach Ablauf der ersten drei Jahre ist für maximal
weitere drei Jahre eine Förderung allein durch das Land möglich.
Förderleistungen werden auf Antrag des Arbeitgebers erbracht. Der Antrag ist
spätestens einen Tag vor der Einstellung zu stellen. Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner sind die zuständigen Träger der Grundsicherung am Wohnsitz der
einzustellenden Beschäftigten.
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