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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Istanbul-Konvention: Gewalt gegen Frauen in Sachsen-Anhalt verhindern - gemeinsam auf allen Ebenen

10.12.2021, Magdeburg – 483/2021

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Gleichstellungsministerin Petra Grimm-Benne hat bei einer gemeinsamen Online-Fachtagung an Akteurinnen und Akteure appelliert, auf Basis des bestehenden vielfältigen Angebotes für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, die Kräfte zu bündeln.

Ziel ist es, gemeinsam die Strukturen im Kampf gegen Gewalt an Frauen in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Hintergrund sind aktuell veröffentlichte Zahlen des Landeskriminalamtes zur Gewalt in engen sozialen Beziehungen, bei denen ein erheblicher Anstieg der Gewaltdelikte gegen Frauen zu verzeichnen ist. „Ich bin allen Engagierten verbunden im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Bündeln wir unsere Energie, unser Fachwissen und unseren Willen, Gewalt an Frauen zu bekämpfen und die Strukturen in unserem Land umzugestalten. Füllen wir die Istanbul-Konvention mit Leben – gemeinsam und auf allen Ebenen.“ Die Arbeit auf kommunaler Ebene spiele bei der Umsetzung des völkerrechtlichen Vertrages gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt,  sogenannten Istanbul-Konvention, eine besondere Rolle, so Grimm-Benne.

In Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts werden viele wichtige Akteure und Akteurinnen erreicht, gewonnen und vernetzt: die Frauenhäuser und deren  Beratungsstellen, die Fachberatungsstellen, die Sozial- und Jugendarbeit, die Polizei, der justizielle Opferschutz, politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. Die gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vorbereiteten Themen fokussierten  auf den Themen Netzwerkarbeit, Informationsbereitstellung und Umsetzungsmöglichkeiten. Dazu hebt Ministerin Grimm-Benne hervor: „.Keinesfalls liegen die zur Umsetzung der Ziele notwendigen Maßnahmen im Verantwortungsbereich einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten allein. Vielmehr ist eine solche Politik Teil der Gesamtkompetenz eines kommunalen Parlaments und einer kommunalen Verwaltung.“

Anlässlich des Fachtages  wurde auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Studie der Sozialforschungsgesellschaft Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH veröffentlicht:  „Bedarfsanalyse und Bedarfsexploration des Hilfsangebots für gewaltbetroffene Frauen in Sachsen-Anhalt“. Sie ist einsehbar unter: https://lsaurl.de/RgTT. Die Studie zur Bedarfsanalyse dient der Weiterentwicklung des bestehenden Schutz- und Hilfesystems in Sachsen-Anhalt und konkretisiert die Bedarfe gewaltbetroffener Frauen im Sinn der Istanbul-Konvention und schließt mit daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen, die bereits im Koalitionsvertrag der Landesregierung aufgegriffen wurden. Im 1. Quartal 2022 ist zu den Ergebnissen der Austausch mit den Akteurinnen des Hilfenetzwerkes und einer breiten Fachöffentlichkeit geplant, um gemeinsam das Schutz- und Hilfsangebot nachhaltig zu verbessern.

Hintergrund:

Der Europarat hat im Jahr 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: "Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen." Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention zum Teil bereits 2011 in Istanbul (daher der umgangssprachliche Name Istanbul-Konvention) unterzeichnet und 34 davon haben sie inzwischen ratifiziert.

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen (ganzheitliche Gewaltschutzstrategie). Umfasst sind damit alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Einen besonderen Fokus legt die Konvention zudem auf häusliche Gewalt. Die Vertragsstaaten können deshalb  Opfer (häuslicher Gewalt) jeglichen Geschlechts in den Schutzbereich der Konvention miteinbeziehen.

Impressum:

 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

 

Tel: (0391) 567-4608

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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