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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Rede Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration
Sperrfrist: 04. April 2019 ? Es gilt das gesprochene Wort
Landtagssitzung vom 04. bis 05. April 2019
TOP 10 ? Drs. 7/4100 ? GE zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt

04.04.2019, Magdeburg – 25

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

Sehr geehrte/r Herr

Präsident / Frau Präsidentin!

 

 

 

Sehr geehrte Damen

und Herren Abgeordnete!

 

 

 

Wie schaffen wir es, junge Ärzte von einer

Niederlassung auf dem Land zu begeistern? Wie schaffen wir es, dem Arztmangel,

der ja künftig aller Voraussicht nach stark zunehmen wird, zu begegnen und

Unterversorgung zu vermeiden?

 

 

 

In Sachsen-Anhalt werden da seit Jahren viele

Anstrengungen unternommen, um Nachwuchs für die Hausarzt-Praxen zu finden. Sie

kennen die Stichworte: Stipendienprogramm, Förderung praktischer Studienzeiten

in Landarztpraxen, die ?Allianz Allgemeinmedizin?, die ?Klasse Allgemeinmedizin?

an der Universität in Halle. Aber wir brauchen zusätzliche Wege!

 

 

 

Wir brauchen das Landarztgesetz, um bis zu 20 der

landesweit 400 Medizinstudienplätze in Magdeburg und Halle pro Jahr für

angehende Landärzte reservieren zu können. Auch das ist, das sage ich ganz

deutlich, kein Allheilmittel.

 

Aber es ist ein weiterer sinnvoller Baustein, um eine

gute wohnortnahe hausärztliche Versorgung dauerhaft sicherzustellen. Auch wenn

wir die Erfolge des Programms erst in vielen Jahren sehen werden ? wir müssen

diesen Schritt jetzt gehen.

 

 

 

Es geht darum, jungen Ärzten den Weg aufs

Land aufzuschließen. Wir brauchen nicht nur Mediziner, die Hausarzt-Praxen

übernehmen, auch im fachärztlichen Bereich ist die Suche nach Nachfolgern zum

Teil schwer. Aber mein Fokus bleibt heute bei der Allgemeinmedizin.

 

 

 

Wir haben viel

weniger junge Ärzte, die Weiterbildungen für Allgemeinmedizin absolvieren, als

wir brauchen, um altersbedingt ausscheidende Ärzte zu ersetzen. Und wir haben

zusätzlich die Entwicklung, dass vielen jungen Ärzten die ?Work-Life-Balance?

heute wichtig ist. Es ist die Tendenz zu erkennen, dass sich die

Berufseinstellung wandelt, dass ein geregelter, planbarer Arbeitstag als

wichtig angesehen wird.

 

 

 

Das Arztpraxen auf

dem Land zu verwaisen drohen ? dieses Problem betrifft nicht nur

Sachsen-Anhalt, sondern inzwischen alle Bundesländer. Nicht nur wir planen ja

vor diesem Hintergrund eine Landarztquote. NRW hat ein entsprechendes Gesetz

beschlossen, dort werden 170 Studienplätze reserviert. In Bayern ist ein Gesetz

geplant, in Rheinland-Pfalz laufen die parlamentarischen Beratungen.

 

 

 

Unsere

Kassenärztliche Vereinigung geht für Sachsen-Anhalt von 262 fehlenden

Arztsitzen von Allgemeinmedizinern im Jahre 2032 aus.

 

 

 

Gegenwärtig sind in

Sachsen-Anhalt 1.453 Hausärztinnen und Hausärzte tätig. Das sind 1.401 Versorgungsaufträge,

da nicht alle in Vollzeit arbeiten.

 

 

 

Der Gesetzentwurf

sieht vor, dass wir Bewerberinnen und Bewerbern einen Medizinstudienplatz an

einer der beiden medizinischen Fakultäten in Sachsen-Anhalt zuteilen, wenn sie

sich vertraglich verpflichten, nach Beendigung des Studiums für zehn Jahre eine

Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin in einer Region in

Sachsen-Anhalt aufzunehmen, die unterversorgt sind, wo Unterversorgung droht

oder für die ein besonderer lokaler Versorgungsbedarf festgestellt worden ist.

Wird der Vertrag nicht eingehalten, drohen bis zu 250.000 Euro Vertragsstrafe.

 

 

 

Die Studienplätze

werden als Vorabquote aus den rund 400 Studienplätzen der beiden Universitäten

Halle und Magdeburg herausgenommen. Dieses Verfahren wird auch für den

Sanitätsoffiziersdienst der Bundeswehr so angewandt.

 

 

 

Die von den Ländern gegründete Stiftung für

Hochschulzulassung ist für die Vergabe von Studienplätzen insgesamt zuständig.

 

 

 

Sie kann aber die Auswahl der Bewerberinnen

und Bewerber nicht übernehmen, weder bei der Bundeswehr noch für unsere

Landarztquote. Das heißt, dass durch eine geeignete Stelle das Auswahlverfahren

durchgeführt werden und der Stiftung bis spätestens Ende Juli eines laufenden

Jahres eine Namensliste der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber übergeben

werden muss. Die Stiftung erlässt dann die Zulassungsbescheide.

 

 

 

Die Bundeswehr macht dieses Auswahl-Verfahren

selbst. Für unsere Landarztquote wird diese Aufgabe die Kassenärztliche

Vereinigung Sachsen-Anhalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernehmen:

Die Auswahl der Studierenden wird über die KV laufen. Das sieht der

Gesetzentwurf so vor.

 

 

 

Dazu eine Anmerkung:

Auf Anregung von Bayern, die ja selbst eine Landarztquote planen, war im

Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz auf Bundesebene die

Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen beim Auswahlverfahren und den

danach folgenden administrativen Aufgaben vorgesehen worden. Diese Regelung hat

der Bundestag insofern gestrichen, so dass nur die Beteiligung an der

Begleitung der Umsetzung des Verfahrens verpflichtend für die KVen sein soll.

Das ist am 14. März 2019 durch den Bundestag beschlossen ? also nach unserer

zweiten Kabinettsbefassung.

 

 

 

In Sachsen-Anhalt

wird auch das Auswahlverfahren mit dem Gesetzentwurf auf die KV übertragen. Die

Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber bleibt eine freiwillige Aufgabe, die die

Kassenärztliche Vereinigung nach Zustimmung durch die Aufsicht übernehmen kann.

Diesen Weg gehen wir.

 

 

 

Soweit bei der

Diskussion um die Landarztquote kritisiert wird, man solle lieber andere,

kurzfristiger wirkende Maßnahmen umsetzen, möchte ich nochmals darauf

verweisen, dass die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt bereits ein Bündel von

Maßnahmen ergriffen haben. Und wäre das nicht so, hätten wir auch gar nicht in

den Grundrechtsbereich der Studierenden und der Universitäten eingreifen

dürfen.

 

 

 

Und schneller als zum

Wintersemester 2020/21 können wir nicht starten. Das hat zum einen

haushalterische Gründe. Zum anderen müssen erst die entsprechenden Strukturen

bei der Kassenärztlichen Vereinigung für die Auswahl und die Umsetzung der

administrativen Aufgaben geschaffen werden. Da wir mangels objektiver Kriterien

keine persönlichen Auswahlgespräche führen werden, muss der entsprechende

Studierfähigkeitstest um ein weiteres Modul für die Geeignetheit der

Bewerberinnen und Bewerber für das Berufsbild der Landärzte erweitert werden.

 

 

 

Auch das dauert seine

Zeit. Letztlich ist es auch nicht umsetzbar, zwischen den Abiturprüfungen und

der Vorlage der Namensliste bei der Stiftung für Hochschulzulassung zum 31.07.

eines jeden Jahres das Auswahlverfahren durchzuführen. Wenn sich das System

etabliert hat, können sich die Bewerberinnen und Bewerber darauf einstellen,

dass sie sich erst im Folgejahr nach den Abiturprüfungen auf die Landarztquote

bewerben können.

 

 

 

Ich kenne natürlich

auch die Forderung, die Zahl der Studienplätze insgesamt zu erhöhen. Aber ich

sage Ihnen: das befreit uns nicht von der Aufgabe, darüber nachzudenken, wie

man unter denen, die Medizin studieren, die Gruppe derjenigen vergrößert, die

für sich sagen: Ja, ich will als Allgemeinmediziner arbeiten, und zwar nicht in

Halle oder Magdeburg, sondern auf dem Land.

 

 

 

Zu einer weiteren

Frage: Warum wollen wir ?nur? fünf Prozent der Studienplätze reservieren, und

nicht zehn, wie es der ?Masterplan Medizinstudium 2020? vorsieht? Hierzu ist zu

sagen, dass nach dem Staatsvertrag 20 Prozent der Studienplätze für Vorabquoten

zur Verfügung stehen. Es gibt aber bereits andere Vorabquoten, z.B. für

Härtefälle, Zweitstudien besondere Hochschulzugangsberechtigungen. Danach

verbleiben rechnerisch 7,6 Prozent, mit einem ?Sicherheitsabschlag? haben wir

fünf Prozent festgelegt.

 

 

 

Den Sicherheitsabschlag

könnte man auch für eine Vorabquote für den öffentlichen Gesundheitsdienst

nutzen, bei dem sich ebenfalls eine ernste Versorgungssituation abzeichnet. Das

lasse ich gerade in meinem Haus prüfen.

 

 

 

Ich bedanke mich für

Ihre Aufmerksamkeit.

 

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