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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

"Kinderschutz ist
Verfassungsauftrag"

11.12.2008, Magdeburg – 169

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

169/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 169/08

 

 

 

Magdeburg, den 11. Dezember 2008

 

 

 

"Kinderschutz ist

Verfassungsauftrag"

 

 

 

Rede der Ministerin für Gesundheit und Soziales, Dr. Gerlinde Kuppe, im

Landtag am 11. Dezember 2008 zur zweiten Beratung zum Gesetzentwurf zur

Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen

Bildung (TOP 8, Drs. 5/1331 und 5/1644)

 

 

 

Es gilt das gesprochene

Wort.

 

 

 

Wir

werden heute nur über einen Teil des von der Landesregierung im Juni 2008 dem

Landtag vorgelegten Gesetzentwurfes zur

Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen

Bildung beraten und abstimmen können. Der Teil des Gesetzes, der die

Förderung der frühkindlichen Bildung betrifft, wurde herausgelöst und steht

heute in zweiter Lesung zur Beratung an. Der Teil des Gesetzes, der sich mit

einem verpflichtenden Einladungswesen zu den Vorsorgeuntersuchungen soll

hingegen in den Ausschüssen weiter beraten werden.

 

Der

Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hatte im November

verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen des Zentralen Einladungswesens

zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder erhoben.

 

Ich

nehme diese Bedenken ernst.  Alternative

Regelungen zum Kinderschutz werden nunmehr geprüft. Ich werbe im Interesse der

Kinder in Sachsen-Anhalt dafür, gemeinsam eine Lösung zu finden. Und ich sehe

gute Chancen, dass wir dann in einer der nächsten Landtagssitzungen ein Gesetz

verabschieden werden.

 

Denn in

der Zielbeschreibung, den Kinderschutz in Sachsen-Anhalt zu stärken, liegen wir

nicht auseinander. Es geht um den Weg. Da das Ziel aber klar ist, werden wir

auch den richtigen Weg finden.

 

Bereits

im Jahr 2006 forderte der Bundesrat

mit insgesamt drei Entschließungen die Bundesregierung auf, eine bundesrechtliche

Regelung für einen verbesserten Kinderschutz einzuführen. Die Bundesregierung

verneinte eine Regelungskompetenz auf Bundesebene. Die Ministerpräsidentenkonferenz

vereinbarte daraufhin in ihrer Sitzung am 18./19. Dezember 2007, dass es in den

Ländern wegen der Zuständigkeit für den Gesundheitsschutz ein Einladungssystem

zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder geben soll.

 

Mittlerweile

haben bereits 9 Länder Gesetze über derartige Maßnahmen zur Verbesserung des

Kindeswohls und des Gesundheitsschutzes verabschiedet. In weiteren Ländern

laufen die Vorbereitungen. Kernpunkte aller dieser Gesetze sind unter anderem

Einlade-, Rückmelde- und Erinnerungssysteme zu den Früherkennungsuntersuchungen

¿ bin hin zur verpflichtenden Teilnahme.

 

Unser

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur

Förderung der frühkindlichen Bildung enthält als einen Bestandteil die

Einführung eines Einladewesens für Früherkennungsuntersuchungen. Ein solches

Einladewesen berührt unstreitig das durch das Grundgesetz geschützte Recht der

Informationellen Selbstbestimmung.

 

Diesem

Recht stehen jedoch das Recht des Kindes auf den Schutz seiner Würde nach

Artikel 1 und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2

des Grundgesetzes gegenüber. Und in der Landesverfassung Sachsen-Anhalt steht

im Artikel 24: ¿Kinder genießen den besonderen Schutz des Landes vor

körperlicher und seelischer Misshandlung und Vernachlässigung.¿

 

Es muss

hier also eine Abwägung der einzelnen Rechtsgüter erfolgen. Ich habe die

betroffenen Rechtsgüter sorgfältig abgewogen. Doch darf der Schutz der Kinder

vor Vernachlässigung, körperlicher und seelischer Misshandlung und Missbrauch

dahinter nicht zurückstehen. Kinderschutz ist Verfassungsauftrag. Ich bin daher

davon überzeugt, dass wir bei dem 

Abwägungsprozess eine tragfähige Lösung finden werden.

 

Bei den

weiteren Beratungen kann dann auch der Gesetzentwurf des Bundes zum

Kinderschutz, die seit kurzem als Referentenentwurf vorliegt, einbezogen und so

verhindert werden, dass die Regelungen des Landes mit denen des Bundes in

Konflikt treten. Es geht in diesem Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium

unter anderem um Regelungen zur Schweige- und Geheimhaltungspflicht von

Berufsgeheimnisträgern. Zudem sollen Regelungen zu Hausbesuchen von

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jugendämtern dahingehend erweitert

werden, dass bei Wohnortwechsel von ¿gefährdeten¿ Familien das bis dahin

zuständige Jugendamt zur Unterrichtung und Weitergabe der erforderlichen

Informationen an das Jugendamt des neuen Wohnortes verpflichtet ist.

 

Der

Ihnen heute zur Abstimmung vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der

Frühkindlichen Bildung enthält zwei Schwerpunkte, die sich aus dem Artikel 6

und 8 des Regierungsentwurfes ableiten. Dies ist zum einen die

Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung und zum anderen die Finanzierung

von Vor- und Nachbereitungsstunden in Kindertageseinrichtungen zur Profilierung

der frühkindlichen Bildung.

 

Ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 soll für alle Kinder eine Sprachstandsfeststellung mit

gegebenenfalls notwendiger anschließender Sprachförderung (im vorletzten Jahr

vor der Einschulung) eingeführt werden. Ziel ist es, zu verhindern, dass eine

zu geringe Sprachkompetenz die gesamte Bildungsbiographie und damit die

soziale Integration eines Kindes beeinträchtigt.

 

Damit

stärken wir die frühkindliche Bildung und setzen unseren Kurs zur inhaltlichen

Profilierung der Kinderbetreuung und Frühförderung fort.

 

Zum

Gesetz: Es wird ein Sprachstandsfeststellungsverfahren eingeführt, an dem die

Teilnahme als ausgelagerter Bestandteil der Schuleingangsuntersuchungen für

alle Kinder verpflichtend ist. Soweit es bei einem Kind erforderlich ist, hat

es im letzten Jahr vor der Einschulung an einer pädagogischen Sprachförderung

teilzunehmen. Diese Verpflichtung zur Teilnahme wird im Schulgesetz verankert.

 

Mit der

Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung werden die

Kindertageseinrichtungen beauftragt. Die Vertrautheit mit der Umgebung und mit

den Erzieherinnen und Erziehern für die Mehrzahl der Kinder sowie deren Qualifikation

bieten eine verlässliche Basis für eine erfolgreiche Durchführung.

 

Mit der

Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung ist ein jährliches

Finanzvolumen von etwa 2,4 Millionen Euro verbunden. Für die Anschaffung der

Materialien und die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher werden im

nächsten Jahr zusätzlich 300.000 Euro veranschlagt.

 

Dieses

sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Die Sprachförderung wird zu

einer Verringerung des Anteils sprachauffälliger Kinder führen und ihre Chancen

auf eine positive schulische und berufliche Entwicklung verbessern.

 

Daneben

werden als Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags von Kindertagesstätten

alle Kinder des letzten Kindergartenjahres besser auf die Schule vorbereitet

werden. Seit September dieses Jahres werden bereits allen Kindertageseinrichtungen

zusätzliche Stundenkontingente für Vor- und Nachbereitungsstunden

(durchschnittlich zwei Stunden pro Einrichtung und Woche) zur Verfügung

gestellt. Für dieses Jahr erfolgte dieses auf der Grundlage von

Zuwendungsverträgen. Mit dem Gesetz werden dann Mittel in Höhe von 2,94

Millionen Euro jährlich mit der Landeszuweisung ausgereicht. Dieses dient der

Verwaltungsvereinfachung und schafft Rechts- und Planungssicherheit für die

Träger.

 

Beide

Regelungsinhalte haben in den Ausschüssen eine breite Zustimmung erfahren. Ich

hoffe, dass dieses auch bei der heutigen Abstimmung der Fall sein wird. Ich

bitte Sie, dem Gesetzentwurf zur Förderung der frühkindlichen Bildung

zuzustimmen, damit das Gesetz zum Jahresbeginn 2009 in Kraft treten kann.

 

 

 

Impressum:

 

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