Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Integrationsbeauftragte der
Länder fordern arbeitsmarktpolitisches
Sonderprogramm des Bundes zur Nachqualifizierung
09.11.2011, Magdeburg – 203
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Arbeit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 203/11
Ministerium für Arbeit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 203/11
Magdeburg, den 9. November 2011
Integrationsbeauftragte der
Länder fordern arbeitsmarktpolitisches
Sonderprogramm des Bundes zur Nachqualifizierung
Auf ihrer Herbstkonferenz am 7. und 8. November in
Berlin haben die Integrationsbeauftragten der Bundesländer von der
Bundesregierung weitere Initiativen auf dem Gebiet der Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen gefordert.
Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragte Susi
Möbbeck erklärte: ¿Das gerade vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur
Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen ist zu begrüßen. Ziel des Gesetzes ist es, im Ausland
erworbene Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt besser als
bisher nutzbar machen zu können. Das ist ein Beitrag zur Integration durch
Zugang zu qualifizierter Arbeit.¿
Zugleich forderte Möbbeck: ¿Antragsteller und
Antragstellerinnen müssen angemessen begleitet und beraten werden. Vordringlich
ist die Klärung der Finanzierung von Anpassungsqualifizierungen.¿ Hier fordern
die Integrationsbeauftragten die Bundesregierung auf, gegenüber der
Bundesagentur für Arbeit auf eine großzügige Genehmigung von
Anpassungsqualifizierungen aus arbeitsmarkt- und integrationspolitischen
Gründen hinzuwirken, z.B. durch die Erteilung von Bildungsgutscheinen. Dazu soll
die Bundesregierung das Gesetz für die ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten mit
einem arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm flankieren. Mit diesem Programm
wird gewährleistet, dass mindestens jeweils 25.000 Personen, deren
Qualifikationen nicht als gleichwertig anerkannt wurden und bei denen
Kenntnisdefizite zum Referenzberuf festgestellt wurden, im Rahmen der Förderung
der beruflichen Weiterbildung Maßnahmen zur Anpassungs- oder
Ergänzungsqualifizierung durchlaufen können.
Weiteres Thema der Konferenz
war die Situation der geduldeten Flüchtlinge. Hier unterstützen die
Beauftragten die Bemühungen für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung.
Um Kettenduldungen wirklich zu verhindern, müssten auch die Bedingungen für ein
Bleiberecht verbessert werden. Außerdem forderten die Beauftragten
Verbesserungen im Asylbewerberleistungsrecht.
Des Weiteren beschäftigten sich
die Beauftragten mit den Folgen der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien. Da
auch in Deutschland ein gleichberechtigter Zugang insbesondere für zugewanderte
Roma zu Beschäftigung, Bildung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge noch nicht
gegeben sei, regten sie an, dass die Bundesregierung in enger Abstimmung mit
den Ländern, Kommunen und mit Roma-Selbst- und anderen nichtstaatlichen Organisationen
zeitnah eine entsprechende Strategie entwickelt und die erforderlichen
Ressourcen für die Umsetzung bereit stellt.
In einem Leitantrag aus Anlass
des 50. Jahrestags des Anwerbeabkommens mit der Türkei ziehen die Beauftragten
eine integrationspolitische Bilanz. Einwanderung sei ein unumkehrbarer Prozess,
der einen entsprechenden politischen Rahmen benötige. Eine Kultur der Vielfalt
und Teilhabe, die eine Willkommenskultur für Neuzuwanderer einschließt, müsse
in allen Politikbereichen als das zentrale Leitbild einer von Einwanderung
geprägten Gesellschaft stärker etabliert werden. Dazu gehörten
die interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Schaffung von Teilhabemöglichkeiten
und der Abbau von Ungleichbehandlung und Diskriminierung: "Schaffung von
Teilhabe, Anerkennung von Vielfalt, Chancen unabhängig der Herkunft ¿ das
bleiben die drei großen gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Die
Integrationsbeauftragten werden sich daher weiterhin für die Interessen der
Zugewanderten und ihrer Kinder einsetzen."
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