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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Integrationsbeauftragte der
Länder fordern arbeitsmarktpolitisches
Sonderprogramm des Bundes zur Nachqualifizierung

09.11.2011, Magdeburg – 203

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 203/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 203/11

 

 

 

Magdeburg, den 9. November 2011

 

 

 

Integrationsbeauftragte der

Länder fordern arbeitsmarktpolitisches

Sonderprogramm des Bundes zur Nachqualifizierung

 

 

 

Auf ihrer Herbstkonferenz am 7. und 8. November in

Berlin haben die Integrationsbeauftragten der Bundesländer von der

Bundesregierung weitere Initiativen auf dem Gebiet der Anerkennung

ausländischer Berufsqualifikationen gefordert.

 

Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragte Susi

Möbbeck erklärte: ¿Das gerade vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur

Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener

Berufsqualifikationen ist zu begrüßen. Ziel des Gesetzes ist es, im Ausland

erworbene Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt besser als

bisher nutzbar machen zu können. Das ist ein Beitrag zur Integration durch

Zugang zu qualifizierter Arbeit.¿

 

Zugleich forderte Möbbeck: ¿Antragsteller und

Antragstellerinnen müssen angemessen begleitet und beraten werden. Vordringlich

ist die Klärung der Finanzierung von Anpassungsqualifizierungen.¿ Hier fordern

die Integrationsbeauftragten die Bundesregierung auf, gegenüber der

Bundesagentur für Arbeit auf eine großzügige Genehmigung von

Anpassungsqualifizierungen aus arbeitsmarkt- und integrationspolitischen

Gründen hinzuwirken, z.B. durch die Erteilung von Bildungsgutscheinen. Dazu soll

die Bundesregierung das Gesetz für die ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten mit

einem arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm flankieren. Mit diesem Programm

wird gewährleistet, dass mindestens jeweils 25.000 Personen, deren

Qualifikationen nicht als gleichwertig anerkannt wurden und bei denen

Kenntnisdefizite zum Referenzberuf festgestellt wurden, im Rahmen der Förderung

der beruflichen Weiterbildung Maßnahmen zur Anpassungs- oder

Ergänzungsqualifizierung durchlaufen können.

 

Weiteres Thema der Konferenz

war die Situation der geduldeten Flüchtlinge. Hier unterstützen die

Beauftragten die Bemühungen für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung.

Um Kettenduldungen wirklich zu verhindern, müssten auch die Bedingungen für ein

Bleiberecht verbessert werden. Außerdem forderten die Beauftragten

Verbesserungen im Asylbewerberleistungsrecht.

 

Des Weiteren beschäftigten sich

die Beauftragten mit den Folgen der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien. Da

auch in Deutschland ein gleichberechtigter Zugang insbesondere für zugewanderte

Roma zu Beschäftigung, Bildung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge noch nicht

gegeben sei, regten sie an, dass die Bundesregierung in enger Abstimmung mit

den Ländern, Kommunen und mit Roma-Selbst- und anderen nichtstaatlichen Organisationen

zeitnah eine entsprechende Strategie entwickelt und die erforderlichen

Ressourcen für die Umsetzung bereit stellt.

 

In einem Leitantrag aus Anlass

des 50. Jahrestags des Anwerbeabkommens mit der Türkei ziehen die Beauftragten

eine integrationspolitische Bilanz. Einwanderung sei ein unumkehrbarer Prozess,

der einen entsprechenden politischen Rahmen benötige. Eine Kultur der Vielfalt

und Teilhabe, die eine Willkommenskultur für Neuzuwanderer einschließt, müsse

in allen Politikbereichen als das zentrale Leitbild einer von Einwanderung

geprägten Gesellschaft stärker etabliert werden. Dazu gehörten

die interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Schaffung von Teilhabemöglichkeiten

und der Abbau von Ungleichbehandlung und Diskriminierung: "Schaffung von

Teilhabe, Anerkennung von Vielfalt, Chancen unabhängig der Herkunft ¿ das

bleiben die drei großen gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Die

Integrationsbeauftragten werden sich daher weiterhin für die Interessen der

Zugewanderten und ihrer Kinder einsetzen."

 

 

 

Impressum:

 

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Soziales

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Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

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