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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Landesförderung für mehr Hilfe zur Selbsthilfe in der Pflege

05.09.2019, Magdeburg – 61

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Pflegende Angehörige in Sachsen-Anhalt werden künftig weiter entlastet.

Mehr als 650.000 Euro stellen Pflegekassen und das Ministerium für Arbeit,

Soziales und Integration jährlich zur Umsetzung einer bundesgesetzlichen

Regelung zur Verfügung. Damit werden Selbsthilfekontaktstellen, -organisationen

und -gruppen im Land finanziell unterstützt. ?Die Förderung soll helfen, dass

sich Angehörige oder Nachbarn besser austauschen und somit in ihrem Alltag

entlastet werden?, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne und verweist auf

Ergebnisse des Runden Tisches: ?Pflegende

fühlen sich teilweise allein gelassen, schlecht informiert über

Hilfsmöglichkeiten und sind mit der Pflegesituation manchmal auch überfordert.?

 

Die neue Landesförderung ermöglicht eine personelle Aufstockung der landesweit

14 Selbsthilfekontaktstellen mit ihren hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern, damit mehr Selbsthilfegruppen von Pflegebedürftigen, Angehörigen

oder helfenden Nachbarn gegründet und in ihrer Arbeit begleitet werden können.

 

In einem ersten Schritt wurden mit einer Veranstaltung die

Selbsthilfekontaktstellen, die es bereits in allen Landkreisen gibt, über die

Möglichkeiten einer Förderung informiert. Im zweiten Schritt können dann

Selbsthilfegruppen, die von den Kontaktstellen betreut werden, dort eine

finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 2.000 Euro im Jahr erhalten.

Selbsthilfeorganisationen, die von Selbsthilfegruppen beauftragt werden, deren

Interessen auf Landes- und Bundesebene wahrzunehmen, können dafür ebenfalls ihr

Personal aufstocken. 

 

Hintergrund:

 

In Sachsen-Anhalt werden rund 73 Prozent aller Pflegebedürftigen zu

Hause betreut, der Großteil von ihnen durch Angehörige oder nahe stehende

Menschen. Oft sind die Pflegenden vielfältigen Belastungen ausgesetzt, sei es

sozialer, finanzieller, zeitlicher, körperlicher oder psychischer Natur. Nicht selten berichten sie, wie sie die

Pflege eines nahestehenden Menschen an die Grenzen ihrer körperlichen und

seelischen Kraft bringt. Dabei pflegen oder unterstützen jüngere

Menschen bis 65 Jahren am häufigsten eine Person, die in einem anderen Haushalt

lebt und Menschen ab 65 Jahren pflegen häufig mit einem hohen Zeitaufwand ein

Familienmitglied.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de