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Grimm-Benne: LRH-Bericht ist Plädoyer für Qualität
29.09.2017, Magdeburg – 95
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Sachsen-Anhalt Sozialministerin Petra
Grimm-Benne hat begrüßt, dass der Landesrechnungshof die Finanzierung und die
Qualität in der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt geprüft hat. Der Bericht sei
ein Plädoyer für mehr Qualität in der Kinderbetreuung, sagte Grimm-Benne. ?Eine
bessere Fachkraft-Kind-Relation, eine starke Rolle der Jugendämter mit einer
Fach- und Restfinanzierungsverantwortung in einer Hand und eine weitere
Qualifizierung der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, die zwischen den
Landkreisen und den Trägern getroffen werden, so dass diese praxistauglicher
werden - all das fordert der Landesrechnungshof.? Der vorgelegte Sonderbericht
gebe insgesamt gute Anregungen für eine inhaltliche Novellierung des
Kinderförderungsgesetzes, die sich Landesregierung und Parlament für das
kommende Jahr vorgenommen hätten.
Konkret
empfiehlt der Landesrechnungshof, den Betreuungsschlüssel zu überprüfen, die
Abwesenheitszeiten des pädagogischen Personals zu berücksichtigen sowie
insgesamt die Landesmittel stärker mit einer Verbesserung der Qualität in den
Einrichtungen zu verknüpfen. Die Personalausstattung solle dem aktuellen Stand
der Wissenschaft Rechnung tragen, schließlich sei die gesellschaftliche Rendite
frühkindlicher Bildung belegt. ?Auch der Landesrechnungshof sagt also: Wir
brauchen eine bessere Fachkraft-Kind-Relation?, so Grimm-Benne. Hier
voranzukommen, sei auch vor dem Hintergrund des bundesweiten Wettbewerbs um
Fachkräfte wichtig.
Der
Landesrechnungshof gibt nach eigenem Bekunden keine Empfehlung für ein
künftiges Finanzierungssystem. Für den Fall des Festhaltens am System der
Leistungs- und Entgeltvereinbarungen (LEQs) empfiehlt er unter anderem
konkretere Rahmenvorgaben, zum Beispiel auch für angemessene
Leitungsfreistellungen. Außerdem regt er an, bei Nicht-Abschluss von LEQs zu
sanktionieren. Wo keine Vereinbarungen abgeschlossen werden, könne die Zahlung
der Landespauschalen verweigert werden.
Nicht
zuletzt regt er - auch vor dem Hintergrund der Finanzierungsbeteiligungen von
Gemeinden und Eltern - an, den Trägern konkretere Vorgaben zur Staffelung der
Betreuungsumfänge zu machen, damit individuellen Bedarfen der Eltern besser
Rechnung getragen werden kann.
Wenn
jetzt in einem ersten Schritt die Landespauschalen angehoben und die Vorgaben
des Landesverfassungsgerichts umgesetzt worden seien, werde die breite Debatte
über inhaltliche Veränderungen im Kinderförderungsgesetz folgen, sagte
Grimm-Benne. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofs, die vorliegende
Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes und das für den 21. November
angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zuständigkeiten bei der
Kinderbetreuung seien dabei einzubeziehen. ?Zunächst muss die Finanzausstattung
der Städte und Gemeinden verbessert werden. Dann wird dieser zweite Schritt
folgen?, sagte Grimm-Benne. ?Wir brauchen ein modernes, zukunftsfestes
Kinderförderungsgesetz, das neben den Kommunen auch Erzieherinnen und Erziehern
sowie den Eltern Verbesserungen bringt.?
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