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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Grimm-Benne: LRH-Bericht ist Plädoyer für Qualität

29.09.2017, Magdeburg – 95

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Sachsen-Anhalt Sozialministerin Petra

Grimm-Benne hat begrüßt, dass der Landesrechnungshof die Finanzierung und die

Qualität in der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt geprüft hat. Der Bericht sei

ein Plädoyer für mehr Qualität in der Kinderbetreuung, sagte Grimm-Benne. ?Eine

bessere Fachkraft-Kind-Relation, eine starke Rolle der Jugendämter mit einer

Fach- und Restfinanzierungsverantwortung in einer Hand und eine weitere

Qualifizierung der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, die zwischen den

Landkreisen und den Trägern getroffen werden, so dass diese praxistauglicher

werden - all das fordert der Landesrechnungshof.? Der vorgelegte Sonderbericht

gebe insgesamt gute Anregungen für eine inhaltliche Novellierung des

Kinderförderungsgesetzes, die sich Landesregierung und Parlament für das

kommende Jahr vorgenommen hätten.

 

Konkret

empfiehlt der Landesrechnungshof, den Betreuungsschlüssel zu überprüfen, die

Abwesenheitszeiten des pädagogischen Personals zu berücksichtigen sowie

insgesamt die Landesmittel stärker mit einer Verbesserung der Qualität in den

Einrichtungen zu verknüpfen. Die Personalausstattung solle dem aktuellen Stand

der Wissenschaft Rechnung tragen, schließlich sei die gesellschaftliche Rendite

frühkindlicher Bildung belegt. ?Auch der Landesrechnungshof sagt also: Wir

brauchen eine bessere Fachkraft-Kind-Relation?, so Grimm-Benne. Hier

voranzukommen, sei auch vor dem Hintergrund des bundesweiten Wettbewerbs um

Fachkräfte wichtig.

 

Der

Landesrechnungshof gibt nach eigenem Bekunden keine Empfehlung für ein

künftiges Finanzierungssystem. Für den Fall des Festhaltens am System der

Leistungs- und Entgeltvereinbarungen (LEQs) empfiehlt er unter anderem

konkretere Rahmenvorgaben, zum Beispiel auch für angemessene

Leitungsfreistellungen. Außerdem regt er an, bei Nicht-Abschluss von LEQs zu

sanktionieren. Wo keine Vereinbarungen abgeschlossen werden, könne die Zahlung

der Landespauschalen verweigert werden.

 

Nicht

zuletzt regt er - auch vor dem Hintergrund der Finanzierungsbeteiligungen von

Gemeinden und Eltern - an, den Trägern konkretere Vorgaben zur Staffelung der

Betreuungsumfänge zu machen, damit individuellen Bedarfen der Eltern besser

Rechnung getragen werden kann.

 

Wenn

jetzt in einem ersten Schritt die Landespauschalen angehoben und die Vorgaben

des Landesverfassungsgerichts umgesetzt worden seien, werde die breite Debatte

über inhaltliche Veränderungen im Kinderförderungsgesetz folgen, sagte

Grimm-Benne. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofs, die vorliegende

Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes und das für den 21. November

angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zuständigkeiten bei der

Kinderbetreuung seien dabei einzubeziehen. ?Zunächst muss die Finanzausstattung

der Städte und Gemeinden verbessert werden. Dann wird dieser zweite Schritt

folgen?, sagte Grimm-Benne. ?Wir brauchen ein modernes, zukunftsfestes

Kinderförderungsgesetz, das neben den Kommunen auch Erzieherinnen und Erziehern

sowie den Eltern Verbesserungen bringt.? 

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