Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landesregierung gelassen bis verwundert über Klagedrohung des LRH
15.10.2013, Magdeburg – 39
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Gesundheitsminister
Norbert Bischoff hat verwundert auf die vom Landesrechnungshof gegen die
Landesregierung angedrohte Klage im Zusammenhang mit der Prüfung von
Krankenhausinvestitionen reagiert. ?Die Landesregierung verweigert dem
Landesrechnungshof keine Prüfrechte. Auch untersagen weder der
Gesundheitsminister und schon gleich gar nicht der Ministerpräsident Prüfungen.
Insoweit ist die Stoßrichtung des Landesrechnungshofes, die Landesregierung und
namentlich die Staatskanzlei und das Gesundheitsministerium zu verklagen,
sachlich schwer nachvollziehbar?, erklärte Bischoff am Dienstag in Magdeburg.
In der Auseinandersetzung
geht es um Krankenhausinvestitionen der vergangenen rund 20 Jahre, die aus den
so genannten Benutzerbeiträgen ? also letztlich von Patientinnen und Patienten
finanziert wurden. Anders als in anderen Bundesländern sind diese Mittel laut
einem Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 1995 in Sachsen-Anhalt nicht
Bestandteil des Landeshaushaltes. Vielmehr hatten das Land, vertreten durch das
Gesundheitsministerium, die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft eine
privatrechtliche Gesellschaft bürgerschaftlichen Rechts zur Prüfung der
Investitionsvorhaben und zur Mittelbewirtschaftung gegründet. Über die
Mittelvergabe muss in jedem Einzelfall eine gemeinsame Kommission entscheiden ?
und zwar einstimmig.
Bischoff sagte: ?Da wir
das Geld also nicht als Land einnehmen, verbuchen und wieder ausgeben, sind wir
als Land auch nicht der richtige Adressat für die Prüfaufforderung des
Landesrechnungshofes.? Der Landesrechnungshof bewegt sich vielmehr mit seinem
Prüfbegehr in einem privatrechtlichen Raum.
Bischoff sieht eine
Klärung des Problems allein dann, wenn die Krankenhäuser auf freiwilliger Basis
eine Prüfung des Landesrechnungshofes zulassen. Er fügte an, dass er die
Krankenhausgesellschaft und die Krankenhäuser bereits gebeten habe, sich dem
Prüfbegehr des Rechnungshofes zu stellen. ?Befehlen können wir das aber nicht?,
sagte Bischoff. Im Übrigen seien die beim Land vorliegenden Unterlagen geprüft
worden. Das Land habe alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen vorgelegt.
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