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Landtag verabschiedet
Teilhabegesetz / Minister lobt modernen Ansatz
10.12.2010, Magdeburg – 109
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
109/10
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 109/10
Magdeburg, den 10. Dezember 2010
Landtag verabschiedet
Teilhabegesetz / Minister lobt modernen Ansatz
Die Rechte älterer,
pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder
betreuten Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt werden gestärkt. Der Landtag
beschloss am Donnerstagabend ein entsprechendes Wohn- und Teilhabegesetz. Kern
des Gesetzes ist es, die Qualität der Pflege und Betreuung sowie des Wohnens in
stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu verbessern. Die bisherige
Heimgesetzgebung wird damit abgelöst.
Sozialminister Norbert Bischoff
lobte: ¿Der Landtag hat ein modernes Gesetz verabschiedet, das
unmissverständlich deutlich macht, dass Pflege und Betreuung mehr sind als eine
Heimunterbringung. Die Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und
setzen daher neu auch auf gemeinschaftliche Wohnformen. Dieser Entwicklung
trägt das neue Gesetz Rechnung.¿
Das Gesetz ermöglicht neue
Wohnformen entsprechend dem Grundsatz ¿ambulant vor stationär" und stellt
dafür klare Rechtsregeln auf. Damit werden mehr Selbstbestimmung und Teilhabe
erreicht. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Bürokratieaufwand im Sinne der
Betroffenen und Einrichtungsträger abzubauen und die Abstimmung der beteiligten
Prüfinstitutionen zu verbessern. Die Aufsichtsbehörde erhält Befugnisse, die im
Bedarfsfall ein schnelles, flexibles und wirksames Handeln ermöglichen. Damit
werden Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Beeinträchtigungen geschützt.
Mit Hilfe des Gesetzes werden auch
Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut sowie Beschwerdemöglichkeiten
verbessert. Die Mitwirkungsrechte für Betroffene wurden weiterentwickelt.
Hintergrund:
Nach Angaben des Statistischen
Landesamtes leben in Sachsen-Anhalt rund 80.700 pflegebedürftige Menschen.
Davon werden etwa 23.900 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen betreut,
rund 19.600 Personen werden von ambulanten Pflegediensten versorgt. Etwa 37.200
weitere Personen beziehen Pflegegeld und werden von Angehörigen zu Hause
betreut.
Nach
Angaben der Heimaufsicht gibt es 503 Alten- und Altenpflegeheime mit 28.381
Plätzen, sowie 207 Heime für Menschen mit Behinderungen mit 9.093 Menschen.
Darüber
hinaus gibt es laut Umfrage des Sozialministeriums 20 ambulant betreute
Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen. Sie bieten Platz für 373
Personen.
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