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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Silvesterfeuerwerk
Faszination für Groß und Klein soll schön und muss sicher sein

27.12.2010, Magdeburg – 115

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 115/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 115/10

 

 

 

Magdeburg, den 27. Dezember 2010

 

 

 

Silvesterfeuerwerk

Faszination für Groß und Klein soll schön und muss sicher sein

 

Zum Jahreswechsel gibt es viele Traditionen ¿ eine ist das

Silvesterfeuerwerk. Pyrotechnische Artikel gibt es in der Zeit von Mittwoch bis

Freitag (29. bis 31. Dezember) zu kaufen.

 

Damit Groß und Klein Freude am Silvesterfeuerwerk haben, muss vor

leichtsinnigem oder unsachgemäßem Umgang gewarnt werden. Bei aller Freude,

niemand sollte vergessen: In den Feuerwerkskörpern befindet sich Sprengstoff.

Das Angebot ist groß. Achten Sie auf die Kennzeichnung. Denn eine offizielle

Kennzeichnung bedeutet, dass das Produkt wirklich getestet und damit zugelassen

ist.

 

Folgende Hinweise sind beim Kauf und Abbrennen zu beachten:

 

Es dürfen nur Gegenstände gekauft und abgebrannt werden, deren

Sicherheit getestet ist. Das zeigt das CE-Zeichen und

eine Nummer (z.B. ¿CE¿, ¿0589-F2-0001¿, ¿BAM-F2-0001¿) oder die BAM-Kennzeichnung (z.B. ¿BAM-PII-0001¿). Das BAM-Zeichen bedeutet, dass eine Zulassung durch die

Bundesanstalt für Materialforschung und ¿prüfung

(BAM) erfolgt ist. Wichtig: Die Kennzeichnung 

bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern

nur, dass sie bei fachgemäßer Verwendung handhabungssicher sind.

 

Silvesterfeuerwerk darf allein von Personen gekauft und abgebrannt

werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Davon ausgenommen sind lediglich

Gegenstände mit der Kennzeichnung ¿F1¿ oder ¿PI¿. Diese dürfen bereits von

Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden.

 

Das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen mit ¿F2¿ oder ¿PII¿ in

den genannten Nummern (Kategorie 2 bzw. Klasse II) ist allein am Silvestertag

und am Neujahrstag bis 24.00 Uhr erlaubt, soweit nichts anderes festgelegt ist.

 

 

Weiterhin ist zu beachten:

 

·

Gekaufte Feuerwerkskörper an einem sicheren und für

Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahren.

 

·

Gebrauchsanweisungen aufmerksam lesen und unbedingt

einhalten.

 

·

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Klasse II nur

im Freien verwenden.

 

·

Angegebene Sicherheitsabstände einhalten.

 

·

Beim Zünden von Raketen darauf achten, dass Bäume,

Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände

nicht in der Nähe sind.

 

·

Pyrotechnik nicht in unmittelbarer Nähe von

Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und

Fachwerkhäusern zünden.

 

·

Feuerwerkskörper vom Erdboden und nicht vom Balkon

aus zünden oder herunter werfen.

 

·

Menschen, offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder

Briefkästen sind keine Zielobjekte.

 

·

Raketen mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den

Boden gesteckt werden.

 

·

Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen

oder am Körper tragen.

 

·

So genannte Blindgänger keinesfalls nochmals

zünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen.

 

Kinder über Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können,

informieren und besonders beaufsichtigen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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