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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Bundesrat: Künftig nicht nur Mittel zum Hort-Neubau sondern auch für Sanierung und Ausbau

14.02.2020, Magdeburg – 14

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg/Berlin.

 Der Bundesrat hat in seiner

heutigen Sitzung einem Änderungsantrag Sachsen-Anhalts zugestimmt, wonach

künftig im Rahmen des sog. Ganztagsfinanzierungsgesetzes nicht nur der Neubau

von Horten sondern auch der Ausbau und die Sanierung bereits bestehender Horte

gefördert werden soll. 

 

Gerade für die ostdeutschen Bundesländer mit ihrem gut ausgebauten

Kinderbetreuungsangebot ist dies von Bedeutung. ?Nicht nur die pädagogische

Qualität, sondern auch die äußere Hülle muss für eine gute Kinderbetreuung

stimmen?, so Ministerin Petra Grimm-Benne.

 

Das Land hat in dieser Legislaturperiode umfangreich die Bedürfnisse von

Kindern, Fachkräften und Eltern in der Kinderbetreuung gestärkt. Genannt sei

etwa die Mehrkindentlastung und der Fachkräftepakt für mehr Erzieherinnen und

Erzieher im Land. Ministerin Grimm-Benne begrüßt, dass der Bund nun hilft, auch

die baulichen Gegebenheiten von Horten zu verbessern. Der Gesetzentwurf wird

abschließend mit den beschlossenen Änderungen des Bundesrates im Bundestag

beraten.

 

Hintergrund:

 

Am 13. November 2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf der

Bundesregierung zur Errichtung des Sondervermögens  zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und

Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Die

Bundesregierung will insgesamt zwei Milliarden Euro für die Bundesländer

bereitstellen, um die Ganztagsangebote in den Grundschulen auszubauen. Dazu

soll ein Sondervermögen errichtet werden. Mit dem sogenannten Ganztagsfinanzierungsgesetz

werden die finanziellen Mittel gesichert.

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