Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bundesrat: Künftig nicht nur Mittel zum Hort-Neubau sondern auch für Sanierung und Ausbau
14.02.2020, Magdeburg – 14
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg/Berlin.
Der Bundesrat hat in seiner
heutigen Sitzung einem Änderungsantrag Sachsen-Anhalts zugestimmt, wonach
künftig im Rahmen des sog. Ganztagsfinanzierungsgesetzes nicht nur der Neubau
von Horten sondern auch der Ausbau und die Sanierung bereits bestehender Horte
gefördert werden soll.
Gerade für die ostdeutschen Bundesländer mit ihrem gut ausgebauten
Kinderbetreuungsangebot ist dies von Bedeutung. ?Nicht nur die pädagogische
Qualität, sondern auch die äußere Hülle muss für eine gute Kinderbetreuung
stimmen?, so Ministerin Petra Grimm-Benne.
Das Land hat in dieser Legislaturperiode umfangreich die Bedürfnisse von
Kindern, Fachkräften und Eltern in der Kinderbetreuung gestärkt. Genannt sei
etwa die Mehrkindentlastung und der Fachkräftepakt für mehr Erzieherinnen und
Erzieher im Land. Ministerin Grimm-Benne begrüßt, dass der Bund nun hilft, auch
die baulichen Gegebenheiten von Horten zu verbessern. Der Gesetzentwurf wird
abschließend mit den beschlossenen Änderungen des Bundesrates im Bundestag
beraten.
Hintergrund:
Am 13. November 2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Errichtung des Sondervermögens zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Die
Bundesregierung will insgesamt zwei Milliarden Euro für die Bundesländer
bereitstellen, um die Ganztagsangebote in den Grundschulen auszubauen. Dazu
soll ein Sondervermögen errichtet werden. Mit dem sogenannten Ganztagsfinanzierungsgesetz
werden die finanziellen Mittel gesichert.
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