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Kita-Studie von Bertelsmann /
Minister Bischoff lädt Verantwortliche nach Sachsen-Anhalt ein / "Manche
Schlussfolgerung verwundert"
03.02.2010, Magdeburg – 6
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
006/10
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 006/10
Magdeburg, den 3. Februar 2010
Kita-Studie von Bertelsmann /
Minister Bischoff lädt Verantwortliche nach Sachsen-Anhalt ein / "Manche
Schlussfolgerung verwundert"
Sozialminister Norbert Bischoff hat die
neue Bertelsmann-Studie zur Kinderbetreuung in Deutschland grundsätzlich als
solides Datenmaterial begrüßt. Zugleich äußerte sich der Minister am Mittwoch
in Magdeburg darüber verwundert, dass die Studie trotz akribischer
Materialrecherche zu teils irreführenden Schlussfolgerungen gelangt.
So unterzieht Bertelsmann die Betreuungsquoten
in Ost und West einem direkten Vergleich, lässt dabei jedoch außer acht, dass
die täglichen Betreuungszeiten sowie das Qualifikationsniveau des Kita-Personals
in Ost und West völlig unterschiedlich sind.
Bischoff erklärte: ¿Mir ist ein Rätsel, wie
Bertelsmann für Kinder in Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen bessere
Bildungschancen prognostizieren kann, obwohl die dortigen Ländergesetze gar
keine Regelungen zur täglichen Mindestbetreuungsdauer beinhalten.¿ In Bremen
als dem in der Studie gekürten Spitzenreiter gilt ein gesetzlicher Anspruch von
vier Stunden am Tag, ebenso in Niedersachsen, wo sich die Eltern laut Gesetz alternativ
auch für einen Kinderspielkreis mit 15 Wochenstunden entscheiden können.
Bischoff stellte klar: ¿Sachsen-Anhalt ist
das einzige Bundesland, das einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung von der
Geburt an bis zum Abschluss der sechsten Schulklasse gesetzlich garantiert. Für
Kinder von erwerbstätigen Eltern gilt dieser Rechtsanspruch für eine
Ganztagesbetreuung mit mindestens zehn Stunden täglich. Für Kinder von
erwerbslosen Eltern garantieren wir ein tägliche Betreuung von mindestens fünf
Stunden.¿
Der Minister vermisst ebenso bei
Bertelsmann eine aussagekräftigere Gegenüberstellung der länderspezifischen
Definitionen für pädagogisches Fachpersonal. Bischoff betonte: ¿Fachpersonal in
Sachsen-Anhalt, das sind staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, diplomierte
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Hochschulabsolventinnen und
¿absolventen mit der Schwerpunktausbildung Frühpädagogik.¿ In nicht wenigen
alten Bundesländern wird der Begriff des Fachpersonals viel weitreichender
definiert. So kommen in Baden-Württemberg auch Kinderpflegerinnen und -pfleger,
Krankengymnasten und Krankengymnastinnen oder Beschäftigungs- und
Arbeitstherapeutinnen und ¿therapeuten als Fachkräfte zum Einsatz.
Bischoff lud die Verantwortlichen für die
Bertelsmann-Stiftung ein, sich in Sachsen-Anhalt ein ¿Bild von der wahren Kinderbetreuung¿ zu
machen. Der Minister betonte: ¿Wir garantieren eine Kinderbetreuung auf
qualitativ hohem Niveau. Neben der Betreuung werden frühkindliche Bildung,
Förderung und Erziehung groß geschrieben. Das Land schafft dafür den
finanziellen und inhaltlich-konzeptionellen Rahmen.¿ Der Minister nannte als
ein Beispiel das bis 2013 laufende und mit rund 6,5 Millionen Euro finanzierte
EU-Programm zur Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher, das in der
Bertelsmann-Studie bei der Bewertung der Bildungsqualität keine
Berücksichtigung fand.
Ebenso hat das Land zur Stärkung der
frühkindlichen Bildung in diesem Jahr seine Förderung von Personalkosten um
rund drei Millionen Euro für die Vor- und Nachbereitungsstunden von
Erzieherinnen aufgestockt. Des Weiteren werden in diesem Jahr erstmals
flächendeckend und für alle Kinder im vorletzten Jahr vor der Einschulung
verbindlich Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderungen angeboten, für die
zur Finanzierung des zusätzlichen Erzieherinneneinsatzes etwa 2,4 Millionen
Euro aufgewendet werden. Insgesamt fördert das Land die Kinderbetreuung in
diesem Jahr mit gut 165 Millionen Euro.
Hintergrund:
Zum Stichtag 1. Januar 2009 wurden in den
landesweit rund 1.900 Einrichtungen gut 126.000 Mädchen und Jungen betreut -
rund 28.000 von ihnen waren Krippenkinder im Alter bis zu drei Jahren, etwa
56.200 Mädchen und Jungen besuchten den Kindergarten. Die Hortbetreuung wurde
von 42.000 Schulkindern wahrgenommen. Damit wurden etwa 54 Prozent aller Kinder
im Alter von null bis drei Jahren sowie gut 95 Prozent aller Kinder von drei
bis sechs Jahren und mehr als 58 Prozent aller Grundschulkinder in einer
Tageseinrichtung betreut.
Laut Gesetz gelten für die
Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt folgende Betreuungsschlüssel: In der
Krippe betreut eine pädagogische Fachkraft sechs Kinder, im Kindergarten
dreizehn Mädchen und Jungen und im Hort 25 Schulkinder.
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