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Psychiatrieausschuss für fünfte
Amtsperiode berufen
05.05.2009, Magdeburg – 44
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
044/09
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 044/09
Magdeburg, den 4. Mai 2009
Psychiatrieausschuss für fünfte
Amtsperiode berufen
Der Ausschuss für Angelegenheiten der
psychiatrischen Krankenversorgung hat sich neu formiert. Gesundheitsministerin
Dr. Gerlinde Kuppe berief am Montag die Mitglieder für die fünfte Amtsperiode. Zum
Vorsitzenden wurde Dr. Bernd Langer gewählt. Er ist Chefarzt des AWO-Psychiatriezentrums
Halle GmbH. Sein Stellvertreter ist Erhard Grell, Präsident des Landesozialgerichtes Sachsen-Anhalt. Zugleich
verabschiedete die Ministerin die bisherigen Mitglieder und dankte ihnen für
die ehrenamtliche Tätigkeit.
Die Ministerin sagte: ¿Der Psychiatrieausschuss
setzt sich konsequent und mit großem Engagement für die Rechte und Interessen
der psychisch Kranken sowie der Menschen mit seelischen oder geistigen
Behinderungen ein. Seine Arbeit ist eine hilfreiche Unterstützung bei der
Diskussion um das Thema. Seit 1993 hat der Ausschuss maßgeblich dazu
beigetragen, die Versorgung psychisch Kranker und der Menschen mit Behinderung in
Sachsen-Anhalt stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern.¿
Zum Ausschuss für Angelegenheiten der
psychiatrischen Krankenversorgung gehören 12 Mitglieder sowie 12 Stellvertreter
und Stellvertreterinnen. Der Ausschuss wird alle vier Jahre gewählt. Er ist
rechtlich verankert im ¿Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und
Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt¿ (PsychKG LSA) von 1992 (in § 29).
Der Ausschuss prüft, ob der oben genannte
Personenkreis gesetzeskonform behandelt und betreut wird. Er soll für deren
Belange eintreten und bei der Bevölkerung Verständnis für deren Lage wecken.
Der Ausschuss bildet Besuchskommissionen, die mindestens einmal jährlich die
entsprechenden Krankenhäuser und Einrichtungen Sachsen-Anhalts aufsuchen. Er berichtet einmal jährlich dem Landtag und
dem Sozialministerium über seine Tätigkeit.
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