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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Acht neue Infektionsfälle in Sachsen-Anhalt gemeldet – Erstimpfquote liegt bei 54,4 Prozent

12.07.2021, Magdeburg – 341/2021

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt liegt bei 99.283 (Stand: 12.07.2021, 00:00 Uhr).

 

Meldelandkreis

Anzahl Fälle

Änderung zur Vormeldung 09.07.2021 00:00 Uhr

verstorben

7-Tage Inzidenz RKI

LK Altmarkkreis Salzwedel

2.470

0

80

0,0

LK Anhalt-Bitterfeld

6.757

0

183

0,0

LK Börde

6.099

0

138

2,3

LK Burgenlandkreis

13.183

0

595

0,0

LK Harz

8.795

1

278

0,5

LK Jerichower Land

3.380

0

157

0,0

LK Mansfeld-Südharz

6.399

-1

225

0,0

LK Saalekreis

10.129

0

353

4,4

LK Salzlandkreis

8.897

0

321

0,0

LK Stendal

4.764

1

179

0,9

LK Wittenberg

6.689

0

298

0,8

SK Dessau-Roßlau

3.291

0

123

0,0

SK Halle

11.710

3

351

2,1

SK Magdeburg

6.720

4

149

4,6

Sachsen-Anhalt

99.283

8

3.430

1,4

 

Die aktuelle Fallzahl in Sachsen-Anhalt liegt bei 99.283. Es sind seit der letzten Meldung 8 Fälle hinzugekommen.

Im Zuge der Datenbereinigung werden die Fallzahlen fortlaufend angepasst und aktualisiert, dadurch kann es zu Differenzen zwischen den einzelnen Werten der Landkreise / Kreisfeien Städte und der Gesamtzahlangabe kommen.

 

Derzeit sind 4 Intensiv- und Beatmungsbetten mit einem COVID-19-Patienten belegt. 3 dieser Patienten werden beatmet (Quelle: DIVI, Stand 12.07.2021 um 11:19 Uhr).

 

Es sind 2 neue Sterbefälle (LK Saalekreis (1), SK Halle (1)) dazugekommen.

 

 

Entwicklung der Inzidenzen nach RKI in den Landkreisen und kreisfreien Städten

 

Schwellenwert <35 Weitere Abweichungen gemäß §16 der 14. SARS-CoV-2-EindV möglich.

Schwellenwert >35 Regelungen der 14. SARS-CoV-2-EindV gelten.  

 

Seit in Kraft treten der 14. EindV. am 17.06.2021 gilt:

 

Unterschreitet in einem LK/SK die 7-Tage-Inzidenz an zehn aufeinanderfolgenden Tage den Schwellenwert von 35, kann ab dem Tag, der auf die Bekanntgabe nach §16 Abs. 5 folgt, von der Testpflicht gemäß §16 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 abgewichen werden.

Überschreitet in einem LK/SK die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 35, treten die in dem jeweiligen Absatz angeordneten Regelungen ab dem Tag, der auf die Bekanntgabe nach Absatz 5 folgt, außer Kraft.

 

Zahl der Erst- und Zweitimpfungen für Sachsen-Anhalt

Bis einschließlich 11.07.2021 haben 1.196.719 Personen (54,5%) die Erstimpfung erhalten. 894.593 Personen (40,8%) erhielten ihre Zweitimpfung.

 

Impressum:

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4608

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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