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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Weitere Fleisch-Laborergebnisse: Keine erhöhten Dioxin-Werte

09.01.2011, Magdeburg – 2

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

002/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 002/11

 

 

 

Magdeburg, den 9. Januar 2011

 

 

 

 

Weitere Fleisch-Laborergebnisse: Keine erhöhten Dioxin-Werte

 

 

 

Die vier bislang in

Sachsen-Anhalt veranlassten Laboruntersuchungen von Schweinefleischproben

zur  Bestimmung einer möglichen

Dioxinbelastung sind ausgewertet. In allen vier Fällen kann Entwarnung gegeben

werden. Die Prüfergebnisse besagen, dass der Höchstgehalt für Dioxine nicht

überschritten wurde. Damit kann die vorläufige Sperrung der beprobten Betriebe

auf der Basis der Untersuchungsergebnisse aufgehoben werden.

 

Ob und in welcher Größenordnung

weitere Probeentnahmen von Lebensmitteln wie Schweinefleisch oder

Geflügelfleisch erforderlich sind, um eine Dioxinbelastung der Produkte

auszuschließen, wird in der kommenden Woche entschieden. Entscheidungshilfe

sind weitere Ergebnisse der Futtermittel-Untersuchungen. Mit Stand von Freitag

waren sechs Rückstellproben an Futter

bei dem Hersteller bzw. Weiterverarbeiter, der Agrarhandels GmbH in

Zörbig, amtlich entnommen und

untersucht worden. Zwei erste Befunde wiesen demnach einen Dioxingehalt

unter dem gesetzlichen Höchstwert auf. Mit weiteren Ergebnissen wird Anfang

der Woche gerechnet.

 

Hintergrund:

 

Sollten Prüfungen von Schweine-

und Geflügelfleisch Dioxin-Belastungen oberhalb des Grenzwertes ergeben,

gelangen die entsprechenden Fleischbestände nicht in die Verkaufsregale oder

die Produkte werden aus den Regalen entfernt. Die Firmen selbst wären

gefordert, Rückrufaktionen durchzuführen. Auf Grundlage des Lebensmittel- und

Futtermittelgesetzbuches wären die Behörden von Amts wegen zu einer offensiven

Öffentlichkeitsinformation autorisiert, die auch das Nennen von Firmennamen

einschließt. Grundlage ist, dass eine Belastung der Produkte und damit eine

Gefährdung der Bevölkerung festgestellt wurden.

 

Allgemeine Verbraucherinformationen gibt es auch auf der Startseite des

Gesundheitsministeriums unter www.ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

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Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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