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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Frühjahrestreffen der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Bundesländer 3. März 2020

03.03.2020, Magdeburg – 302

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Die

Integrationsbeauftragten aus Bund und Ländern haben sich heute auf Einladung

von Staatsministerin Widmann-Mauz im Bundeskanzleramt getroffen und sich über Konsequenzen

aus den rassistischen Anschlägen von Halle und Hanau ausgetauscht.

 

Auf

Initiative von Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragter Staatssekretärin Susi

Möbbeck beschlossen die Beauftragten eine Resolution unter dem Titel ?Vielfalt

stärken - Rassismus und Diskrimierung bekämpfen?.

 

Dazu

Susi Möbbeck: ?Die Anschläge von Hanau und Halle haben auf entsetzliche Weise

gezeigt: Unsere Gesellschaft hat ein Rassismus-Problem. Gegen Rassismus und

Diskriminierung braucht es mehr als gut ausgestattete Sicherheitsbehörden. Wir

benötigen mehr Präventionsarbeit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die

frühzeitig ansetzt. Die langfristige  Förderung des

zivilgesellschaftlichen Engagements muss deshalb dauerhaft auf sichere Füße

gestellt werden.?

 

Weitere

Themen der Beratung waren die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans

Integration, die Bemühungen zur Verbesserung der Einbürgerungszahlen sowie die

Sprachförderung und das am 1.3.2020 in Kraft getretene

 

Fachkräfteinwanderungsgesetz.

 

 

 

 

Frühjahrstreffen

der Integrations- und Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern am 03.03.2020

 

Resolution

 

Vielfalt

stärken ? Rassismus und Diskriminierung bekämpfen 

 

Die Anschläge in Hanau vom

19.02.2020 und in Halle (Saale) vom 09.10.2019 haben erneut auf erschütternde

Weise die tödliche Dimension von Rassismus, Antisemitismus und

Islamfeindlichkeit zum Ausdruck gebracht.

 

Die Integrations- und

Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern zeigen sich entsetzt über die rechtsextremistischen

und rassistischen Taten, bei denen Menschen aus unserer Mitte gerissen, weitere

verletzt und viele traumatisiert wurden. Unsere Trauer und Anteilnahme gilt den

Angehörigen und Betroffenen. Unsere Solidarität gilt all jenen, die sich von

Hass und Ausgrenzung verunsichert und bedroht fühlen.

 

Die Taten richten sich gegen

die Werte unserer Demokratie, in der der Schutz der Menschenwürde das höchste

Gut ist. Der Schutz vor rassistischen Anfeindungen, vor Benachteiligungen wegen

der Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion oder der

Weltanschauung ist die Grundlage unserer vielfältigen Gesellschaft. Die Taten waren

die mörderische Konsequenz von Hass und Hetze, wie sie zunehmend offen in

rechtsextremen Milieus, in sozialen Medien, aber auch von Rechtspopulisten bei öffentlichen

Veranstaltungen und im parlamentarischen Raum artikuliert werden.

 

Klar ist: Rassismus und Rechtsextremismus

fordern uns als gesamte Gesellschaft heraus. Keine noch so gut ausgestattete

Sicherheitsbehörde kann diese Herausforderungen allein bewältigen. Wir alle

stehen in der Verantwortung, Antworten zu liefern auf die breite Verunsicherung

bei den jüdischen und islamischen Gemeinden, bei Zugewanderten, aber auch bei

den Menschen, die schon lange in Deutschland leben und die als ?fremd?

etikettiert werden. Wir brauchen weitere klare und nachhaltige gesellschaftliche

Signale, dass Staat und Zivilgesellschaft alles dafür tun werden, Rassismus, Islam-

und Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus den Nährboden zu entziehen.

 

 

 

Die Integrations- und

Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern fordern deshalb:

 

 

 

1. Gesellschaftliche

Vielfalt gelingt dort besonders gut, wo sich Menschen unterschiedlicher

Herkunft und Religion begegnen können. Der direkte Kontakt trägt dazu bei,

Vorurteile und Vorbehalte zu erkennen, zu überdenken und abzubauen. Deshalb

setzen wir weiterhin auf die Stärkung der interkulturellen Kompetenz von

Verwaltungen und Unternehmen, auf Begegnung, interreligiösen und

interkulturellen Dialog sowie eine aktive Rolle und verbesserte Teilhabe von

Migrantinnen- und Migrantenorganisationen.

 

2. Eine Präventionsarbeit,

die pädagogische Fachkräfte und Multiplikatoren im Umgang mit Abwertung und

Hass stärkt, ist der Schlüssel zu einem friedlichen Zusammenleben. Es braucht

Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Beratungsstellen,

Vereine und eine engagierte Zivilgesellschaft, die in der Lage sind,

Widerspruch zu leisten, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Aussehens

oder ihrer Religion ausgegrenzt werden. Es geht darum, vorhandene Vorurteile

abzubauen, Diskriminierung aufzubrechen und Vielfalt als Realität unserer

Gesellschaft zu vermitteln. Demokratiebildung ist von Kita über Schule,

berufliche Bildung bis Studium und Weiterbildung verbindlich zu verankern.

Demokratische Teilhabe und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit muss noch mehr

als bisher Teil des konkreten Alltags von Kindern und Jugendlichen werden. Die frühzeitige

Teilhabe an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen ermöglicht eine stärkere

Identifikation mit demokratischen Werten.

 

 

 

3. Die praxisnahe Demokratieförderung

auf kommunaler, Landes- und Bundesebene muss nachhaltig sichergestellt werden,

wobei insbesondere die Zielgruppe der Jugendlichen ein möglichst großes

Augenmerk verdient. Eine Verstetigung der im Rahmen des Bundesprogramms

?Demokratie leben!? zur Verfügung stehenden Mittel zur strukturellen und

nachhaltigen Stärkung der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus sowie der

Arbeit für demokratische Teilhabe ist deshalb erforderlich. Um die

Präventionsarbeit verlässlich zu gestalten und die wichtige Arbeit der Mobilen

Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und der Opferberatungsstellen auf

sichere Füße zu stellen, unterstützen die Beauftragten die Forderung nach einer

nachhaltigen Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie auf

hohem Niveau.

 

 

 

4. Die Beauftragten setzen

sich daher dafür ein, gesellschaftliche Minderheiten und potentiell von

Diskriminierung Betroffene in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken und

nachhaltige Unterstützungsangebote bereitzustellen. Hierfür muss Antidiskriminierungsarbeit

mehr als bisher verankert werden. Dies beinhaltet den Auf- und Ausbau von

Beratungsangeboten sowie die Etablierung von Ansprechpersonen in öffentlichen

Institutionen, die in Fällen von Diskriminierung kontaktiert werden können.

 

 

 

5. Erforderlich ist auch

eine Evaluation der Umsetzung der Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse zum

NSU, um mögliche Umsetzungsdefizite zu identifizieren und ggf. notwendige

Nachjustierungen vorzunehmen.

 

 

 

6. Die Integrations- und

Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern begrüßen die Ergebnisse des

Integrationsgipfels vom 02.03.2020, insbesondere die Einrichtung einer

unabhängigen Expertenkommission, die sich mit den Erscheinungsformen und einer

Bestandsaufnahme zum Themenkomplex Islam- und Muslimfeindlichkeit

auseinandersetzt sowie Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Bekämpfung und

Prävention erarbeitet.

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