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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Landeszuweisung für Kinderbetreuung fließt weiter ungekürzt an Landkreise und kreisfreie Städte

19.03.2020, Magdeburg – 46

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sachsen-Anhalts

Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat ausdrücklich begrüßt, das sich mehrere

Kommunen im Land entschieden haben, keine Elternbeiträge für Kindertagesstätten

zu erheben, solange die Kitas wegen der Corona-Krise geschlossen sind. Ob das

Land dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastungen übernehmen könne, werde

geprüft. Nach bisheriger Einschätzung gebe es dafür keine Rechtsgrundlage.

 

 Grimm-Benne

stellte klar, dass das Land jedenfalls seinen Anteil an der Finanzierung der

Kindertagesstätten weiter zu hundert Prozent zahlt, soweit diese Notbetreuung

anbieten und damit auch ihr Personal weiter vorhalten müssen. Das

Sozialministerium habe heute in einem Schreiben an die Jugendämter

klargestellt, dass der Landesanteil an den Kita-Kosten ungekürzt an die

Landkreise fließt. Das Land gehe dabei von einer ebenso uneingeschränkten

Zahlungspflicht der Landkreise und kreisfreien Städten sowie den Gemeinden aus,

heißt es in dem Schreiben.

 

 Eine Beauftragung

Dritter mit der Notversorgung sei ausgeschlossen, wird betont. Träger, die

keine Notbetreuung zur Verfügung stellen, oder Einrichtungen, die die Betreuung

von Kindern unzulässiger Weise auf Dritte übertragen haben, erhalten für die

entsprechende Zeit keine Zuschüsse von Land und Landkreis.

 

 Die

Kita-Finanzierung wird in Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen,

die einen festen Satz zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen

die restlichen Kosten aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine

Gebührensatzung fest.

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