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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Neue Regelungen zur Einfuhr von tierischen
Lebensmitteln im Reiseverkehr zum Schutz vor Einschleppung von Tierseuchen aus
Nicht-EU-Staaten

04.07.2006, Magdeburg – 91

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

091/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 091/04

 

 

 

Magdeburg, den 9. August 2004

 

 

 

Neue Regelungen zur Einfuhr von tierischen

Lebensmitteln im Reiseverkehr zum Schutz vor Einschleppung von Tierseuchen aus

Nicht-EU-Staaten

 

Magdeburg . Die EU hat neue Einfuhrvorschriften für

Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten

Drittländern) zum persönlichen Verbrauch erlassen. Sie dienen vorrangig dem

Schutz vor Einschleppung von Tierseuchen aus diesen Ländern. Darauf weist der

für den Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt zuständige Minister Gerry Kley hin.

 

 

Die

Bedeutung von Lebensmitteln, welche aus Urlaubsgebieten im Reiseverkehr zum

persönlichen Verzehr mitgebracht werden, bei der Übertragung von

Krankheitserregern auf einheimische Tiere ist vielen Reisenden unbekannt oder

wird immer wieder stark unterschätzt.

 

Die

Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen aus

Drittländern ist generell verboten, sofern sie nicht zur Veterinärkontrolle

angemeldet werden. Eine Ausnahme von diesem Einfuhrverbot gilt für Fleisch,

Milch und Erzeugnissen daraus, die aus den Faröer Inseln oder Grönland nach

Dänemark eingeführt werden oder die aus Island, Liechtenstein und der Schweiz

bis zu einer Gesamtmenge von 5 kg pro Person in die EU eingeführt werden. Für

Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung

gelten ebenfalls Sonderregelungen. Darüber hinaus dürfen tierische Lebensmittel

nur aus zugelassenen Drittländern in die EU eingeführt werden.

 

In jedem Falle

sind Reisende gut beraten, sich vor Reiseantritt, spätestens jedoch vor der Rückreise

bei der entsprechenden Grenzkontrollstelle für die Wiedereinreise in die EU bei

Bedarf über die Einfuhr von Lebensmittel zu informieren! Es liegt somit auch am

Verantwortungsbewusstsein aller Reisewilligen einer möglichen Einschleppung von

Tierseuchen vorzubeugen. Dadurch mögliche wirtschaftlichen Verluste stehen in

keinem Verhältnis zum Wert der mitgeführten Lebensmittel. Bei festgestellten

Verstößen gegen die Einfuhrbestimmungen von Lebensmitteln in die EU kann

deshalb neben der kostenpflichtigen Entsorgung der Lebensmittel auch ein

Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren je nach den Bestimmungen des

jeweiligen EU-Mitgliedstaates auf den Verursacher als Urlaubsausklang bzw.

-nachgeschmack zukommen.

 

 

 

Impressum:

 

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