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Ministerin Kuppe: Moderne
Sportförderung ist in Sachsen-Anhalt Realität
19.10.2006, Magdeburg – 145
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
145/06
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 145/06
Magdeburg, den 19. Oktober 2006
Ministerin Kuppe: Moderne
Sportförderung ist in Sachsen-Anhalt Realität
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat am
Donnerstag im Landtag zur Sportpolitik gesprochen. Anlass war die Einbringung
eines Entwurfes für ein Sportfördergesetz durch die Fraktion der FDP.
In der Folge veröffentlichen
wir das Redemanuskript:
Ich bin sehr verwundert über diesen Gesetzentwurf
der FDP-Fraktion ¿ insbesondere nachdem ich der Presse entnehmen durfte, dass
der Entwurf des Sportfördergesetzes auf die Initiative des ehemaligen
Sportministers zurückgeht.
Ich kann mich nicht erinnern, dass Herr
Abgeordneter Kley in den vier Jahren seiner sportpolitischen
Gestaltungsverantwortung sich zur Notwendigkeit eines solchen Gesetzes für
Sachsen-Anhalt geäußert hätte.
Nun legt uns die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf
vor, der deutlich hinter die modernen sportpolitischen Standards unseres Landes
zurückfällt und im Übrigen nahezu identisch ist mit dem Brandenburger
Sportförderungsgesetz, welches vor knapp 15 Jahren in Kraft getreten ist.
Mit diesem Gesetzentwurf erweist der ehemalige
Sportminister dem Sport einen ¿Bärendienst¿ ¿ und das in mehrfacher Hinsicht.
Gut gemeint ist nicht gut gemacht: Mit der Nennung
des jährlichen Förderbetrages für den Landessportbund in einem Fördergesetz
wird die Verbindlichkeit der Finanzierung eher aufgeweicht denn, wie vermutlich
gewünscht, gestärkt.
Mit dem über vier Jahre
abgeschlossenen budgetierten Zuwendungsvertrag verfügt der organisierte Sport
in unserem Land über eine so zuverlässige Finanzierungsgrundlage, dass andere
Landessportbünde neidisch nach Sachsen-Anhalt blicken.
Ein solcher Vertrag mit einer leistungsorientierten
Zielvereinbarung ist bundesweit einmalig und selbst der neu gegründete Deutsche
Olympische Sportbund orientiert sich in seinem Reformierungsprozess an diesem
Modell.
Über einem Fördergesetz und damit auch über der
dort festgeschriebenen Fördersumme schwebt dagegen immer auch das alljährlich
wiederkehrende Damoklesschwert des Haushaltsvorbehaltes ¿ zumal der Gesetzentwurf
der FDP ja explizit die Möglichkeit einer jährlichen Anpassung eröffnet, auch
nach unten.
Es ist damit sowohl im Interesse des Sports als
auch im Sinne von Verwaltungsmodernisierung, nicht einem populistischen und
kaum zeitgemäßen Vorschlag der gesetzlichen Festschreibung von Fördersummen zu
folgen, sondern stattdessen den 1998 begonnenen und in der Amtsperiode von
Herrn Kley aktiv weiterentwickelten Weg der Einführung eines modernen und
transparenten Steuerungsinstrumentariums in der öffentlichen Förderung des
Sports konsequent fortzuführen.
Hierzu haben wir konkrete vertragliche
Vereinbarungen mit dem Landessportbund für den Zeitraum 2005 bis 2008
getroffen.
Noch in dieser Legislaturperiode soll dann an den
bisherigen Vertrag ein neuer leistungsorientierter Budgetierungsvertrag
anschließen. Dazu brauchen der Landessportbund und das Ministerium für
Gesundheit und Soziales die Unterstützung des Landtages.
Denn wir wollen:
·
eine deutlichen Erhöhung der leistungsabhängigen
Komponente in der Finanzierung,
·
die Festschreibung eines Gesamtbudgets, welches in
der Höhe nicht abhängig ist von den künftig wahrscheinlich noch weniger
kalkulierbaren Wettmitteleinnahmen,
·
und im Sinne der Output-Orientierung wollen wir vor
allem zum Verzicht auf die herkömmliche Verwendungsnachweisführung und ¿prüfung
kommen, stattdessen eine qualitätsorientierte Zielerreichung transparent
machen.
Mit einem solchen Schritt könnten wir in
Sachsen-Anhalt tatsächlich Zeichen einer modernen Förderpolitik im Interesse
des Sports setzen.
Ich halte den FDP-Gesetzentwurf auch für einen
¿Bärendienst¿, weil er die gesellschafts- und sportpolitischen Entwicklungen der
zurückliegenden 15 Jahre nur halbherzig aufgreift. Die weitgehende Übernahme
des nach 15 Jahren wahrscheinlich auch novellierungsbedürftigen Brandenburger
Gesetzes ist wohl eher ein ¿Schnellschuss¿.
So enthalten die vorgeschlagenen Fördergrundsätze
keine Positionen zu Fragen des höchst brisanten Anti-Doping-Kampfes sowie zu
den Konsequenzen einer Zusammenarbeit mit illegalen Wettanbietern.
Die möglichen Förderbereiche unterscheiden
lediglich den Breiten- und den Spitzensport -
der Nachwuchsleistungssport, für den das Land im Gegensatz zum
Spitzensport die Hauptförderverantwortung trägt und von dessen konzeptioneller
Neuausrichtung es abhängen wird, ob der sachsen-anhaltische Sport seinen
Spitzenplatz verteidigen kann, findet sich nicht wieder.
Auch der Gesundheitssport findet keine Erwähnung.
Nicht zuletzt sind die vorgeschlagenen Regelungen
für eine Sportstättenleitplanung teilweise überholt und in ihrem Gesamtkonzept
nicht schlüssig. Insbesondere fehlt mir mit dem Ziel einer bedarfsgerechten
Versorgung der Bevölkerung eine konzeptionelle Zielgruppendifferenzierung für
die Bewertung der Bevölkerungsentwicklung und des prognostizierbaren
Sportverhaltens. Menschen mit Behinderungen werden richtigerweise als
Zielgruppe benannt, Mädchen und Frauen, Familien und Seniorinnen und Senioren,
deren Bedarfe und deren Bedeutung im organisierten Sport nachweislich zunehmen,
werden mit ihren spezifischen Interessen hinsichtlich Sportstätten nicht
genannt.
Dabei hat Herr Kley als Sportminister die Anwendung
des Gender Mainstreaming-Prinzips in der Sportförderung auf den Weg gebracht ¿
in der Erkenntnis, dass bei den Mädchen und Frauen das größte Potential für die
Gewinnung neuer Mitglieder für den Sport liegt. In diesem Gesetzentwurf werden
Mädchen und Frauen jedoch nicht einmal sprachlich berücksichtigt, geschweige
denn ausreichend inhaltlich!
Besonders schmunzeln musste ich über den § 11 Ihres
Gesetzes, Herr Kley.
Die Landessportkonferenz war von mir 2001 ins Leben
gerufen und 2002 zusammen mit dem Landessportbund gestartet worden. Sie haben
diese Initiative nach Ihrem Amtsantritt beerdigt. Nun soll ein Gesetz Ihr
Handeln oder Nichthandeln reparieren ¿ ein Treppenwitz!
Abgesehen von der sportpolitischen Bewertung bin
ich auch aus einem anderen Grund über den Gesetzesentwurf verwundert. Es gibt
einen fraktionsübergreifenden Konsens, den Prozess der Entbürokratisierung und
Verwaltungsmodernisierung konsequent zu betreiben.
Wir haben im Artikel 36 unserer Landesverfassung
einen eindeutigen Auftrag zur Sportförderung, wie es ihn in nur wenigen
Bundesländern gibt. Wir haben auf der Ausführungsebene mehrere mehrjährige
Verträge zur Breiten- und Leistungssportförderung, wir haben eine
Landesrichtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und demnächst eine neue
Sportstättennutzungsverordnung.
Jetzt schlägt uns die FDP ein zusätzliches
Regelwerk vor, mit dem die bestehenden und von mir soeben genannten
Umsetzungsinstrumentarien in etwa bestätigt werden. Ist das ein Beitrag zur
Verwaltungsmodernisierung? Wir haben doch schon ohne einen gesetzgeberischen
Auftrag, weil es sinnvoll war, genau das getan, was jetzt gefordert wird.
Brauchen wir also tatsächlich noch ein Gesetz?
Aber wie uns allen bekannt ist, hat ja dieser
Vorstoß der FDP-Fraktion einen ganz konkreten Anlass: die von der Landesregierung Anfang des Monats
beschlossene Ablösung der noch aus DDR-Zeiten stammenden Sportstättensicherungsverordnung
durch eine moderne Sportstättennutzungsverordnung.
Ich kann versichern, dass es auch hier nicht des
FDP-Gesetzes bedarf, um den Sport vor einer imaginären Gebührenlawine zu
schützen. Die Landesregierung will im Gegenteil mit der neuen Verordnung klar
stellen, dass für die Überlassung
kommunaler Einrichtungen an gemeinnützige Vereine zur sportlichen Nutzung ein
öffentliches Interesse besteht, so dass Kommunen von Gebühren absehen oder
diese reduzieren können und die Kommunalaufsicht solche Entscheidungen nicht zu
einem Kriterium der Haushaltskonsolidierung erhebt. Insbesondere für die Zielgruppe der Kinder
und Jugendlichen werde ich mich für einen Gebührenverzicht stark machen.
Die ersten Verhandlungen der Landesregierung mit
den Interessenvertretungen des Sports und der kommunalen Spitzenverbände zur
Vorbereitung der neuen Verordnung haben bereits stattgefunden. Dabei zeigt
sich, dass in der Hauptsache ein gemeinsames Handlungsinteresse besteht, aber
der Teufel im Detail steckt. Auf dem Weg zu einer praktikablen Verordnung, die
auch den Kommunen einen Handlungsspielraum lässt, sind z.B. solche Fragen zu
klären wie die Definition von umlegbaren Kosten der Betreibung von Sportstätten
oder der Erhalt der Zweckbindung von Schulsportstätten nach Schulschließungen.
In der Diskussion muss zudem beachtet werden, dass
in rund 75 Prozent der Kommunen bereits freiwillige Nutzungsvereinbarungen
abgeschlossen worden sind, die auch eine Beteiligung an den Betriebskosten
vorsehen.
Ich rege an, dass sich der zuständige Ausschuss bei
den Beratungen intensiv mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Stiftungskapitals
der Stiftung Sport befasst ¿ vor allem mit der Intention, die Bedingungen für
talentierte Nachwuchsleistungssportlerinnen und ¿sportler noch attraktiver zu gestalten.
Dazu haben wir ¿ ohne ein eigenes Gesetz ¿ unsere konkreten Vorstellungen, die
wir Ihnen im Rahmen der Ausschussberatungen gern darlegen wollen.
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