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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ministerin Kuppe: Moderne
Sportförderung ist in Sachsen-Anhalt Realität

19.10.2006, Magdeburg – 145

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

145/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 145/06

 

 

 

Magdeburg, den 19. Oktober 2006

 

 

 

Ministerin Kuppe: Moderne

Sportförderung ist in Sachsen-Anhalt Realität

 

 

 

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat am

Donnerstag im Landtag zur Sportpolitik gesprochen. Anlass war die Einbringung

eines Entwurfes für ein Sportfördergesetz durch die Fraktion der FDP.

 

In der Folge veröffentlichen

wir das Redemanuskript:

 

Ich bin sehr verwundert über diesen Gesetzentwurf

der FDP-Fraktion ¿ insbesondere nachdem ich der Presse entnehmen durfte, dass

der Entwurf des Sportfördergesetzes auf die Initiative des ehemaligen

Sportministers zurückgeht.

 

Ich kann mich nicht erinnern, dass Herr

Abgeordneter Kley in den vier Jahren seiner sportpolitischen

Gestaltungsverantwortung sich zur Notwendigkeit eines solchen Gesetzes für

Sachsen-Anhalt geäußert hätte.

 

Nun legt uns die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf

vor, der deutlich hinter die modernen sportpolitischen Standards unseres Landes

zurückfällt und im Übrigen nahezu identisch ist mit dem Brandenburger

Sportförderungsgesetz, welches vor knapp 15 Jahren in Kraft getreten ist.

 

Mit diesem Gesetzentwurf erweist der ehemalige

Sportminister dem Sport einen ¿Bärendienst¿ ¿ und das in mehrfacher Hinsicht.

 

Gut gemeint ist nicht gut gemacht: Mit der Nennung

des jährlichen Förderbetrages für den Landessportbund in einem Fördergesetz

wird die Verbindlichkeit der Finanzierung eher aufgeweicht denn, wie vermutlich

gewünscht, gestärkt.

 

Mit dem über vier Jahre

abgeschlossenen budgetierten Zuwendungsvertrag verfügt der organisierte Sport

in unserem Land über eine so zuverlässige Finanzierungsgrundlage, dass andere

Landessportbünde neidisch nach Sachsen-Anhalt blicken.

 

Ein solcher Vertrag mit einer leistungsorientierten

Zielvereinbarung ist bundesweit einmalig und selbst der neu gegründete Deutsche

Olympische Sportbund orientiert sich in seinem Reformierungsprozess an diesem

Modell.

 

Über einem Fördergesetz und damit auch über der

dort festgeschriebenen Fördersumme schwebt dagegen immer auch das alljährlich

wiederkehrende Damoklesschwert des Haushaltsvorbehaltes ¿ zumal der Gesetzentwurf

der FDP ja explizit die Möglichkeit einer jährlichen Anpassung eröffnet, auch

nach unten.

 

Es ist damit sowohl im Interesse des Sports als

auch im Sinne von Verwaltungsmodernisierung, nicht einem populistischen und

kaum zeitgemäßen Vorschlag der gesetzlichen Festschreibung von Fördersummen zu

folgen, sondern stattdessen den 1998 begonnenen und in der Amtsperiode von

Herrn Kley aktiv weiterentwickelten Weg der Einführung eines modernen und

transparenten Steuerungsinstrumentariums in der öffentlichen Förderung des

Sports konsequent fortzuführen.

 

Hierzu haben wir konkrete vertragliche

Vereinbarungen mit dem Landessportbund für den Zeitraum 2005 bis 2008

getroffen.

 

Noch in dieser Legislaturperiode soll dann an den

bisherigen Vertrag ein neuer leistungsorientierter Budgetierungsvertrag

anschließen. Dazu brauchen der Landessportbund und das Ministerium für

Gesundheit und Soziales die Unterstützung des Landtages.

 

Denn wir wollen:

 

·

eine deutlichen Erhöhung der leistungsabhängigen

Komponente in der Finanzierung,

 

·

die Festschreibung eines Gesamtbudgets, welches in

der Höhe nicht abhängig ist von den künftig wahrscheinlich noch weniger

kalkulierbaren Wettmitteleinnahmen,

 

·

und im Sinne der Output-Orientierung wollen wir vor

allem zum Verzicht auf die herkömmliche Verwendungsnachweisführung und ¿prüfung

kommen, stattdessen eine qualitätsorientierte Zielerreichung transparent

machen.

 

Mit einem solchen Schritt könnten wir in

Sachsen-Anhalt tatsächlich Zeichen einer modernen Förderpolitik im Interesse

des Sports setzen.

 

Ich halte den FDP-Gesetzentwurf auch für einen

¿Bärendienst¿, weil er die gesellschafts- und sportpolitischen Entwicklungen der

zurückliegenden 15 Jahre nur halbherzig aufgreift. Die weitgehende Übernahme

des nach 15 Jahren wahrscheinlich auch novellierungsbedürftigen Brandenburger

Gesetzes ist wohl eher ein ¿Schnellschuss¿.

 

So enthalten die vorgeschlagenen Fördergrundsätze

keine Positionen zu Fragen des höchst brisanten Anti-Doping-Kampfes sowie zu

den Konsequenzen einer Zusammenarbeit mit illegalen Wettanbietern.

 

Die möglichen Förderbereiche unterscheiden

lediglich den Breiten- und den Spitzensport - 

der Nachwuchsleistungssport, für den das Land im Gegensatz zum

Spitzensport die Hauptförderverantwortung trägt und von dessen konzeptioneller

Neuausrichtung es abhängen wird, ob der sachsen-anhaltische Sport seinen

Spitzenplatz verteidigen kann, findet sich nicht wieder.

 

Auch der Gesundheitssport  findet keine Erwähnung.

 

Nicht zuletzt sind die vorgeschlagenen Regelungen

für eine Sportstättenleitplanung teilweise überholt und in ihrem Gesamtkonzept

nicht schlüssig. Insbesondere fehlt mir mit dem Ziel einer bedarfsgerechten

Versorgung der Bevölkerung eine konzeptionelle Zielgruppendifferenzierung für

die Bewertung der Bevölkerungsentwicklung und des prognostizierbaren

Sportverhaltens. Menschen mit Behinderungen werden richtigerweise als

Zielgruppe benannt, Mädchen und Frauen, Familien und Seniorinnen und Senioren,

deren Bedarfe und deren Bedeutung im organisierten Sport nachweislich zunehmen,

werden mit ihren spezifischen Interessen hinsichtlich Sportstätten nicht

genannt.

 

Dabei hat Herr Kley als Sportminister die Anwendung

des Gender Mainstreaming-Prinzips in der Sportförderung auf den Weg gebracht ¿

in der Erkenntnis, dass bei den Mädchen und Frauen das größte Potential für die

Gewinnung neuer Mitglieder für den Sport liegt. In diesem Gesetzentwurf werden

Mädchen und Frauen jedoch nicht einmal sprachlich berücksichtigt, geschweige

denn ausreichend inhaltlich!

 

Besonders schmunzeln musste ich über den § 11 Ihres

Gesetzes, Herr Kley.

 

Die Landessportkonferenz war von mir 2001 ins Leben

gerufen und 2002 zusammen mit dem Landessportbund gestartet worden. Sie haben

diese Initiative nach Ihrem Amtsantritt beerdigt. Nun soll ein Gesetz Ihr

Handeln oder Nichthandeln reparieren ¿ ein Treppenwitz!

 

Abgesehen von der sportpolitischen Bewertung bin

ich auch aus einem anderen Grund über den Gesetzesentwurf verwundert. Es gibt

einen fraktionsübergreifenden Konsens, den Prozess der Entbürokratisierung und

Verwaltungsmodernisierung konsequent zu betreiben.

 

Wir haben im Artikel 36 unserer Landesverfassung

einen eindeutigen Auftrag zur Sportförderung, wie es ihn in nur wenigen

Bundesländern gibt. Wir haben auf der Ausführungsebene mehrere mehrjährige

Verträge zur Breiten- und Leistungssportförderung, wir haben eine

Landesrichtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und demnächst eine neue

Sportstättennutzungsverordnung.

 

Jetzt schlägt uns die FDP ein zusätzliches

Regelwerk vor, mit dem die bestehenden und von mir soeben genannten

Umsetzungsinstrumentarien in etwa bestätigt werden. Ist das ein Beitrag zur

Verwaltungsmodernisierung? Wir haben doch schon ohne einen gesetzgeberischen

Auftrag, weil es sinnvoll war, genau das getan, was jetzt gefordert wird.

Brauchen wir also tatsächlich noch ein Gesetz?

 

Aber wie uns allen bekannt ist, hat ja dieser

Vorstoß der FDP-Fraktion einen ganz konkreten Anlass:  die von der Landesregierung Anfang des Monats

beschlossene Ablösung der noch aus DDR-Zeiten stammenden Sportstättensicherungsverordnung

durch eine moderne Sportstättennutzungsverordnung.

 

Ich kann versichern, dass es auch hier nicht des

FDP-Gesetzes bedarf, um den Sport vor einer imaginären Gebührenlawine zu

schützen. Die Landesregierung will im Gegenteil mit der neuen Verordnung klar

stellen,  dass für die Überlassung

kommunaler Einrichtungen an gemeinnützige Vereine zur sportlichen Nutzung ein

öffentliches Interesse besteht, so dass Kommunen von Gebühren absehen oder

diese reduzieren können und die Kommunalaufsicht solche Entscheidungen nicht zu

einem Kriterium der Haushaltskonsolidierung erhebt.  Insbesondere für die Zielgruppe der Kinder

und Jugendlichen werde ich mich für einen Gebührenverzicht stark machen.

 

Die ersten Verhandlungen der Landesregierung mit

den Interessenvertretungen des Sports und der kommunalen Spitzenverbände zur

Vorbereitung der neuen Verordnung haben bereits stattgefunden. Dabei zeigt

sich, dass in der Hauptsache ein gemeinsames Handlungsinteresse besteht, aber

der Teufel im Detail steckt. Auf dem Weg zu einer praktikablen Verordnung, die

auch den Kommunen einen Handlungsspielraum lässt, sind z.B. solche Fragen zu

klären wie die Definition von umlegbaren Kosten der Betreibung von Sportstätten

oder der Erhalt der Zweckbindung von Schulsportstätten nach Schulschließungen.

 

In der Diskussion muss zudem beachtet werden, dass

in rund 75 Prozent der Kommunen bereits freiwillige Nutzungsvereinbarungen

abgeschlossen worden sind, die auch eine Beteiligung an den Betriebskosten

vorsehen.

 

Ich rege an, dass sich der zuständige Ausschuss bei

den Beratungen intensiv mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Stiftungskapitals

der Stiftung Sport befasst ¿ vor allem mit der Intention, die Bedingungen für

talentierte Nachwuchsleistungssportlerinnen und ¿sportler noch attraktiver zu gestalten.

Dazu haben wir ¿ ohne ein eigenes Gesetz ¿ unsere konkreten Vorstellungen, die

wir Ihnen im Rahmen der Ausschussberatungen gern darlegen wollen.

 

 

 

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