Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen: Weg frei für neuen Rahmenvertrag ab 2006 / Sozialminister Kley
unterzeichnet Übergangsvereinbarung für laufendes Jahr
12.04.2005, Magdeburg – 44
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
044/05
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 044/05
Magdeburg, den 12. April 2005
Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen: Weg frei für neuen Rahmenvertrag ab 2006 / Sozialminister Kley
unterzeichnet Übergangsvereinbarung für laufendes Jahr
Magdeburg. Wichtige Weichenstellung für Menschen mit
Behinderungen: Sozialminister Gerry Kley hat am Dienstag eine Vereinbarung
unterzeichnet, welche die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen für das laufende Jahr regelt. Außerdem soll für die Zeit ab
01.01.2006 ein Rahmenvertrag erarbeitet werden, der sowohl dem Land als auch
den Leistungserbringern eine längerfristige Planungssicherheit garantiert.
¿Ich freue mich
über diesen wichtigen Schritt und baue auf das auch künftig vertrauensvolle
Miteinander mit unseren Partnern¿, sagte Kley nach der Unterzeichnung. Ziel des
Landes sei es, gleiches Geld für gleiche Leistung zu zahlen. Auch die
gemeinsame Zielsetzung, den Grundsatz ¿Ambulant vor stationär¿ weiterhin
nachhaltig zu verfolgen, könne so künftig besser umgesetzt werden.
Die
Partner der jetzt unterzeichneten Vereinbarung sind das Diakonische Werk
Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V., der AWO-Landesverband
Sachsen-Anhalt e.V., der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V., der
DRK-Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., die Arbeitsgemeinschaft privater Heime
Bundesverband e.V., der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
sowie der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. Damit haben die
wichtigsten Verbände dieses Bereichs dem gemeinsam und einvernehmlich
ausgehandelten Vertrag zugestimmt.
Kernpunkte des Vertrages sind:
·
Beide Seiten verzichten ¿ bis auf wenige Ausnahmen
¿ auf Vergütungsverhandlungen in diesem Jahr und wollen gemeinsam ab Sommer
2005 spezielle Regelungen für Kinder mit Behinderungen anwenden.
·
Um den Hilfebedarf von erwachsenen Menschen mit
Behinderungen zu erfassen, haben die Verbände Erhebungsbögen entwickelt bzw.
überarbeitet, mit denen bis zum Herbst eine umfassende Befragung betroffener
Menschen durchgeführt wird. Dabei wird erstmals auch ein Erhebungsbogen für
Menschen mit seelischen Behinderungen verwendet, der gemeinsam von den
Vertretern der Einrichtungen für seelisch Behinderte neu entwickelt wurde.
Keine Erhebungen finden bei Werkstätten für behinderte Menschen einschließlich
ihrer Fördergruppen statt, da hier bundesgesetzliche Regelungen mit
entsprechenden Personalvorgaben bestehen.
·
Die Ergebnisse der Erhebung werden anschließend
gemeinsam erörtert und abgestimmt.
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