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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen: Weg frei für neuen Rahmenvertrag ab 2006 / Sozialminister Kley
unterzeichnet Übergangsvereinbarung für laufendes Jahr

12.04.2005, Magdeburg – 44

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

044/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 044/05

 

 

 

Magdeburg, den 12. April 2005

 

 

 

Eingliederungshilfe für Menschen mit

Behinderungen: Weg frei für neuen Rahmenvertrag ab 2006 / Sozialminister Kley

unterzeichnet Übergangsvereinbarung für laufendes Jahr

 

Magdeburg. Wichtige Weichenstellung für Menschen mit

Behinderungen: Sozialminister Gerry Kley hat am Dienstag eine Vereinbarung

unterzeichnet, welche die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit

Behinderungen für das laufende Jahr regelt. Außerdem soll für die Zeit ab

01.01.2006 ein Rahmenvertrag erarbeitet werden, der sowohl dem Land als auch

den Leistungserbringern eine längerfristige Planungssicherheit garantiert.

 

¿Ich freue mich

über diesen wichtigen Schritt und baue auf das auch künftig vertrauensvolle

Miteinander mit unseren Partnern¿, sagte Kley nach der Unterzeichnung. Ziel des

Landes sei es, gleiches Geld für gleiche Leistung zu zahlen. Auch die

gemeinsame Zielsetzung, den Grundsatz ¿Ambulant vor stationär¿ weiterhin

nachhaltig zu verfolgen, könne so künftig besser umgesetzt werden.

 

Die

Partner der jetzt unterzeichneten Vereinbarung sind das Diakonische Werk

Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V., der AWO-Landesverband

Sachsen-Anhalt e.V., der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V., der

DRK-Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., die Arbeitsgemeinschaft privater Heime

Bundesverband e.V., der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

sowie der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. Damit haben die

wichtigsten Verbände dieses Bereichs dem gemeinsam und einvernehmlich

ausgehandelten Vertrag zugestimmt.

 

Kernpunkte des Vertrages sind:

 

·

Beide Seiten verzichten ¿ bis auf wenige Ausnahmen

¿ auf Vergütungsverhandlungen in diesem Jahr und wollen gemeinsam ab Sommer

2005 spezielle Regelungen für Kinder mit Behinderungen anwenden.

 

·

Um den Hilfebedarf von erwachsenen Menschen mit

Behinderungen zu erfassen, haben die Verbände Erhebungsbögen entwickelt bzw.

überarbeitet, mit denen bis zum Herbst eine umfassende Befragung betroffener

Menschen durchgeführt wird. Dabei wird erstmals auch ein Erhebungsbogen für

Menschen mit seelischen Behinderungen verwendet, der gemeinsam von den

Vertretern der Einrichtungen für seelisch Behinderte neu entwickelt wurde.

Keine Erhebungen finden bei Werkstätten für behinderte Menschen einschließlich

ihrer Fördergruppen statt, da hier bundesgesetzliche Regelungen mit

entsprechenden Personalvorgaben bestehen.

 

·

Die Ergebnisse der Erhebung werden anschließend

gemeinsam erörtert und abgestimmt.

 

 

 

 

 

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