Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Jobs für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ermöglichen
16.02.2018, Magdeburg – 11
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bernburg. Sachsen-Anhalt
unterstützt mit zusätzlichen 100.000 Euro das Jobcenter Salzlandkreis dabei,
schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
zu ermöglichen. Dafür hat heute Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit,
Soziales und Integration, in Bernburg einen Zuwendungsbescheid übergeben. ?Betroffene müssen die Chance bekommen, selbstbestimmt am
Arbeitsleben teilhaben zu können?, sagt Grimm-Benne. In Sachsen-Anhalt
leben rund 3900 arbeitslos gemeldete schwerbehinderte Menschen, der
Salzlandkreis zählt rund 340 (Stand September 2017).
Seit Beginn des Arbeitsmarktprogramms in Sachsen-Anhalt im Jahr
2016 konnten landesweit insgesamt 270 besonders betroffene schwerbehinderte
Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem
ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Als besonders betroffen gelten schwerbehinderte
Menschen unter anderem dann, wenn sie zur Ausübung ihrer Beschäftigung stetig
einer besonderen Hilfe bedürfen und die Beschäftigung für Arbeitgeber stetig
mit außergewöhnlichen Aufwendungen verbunden ist. Im Salzlandkreis bekamen
bislang elf Frauen und Männer einen Arbeitsplatz, das Integrationsamt stellte dafür
schon einmal 200.000 Euro zur Verfügung.
Thomas Holz, Betriebsleiter Jobcenter Salzlandkreis: ?Die
Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist in den letzten Jahren
deutlich gestiegen. Dennoch bedarf es für diese Zielgruppe besonderer
Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Für schwerbehinderte
Frauen und Männer ist es ungleich schwieriger als für andere Erwerbslose, eine
Arbeitslosigkeit zu beenden. Durch das Landesprogramm werden zusätzliche
Anreize für Arbeitgeber geschaffen, schwerbehinderten Menschen eine
Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.? Die Einsatzgebiete
erstrecken sich laut Holz vom Fahrdienst über Hausmeister-, Reinigungs- und Baudienste
über den Büro-, Garten- und Küchenbereich bis hin zur Lagerwirtschaft.
Finanziert werden die Zuschüsse an die antragstellenden
Arbeitgeber sowohl aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit als auch aus der
sogenannten Ausgleichsabgabe. Das heißt: Solange private und
Arbeitgeber der öffentlichen Hand die vorgeschriebene Zahl von
schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie je nach Betriebsgröße für
jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Abgabe als Ausgleich zu entrichten. Das
Fördervolumen für das aktuelle Arbeitsmarktprogramm aus dieser Ausgleichsabgabe
wurde von fünf auf insgesamt rund elf Millionen Euro aufgestockt.
Hintergrund:
Arbeitgeber,
die einen Arbeitsplatz mit einem besonders betroffenen schwerbehinderten
Menschen besetzen, erhalten neben Eingliederungszuschüssen der Agenturen für
Arbeit bzw. Jobcenter zusätzlich Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe. Über
den Umfang der Förderung entscheiden die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.
Sie beraten und zahlen die Förderung aus.
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