Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Arbeitsminister Bischoff: Wir brauchen einheitliche Lohnuntergrenzen
21.02.2013, Magdeburg – 8
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Rede des
Arbeitsministers Norbert Bischoff im Landtag am 21. Februar zu TOP 14 ?Entwurf
eines Gesetzes zur Verabschiedung eines Mindestlohngesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt ? / Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Diskussion um die Einführung einer gesetzlich geregelten
Lohnuntergrenze in Deutschland wird seit einiger Zeit mit zunehmender Intensität
geführt. Man kann festhalten, dass es in großen Teilen von Gesellschaft,
Wissenschaft und Politik inzwischen einen Konsens über die Notwendigkeit einer
allgemein verbindlichen Mindestlohnregelung gibt.
Auch wir hier im Landtag von Sachsen-Anhalt diskutieren
nicht zum ersten Mal über dieses Thema. Die Fakten sind allen weitgehend
bekannt und sie sind deutlich: Es geht um nicht weniger als die
Einkommensbedingungen von knapp 200.000 Beschäftigten in Sachsen-Anhalt. Dies
sind über 20 Prozent aller Menschen, die in unserem Land einer Arbeit
nachgehen. Würde man zudem die indirekt betroffenen Kinder in die Berechnung
einbeziehen, käme man auf weit höhere Zahlen. Alles in allem sind die Lebenschancen
von mehr als jeder zehnten Einwohnerin bzw. jedem zehnten Einwohner unseres Landes
betroffen! Viele dieser Menschen führen derzeit noch ein Leben am Rand des
wirtschaftlichen Existenzminimums.
Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung durchaus
bewusst. Nicht zuletzt deswegen wurde das Engagement für faire Löhne und die
Bekämpfung von Lohndumping als ein wichtiges Ziel in die Koalitionsvereinbarung
aufgenommen. Allerdings steht dort auch, dass wir uns für die Stärkung der
Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie einsetzen wollen. Denn nach unserer
Auffassung gehört auch das zur Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für die
Beschäftigten im Land.
Nach meiner Auffassung bilden aber gesetzlich geregelte
Lohnuntergrenzen und Tarifautonomie keinen Gegensatz. Ein Blick auf die Beschäftigten,
um die es hier geht, zeigt nämlich, dass eine verbindliche bundeseinheitliche
Regelung die Tarifpartnerschaft nicht weiter schwächt.
Es sind vor allem die Bereiche Konditorei, Bäckerei, Fleischerei
das Friseurhandwerk und die Floristikfachbetriebe, in denen heute für
Stundenlöhne von weniger als fünf Euro gearbeitet wird. Hierbei handelt es sich
um aktuell gültige Tariflöhne - das heißt um Löhne, die Gewerkschafter und
Arbeitgeber miteinander vereinbart haben.
Die Gründe für solche Tarifabschlüsse sind ebenfalls allen
bekannt: Ein bis vor kurzem großes Überangebot von Arbeitskräften bei
gleichzeitig sehr geringem gewerkschaftlichen Organisationsgrad hat die Durchsetzungskraft
von Arbeitnehmerinteressen in Sachsen-Anhalt erheblich geschwächt.
Diese Situation in den genannten Problembranchen zeigt, dass
wir uns nicht allein auf die Tarifautonomie berufen können. Wir brauchen
einheitliche Mindestlohngrenzen, die ein weiteres Ausfransen der Lohnstrukturen
nach unten verhindern.
Ich möchte deshalb die heutige Debatte zum Anlass nehmen,
mich noch einmal klar und deutlich zu einer einheitlichen Mindestlohnregelung
zu bekennen. Diese macht aber nur Sinn, wenn sie auf Bundesebene durchgesetzt
wird.
Von der Mehrheit der Länder im Bundesrat wird derzeit eine
weitere Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlich geregelten Mindestlohns
vorbereitet. Die dort eingebrachten Vorschläge unterscheiden sich gar nicht so
sehr von dem heute debattierten Gesetzentwurf. Grundlegend ist auch hier die
Forderung eines Bruttoarbeitsentgeltes je Zeitstunde in Höhe von 8,50 Euro.
Die Anpassung des Mindestlohnsatzes soll jährlich erfolgen
und ebenfalls durch eine Mindestlohnkommission ? bestehend aus je drei
Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie drei weiteren
sachverständigen Personen aus der Wissenschaft ? bestimmt werden.
Ich würde als Arbeitsminister des Landes Sachsen-Anhalt
diese Initiative im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundesrates unterstützen.
Bereits die Debatte um die Thüringer Mindestlohn-Initiative
hat gezeigt, dass es parteiübergreifend viele gemeinsame Vorstellungen darüber
gibt, wie eine Mindestlohnregelung ausgestaltet werden sollte. Der vorliegende
Entwurf hebt noch einmal die Gemeinsamkeiten der Vorschläge hervor, die derzeit
im politischen Raum stehen.
Ob eine landesspezifische Regelung in dieser Situation
zielführend ist, kann und sollte meines Erachtens in den Ausschüssen geklärt werden.
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