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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Arbeitsminister Bischoff: Wir brauchen einheitliche Lohnuntergrenzen

21.02.2013, Magdeburg – 8

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Rede des

Arbeitsministers Norbert Bischoff im Landtag am 21. Februar zu TOP 14 ?Entwurf

eines Gesetzes zur Verabschiedung eines Mindestlohngesetzes für das Land

Sachsen-Anhalt ? / Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Die Diskussion um die Einführung einer gesetzlich geregelten

Lohnuntergrenze in Deutschland wird seit einiger Zeit mit zunehmender Intensität

geführt. Man kann festhalten, dass es in großen Teilen von Gesellschaft,

Wissenschaft und Politik inzwischen einen Konsens über die Notwendigkeit einer

allgemein verbindlichen Mindestlohnregelung gibt.

 

 

 

Auch wir hier im Landtag von Sachsen-Anhalt diskutieren

nicht zum ersten Mal über dieses Thema. Die Fakten sind allen weitgehend

bekannt und sie sind deutlich: Es geht um nicht weniger als die

Einkommensbedingungen von knapp 200.000 Beschäftigten in Sachsen-Anhalt. Dies

sind über 20 Prozent aller Menschen, die in unserem Land einer Arbeit

nachgehen. Würde man zudem die indirekt betroffenen Kinder in die Berechnung

einbeziehen, käme man auf weit höhere Zahlen. Alles in allem sind die Lebenschancen

von mehr als jeder zehnten Einwohnerin bzw. jedem zehnten Einwohner unseres Landes

betroffen! Viele dieser Menschen führen derzeit noch ein Leben am Rand des

wirtschaftlichen Existenzminimums.

 

 

 

Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung durchaus

bewusst. Nicht zuletzt deswegen wurde das Engagement für faire Löhne und die

Bekämpfung von Lohndumping als ein wichtiges Ziel in die Koalitionsvereinbarung

aufgenommen. Allerdings steht dort auch, dass wir uns für die Stärkung der

Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie einsetzen wollen. Denn nach unserer

Auffassung gehört auch das zur Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für die

Beschäftigten im Land.

 

 

 

Nach meiner Auffassung bilden aber gesetzlich geregelte

Lohnuntergrenzen und Tarifautonomie keinen Gegensatz. Ein Blick auf die Beschäftigten,

um die es hier geht, zeigt nämlich, dass eine verbindliche bundeseinheitliche

Regelung die Tarifpartnerschaft nicht weiter schwächt.

 

 

 

Es sind vor allem die Bereiche Konditorei, Bäckerei, Fleischerei

das Friseurhandwerk und die Floristikfachbetriebe, in denen heute für

Stundenlöhne von weniger als fünf Euro gearbeitet wird. Hierbei handelt es sich

um aktuell gültige Tariflöhne - das heißt um Löhne, die Gewerkschafter und

Arbeitgeber miteinander vereinbart haben. 

 

 

 

 

Die Gründe für solche Tarifabschlüsse sind ebenfalls allen

bekannt: Ein bis vor kurzem großes Überangebot von Arbeitskräften bei

gleichzeitig sehr geringem gewerkschaftlichen Organisationsgrad hat die Durchsetzungskraft

von Arbeitnehmerinteressen in Sachsen-Anhalt erheblich geschwächt. 

 

Diese Situation in den genannten Problembranchen zeigt, dass

wir uns nicht allein auf die Tarifautonomie berufen können. Wir brauchen

einheitliche Mindestlohngrenzen, die ein weiteres Ausfransen der Lohnstrukturen

nach unten verhindern.

 

 

 

Ich möchte deshalb die heutige Debatte zum Anlass nehmen,

mich noch einmal klar und deutlich zu einer einheitlichen Mindestlohnregelung

zu bekennen. Diese macht aber nur Sinn, wenn sie auf Bundesebene durchgesetzt

wird.

 

 

 

Von der Mehrheit der Länder im Bundesrat wird derzeit eine

weitere Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlich geregelten Mindestlohns

vorbereitet. Die dort eingebrachten Vorschläge unterscheiden sich gar nicht so

sehr von dem heute debattierten Gesetzentwurf. Grundlegend ist auch hier die

Forderung eines Bruttoarbeitsentgeltes je Zeitstunde in Höhe von 8,50 Euro. 

 

Die Anpassung des Mindestlohnsatzes soll jährlich erfolgen

und ebenfalls durch eine Mindestlohnkommission ? bestehend aus je drei

Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeberinnen

und Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie drei weiteren

sachverständigen Personen aus der Wissenschaft ? bestimmt werden.

 

 

 

Ich würde als Arbeitsminister des Landes Sachsen-Anhalt

diese Initiative im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundesrates unterstützen. 

 

Bereits die Debatte um die Thüringer Mindestlohn-Initiative

hat gezeigt, dass es parteiübergreifend viele gemeinsame Vorstellungen darüber

gibt, wie eine Mindestlohnregelung ausgestaltet werden sollte. Der vorliegende

Entwurf hebt noch einmal die Gemeinsamkeiten der Vorschläge hervor, die derzeit

im politischen Raum stehen.

 

 

 

Ob eine landesspezifische Regelung in dieser Situation

zielführend ist, kann und sollte meines Erachtens in den Ausschüssen geklärt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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