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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Gesundheitsministerin lockert Besuchsregelungen

08.05.2020, Magdeburg – 152

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Ab kommenden Montag, 11. Mai, sind Besuche unter bestimmten Auflagen in

Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt wieder möglich. Darauf weist Gesundheitsministerin

Petra Grimm-Benne hin. ?Die Gesundheit und der Schutz der Bewohnerinnen und

Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Zu- und Angehörigen

bleibt unser wichtigstes Anliegen. Gleichzeitig müssen wir jedoch dem Bedürfnis

der Bewohner und Angehörigen nach sozialen Kontakten Rechnung tragen und verhindern,

dass die soziale Isolation zu gesundheitlichen Schäden führt?, sagt

Grimm-Benne. Die Rahmenbedingungen der Öffnung für Besucher legen die Pflegeeinrichtungen

sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe auf Grundlage der geltenden

Eindämmungsverordnung eigenständig fest. So kann eine Person über 16 Jahren

ohne Atemwegsinfektion einmal am Tag für eine Stunde die Einrichtung besuchen.

Die jeweilige Person ist zu registrieren, in Hygienemaßnahmen einzuweisen sowie

mit einer OP-Maske auszustatten. ?In jedem Fall ist eine telefonische

Voranmeldung in den Einrichtungen erforderlich?, erklärt Grimm-Benne und

empfiehlt angesichts einer gewissen Vorbereitungszeit der Einrichtung, dass vielleicht

nicht jeder gleich zu Wochenbeginn seinen Besuch planen solle. 

 

Leitfaden, Musteraushang, Erfassungsbogen und Tipps, die Einrichtungen

bei der Organisation der Besuchsregelung unterstützen können, sind auf den

Seiten des Gesundheitsministeriums zu finden: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/verordnungen-erlasse-und-empfehlungen/ 

 

In den Kliniken und Reha-Einrichtungen in Sachsen-Anhalt bleibt hingegen

das generelle Besuchsverbot bestehen. In besonderen Fällen, beispielsweise auf

Geburts- oder Palliativstationen, kann das jeweilige Haus gesunden Besuchern unter

Auflagen eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de