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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kinderbetreuung macht gute Figur / Sozialministerin Kuppe sieht Sachsen-Anhalt gewappnet für Bundesdebatte

31.07.2001, Magdeburg – 93

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 093/01

 

Magdeburg, den 31. Juli 2001

 

 

Kinderbetreuung macht gute Figur / Sozialministerin Kuppe sieht Sachsen-Anhalt gewappnet für Bundesdebatte

Magdeburg. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) sieht in der Kinderbetreuung einen wichtigen Standortfaktor für Sachsen-Anhalt. Zwei Jahre nach änderung des Kinderbetreuungsgesetzes sagte die Ministerin am Dienstag in Magdeburg: "Eltern wissen ihre Sprößlinge in den Tageseinrichtungen pädagogisch gut betreut und nehmen das Angebot daher auch offensiv an. Unternehmen wissen, dass ihre Arbeitskräfte Familie und Beruf gut unter einen Hut bekommen können und damit den Rücken frei haben, um in den Firmen Leistung zu bringen. Die rund 354 Millionen Mark in diesem Jahr vom Land für die Kinderbetreuung sind somit sowohl sozialpolitisch als auch wirtschaftspolitisch gut angelegtes Geld."

Auch im Bundesvergleich macht Sachsen-Anhalts Kinderbetreuung nach den Worten von Ministerin Kuppe eine "gute Figur". Sie sagte: "Wir garantieren als einziges Land einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung mit mindestens zehn Stunden täglich für Kinder von der Geburt an bis zum Abschluss der sechsten Klasse. Im Land ist die Erkenntnis gewachsen, dass die zum 1. August 1999 in Kraft getretenen änderungen keinen Ausverkauf der Kinderbetreuung darstellten. Vielmehr haben wir seinerzeit moderat und damit verantwortungsvoll die Stellschrauben so justiert, dass Kinderbetreuung auf pädagogisch anspruchsvollem Niveau und für alle Seiten finanzierbar zukunftssicher bleibt. Land, Kommunen und Träger sowie Erzieherinnen und Erzieher und Eltern leisten dazu ihren Beitrag."

Für die bundesweite Debatte zum Auf- und Ausbau der Kinderbetreuung sieht Ministerin Kuppe Sachsen-Anhalt "gut gewappnet". Sie sagte: "Während andere Länder gerade erst grundlegende Strukturen schaffen, geht es in Sachsen-Anhalt um die inhaltliche Profilierung. Land, Kommunen und Träger sind in einem regen Dialog, um die Qualität der Kinderbetreuung weiter zu entwickeln. Mit der vollständigen Integration des bisherigen Schulhortes in die Kinderbetreuung nach KiBeG zum 1. August wird dabei ein weiterer Schritt getan. Die Anstrengungen aller Beteiligten sind darauf gerichtet, eine dem Bedarf der Eltern und Kinder entsprechende Betreuung anzubieten."

Zur aktuellen Diskussion um eine für Eltern kostenfreie Kinderbetreuung sagte die Ministerin: "Ich könnte es mir leicht machen, Hurra schreien und auf den Bund zeigen. Wenn ich den Vorstoß jedoch mit Realitätssinn abklopfe, dann muss ich sagen, er beschreibt ein politisches Fernziel, ist aber für die Tagespolitik und damit auch für aktuelle Wahlkämpfe untauglich. Speziell in den alten Ländern nützt doch niemandem eine kostenfreie Kinderbetreuung, wenn es real gar nicht genügend Plätze oder womöglich nur für Kinder im Alter ab drei Jahre gibt." Zugleich verwies Frau Kuppe darauf, dass Kinderbetreuung anders als etwa Schule auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht. "Damit ist noch vor der Finanzierungsfrage zu klären, ob Kostenfreiheit wirklich gerecht ist gegenüber jenen Eltern, die ihr Kind nicht in einer KiTa betreuen lassen."

Für Sachsen-Anhalt warb die Ministerin für eine "faire Diskussion mit Augenmaß". Sie sagte: "Statt visionär über kostenfreie KiTas zu debattieren und damit bei Eltern irreale Erwartungshaltungen zu schüren, sollten wir unseren eingeschlagenen Kurs fortsetzen und eine bezahlbare Kinderbetreuung organisieren, die auf pädagogisch hohem Niveau den individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern immer besser gerecht wird." Als ein thematisches Feld für den Dialog zwischen Eltern, Trägern, Kommunen und Land nannte die Ministerin bedarfsgerechte öffnungszeiten. "Die Arbeitswelt wird immer flexibler. Kinderbetreuung tut gut daran, sich darauf rechtzeitig einzustellen. Dies wird um so besser gelingen, je intensiver sich an dieser Stelle auch die Wirtschaft einbringt."

Hintergrund:

Das geänderte Kinderbetreuungsgesetz ist zum 1. August 1999 in Kraft getreten.

Mit ihm wurden

- der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung präzisiert und erweitert, (mindestens zehn Stunden pro Tag und für Kinder bis zum Ende der sechsten Klasse)

- der Personalschlüssel zugunsten der KiTa-Träger modifiziert , (Das Zahlenverhältnis zwischen Erzieherinnen und Kindern beträgt demnach in der Krippe 1:6, im Kindergarten 1:12 und im Hort 1:25)

- und daran gekoppelt ein stufenweises Abschmelzen der Landespauschalen für die Kinderbetreuung festgeschrieben.

(Das Land zahlt im Jahr 2001 pro betreutem Kind und Monat:

Kinderkrippe: rund 410 Mark

Kindergarten: rund 294 Mark

Hort: rund 95 Mark.

Zum 1. Januar 2002 greift die nach dem Gesetz letzte Stufe der Pauschalabschmelzungen. Der Regierungsentwurf für den Haushalt berücksichtigt, dass die Aufstockungsbeträge (5,1 Prozent) aus dem Jahr 2001 unangetastet bleiben. Demnach würden die Pauschalen ab 1. Januar 2002 höher ausfallen als im Gesetz vorgesehen:

Kinderkrippe: rund 380 Mark (statt 360 Mark laut Gesetz)

Kindergarten: rund 284 Mark (statt 270 Mark laut Gesetz)

Hort: rund 90 Mark (statt 85 Mark laut Gesetz)

Die konkrete Höhe der Pauschalsätze wird nach Verabschiedung des Haushaltes festgelegt und offiziell per Verordnung bekannt gegeben werden.)

Erhebungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten haben jüngst ergeben, dass auch nach der Gesetzesnovelle Kinderbetreuung umfassend nachgefragt wird. Gut 45 Prozent aller Kinder bis drei Jahre und knapp 90 Prozent aller Mädchen und Jungen im Kindergartenalter besuchen eine Tageseinrichtung.

Das Land hat im Jahr 2001 rund 334 Millionen Mark für die KiBeG-Pauschalförderung pro betreutem Kind eingestellt. Für 2002 sind vor dem Hintergrund der Hort-Integration 342,4 Millionen Mark (175,067 Millionen Euro) im Regierungsentwurf veranschlagt.

Da das Land für jedes betreute Kind zahlt, bestimmt sich die Gesamthöhe der KiBeG-Pauschalen im Haushaltsvollzug allein aus der Zahl der in den KiTas betreuten Kinder. So hatte das Land im Plan 2000 316 Millionen Mark für KiBeG-Pauschalen veranschlagt. Wegen der höheren Platznachfrage wurde der Etat im Vollzug jedoch um 37 Millionen Mark auf 353 Millionen Mark ausgeweitet.

Im Jahr 2002 wird das Land wie bereits in den Jahren 2001 und 2000 die Modernisierung und Sanierung von Kindertagesstätten mit rund 20 Millionen Mark (10,2258 Millionen Euro) unterstützen.

 

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