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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Nachschlag bei Erwerbsminderung und Grundsicherung für erwachsene Behinderte und Ältere, die in Familie leben

13.04.2015, Magdeburg – 17

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Erwachsene mit Behinderung, die von den Eltern im gemeinsamen Haushalt versorgt

werden, können sich über eine Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen im

Alter und bei Erwerbsminderung freuen. Ebenso bekommen Menschen über 65 Jahre,

die im gemeinsamen Haushalt mit ihren Kindern leben und eine Grundsicherung der

Regelbedarfsstufe III beziehen, mehr Geld. Darauf verweist das

Sozialministerium. Demnach hat der Bund für seine Regelbedarfsstufe III für

diese Personengruppen eine abweichende Regelsatzfeststellung angewiesen. Zuvor

hatte das Bundessozialgericht mehrfach eine Ungleichbehandlung kritisiert.

 

Bislang erhielten Erwachsene mit Behinderung, die von den Eltern im

gemeinsamen Haushalt versorgt werden, sowie einem Haushalt angehörende ältere

Menschen über 65 Jahre ihre Grundsicherungsleistungen im Alter und bei

Erwerbsminderung in einer Regelbedarfsstufe III. Das heißt, sie wurden als Haushaltsangehörige

definiert, die weder als Alleinstehende einen eigenen Haushalt noch als

Ehegatte oder Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt führen. Der monatliche

Regelsatz in dieser Stufe beträgt 320 Euro. Werden diese Personen jedoch als

alleinstehende Leistungsberechtigte definiert, die im Rahmen des gemeinsamen

Wohnens auch gemeinsam wirtschaften, so bekommen sie laut Stufe I pro Monat 399

Euro.

 

Diese unterschiedliche Bewertung wurde vom Gericht kritisiert. Der Bund wird

die Regelbedarfsstufen neu festlegen. Er entschied, bis zu einer endgültigen

Neuregelung bis auf weiteres auch in der Regelstufe III einen Betrag von 399

Euro zu zahlen. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2013. Nachzahlungen

erfolgen automatisch und brauchen nicht beantragt zu werden.

 

Nach Einschätzung des Sozialministeriums erhalten

allein in Sachsen-Anhalt rund 7.800 außerhalb von stationären Einrichtungen

lebende Erwachsene mit Behinderung in der Summe rund 15 Millionen Euro

nachträglich für die Zeit ab 1. Januar 2013.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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