Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Nachschlag bei Erwerbsminderung und Grundsicherung für erwachsene Behinderte und Ältere, die in Familie leben
13.04.2015, Magdeburg – 17
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Erwachsene mit Behinderung, die von den Eltern im gemeinsamen Haushalt versorgt
werden, können sich über eine Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen im
Alter und bei Erwerbsminderung freuen. Ebenso bekommen Menschen über 65 Jahre,
die im gemeinsamen Haushalt mit ihren Kindern leben und eine Grundsicherung der
Regelbedarfsstufe III beziehen, mehr Geld. Darauf verweist das
Sozialministerium. Demnach hat der Bund für seine Regelbedarfsstufe III für
diese Personengruppen eine abweichende Regelsatzfeststellung angewiesen. Zuvor
hatte das Bundessozialgericht mehrfach eine Ungleichbehandlung kritisiert.
Bislang erhielten Erwachsene mit Behinderung, die von den Eltern im
gemeinsamen Haushalt versorgt werden, sowie einem Haushalt angehörende ältere
Menschen über 65 Jahre ihre Grundsicherungsleistungen im Alter und bei
Erwerbsminderung in einer Regelbedarfsstufe III. Das heißt, sie wurden als Haushaltsangehörige
definiert, die weder als Alleinstehende einen eigenen Haushalt noch als
Ehegatte oder Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt führen. Der monatliche
Regelsatz in dieser Stufe beträgt 320 Euro. Werden diese Personen jedoch als
alleinstehende Leistungsberechtigte definiert, die im Rahmen des gemeinsamen
Wohnens auch gemeinsam wirtschaften, so bekommen sie laut Stufe I pro Monat 399
Euro.
Diese unterschiedliche Bewertung wurde vom Gericht kritisiert. Der Bund wird
die Regelbedarfsstufen neu festlegen. Er entschied, bis zu einer endgültigen
Neuregelung bis auf weiteres auch in der Regelstufe III einen Betrag von 399
Euro zu zahlen. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2013. Nachzahlungen
erfolgen automatisch und brauchen nicht beantragt zu werden.
Nach Einschätzung des Sozialministeriums erhalten
allein in Sachsen-Anhalt rund 7.800 außerhalb von stationären Einrichtungen
lebende Erwachsene mit Behinderung in der Summe rund 15 Millionen Euro
nachträglich für die Zeit ab 1. Januar 2013.
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