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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr Transparenz im Bereich Alten- und Behinderten- sowie Jugendhilfe / Land und Partner unterzeichneten Rahmenvereinbarungen

29.11.2000, Magdeburg – 135

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 135/00

 

Magdeburg, den 29. November 2000

 

 

Mehr Transparenz im Bereich Alten- und Behinderten- sowie Jugendhilfe / Land und Partner unterzeichneten Rahmenvereinbarungen

Magdeburg. Sachsen-Anhalt hat das Vergütungssystem durch die Sozialhilfeträger für pflegerische Leistungen sowie im Bereich der Jugendhilfe neu geordnet.

Das Land als überörtlicher Träger von Jugend- und Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände sowie in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege organisierte Träger von Pflege- und Jugendhilfeeinrichtungen unterzeichneten am Mittwoch in Magdeburg entsprechende Rahmenverträge. Damit wurden bis zu drei Jahre währende Verhandlungen zu einem für die Beteiligten akzeptablen Abschluss gebracht.

Hauptziel der beiden Verträge ist es, über Pauschalfinanzierungssätze staatliche Einzelfall-Regulierungen zurückzufahren und statt dessen den Trägern mehr Freiraum und damit mehr Verantwortung zu übertragen. Mehr Transparenz und damit Gerechtigkeit werden in die Finanzierungssysteme gebracht. Es wurden Parameter entwickelt, um die sehr unterschiedlichen Leistungen letztlich dennoch nach Inhalt, Umfang und Qualität vergleichbar zu machen. So werden die Träger künftig die Investitionsbeträge aus den bestehenden Pflegesätzen heraus gesondert darstellen. Weiterhin ist in einer weiteren Stufe das Splitten in eine sogenannte Grundpauschale sowie in einen leistungsabhängigen Teil vorgesehen.

Für das Jahr 2001 verständigten sich die Vertragspartner darauf, dass die Pflegesätze für seelisch behinderte Menschen in Wohnheimen, Tagesförderstätten sowie in speziellen Wohnheimen um 2,5 Prozent, die Pflegesätze in den Werkstätten für Behinderte um 1,7 Prozent sowie alle übrigen Sätze um 1,95 Prozent erhöhen.

 

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