Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Stiftung zahlt erste Anerkennung an Betroffene von Unrecht
21.12.2017, Magdeburg – 119
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Die Stiftung
Anerkennung und Hilfe hat den ersten Betroffenen in Sachsen-Anhalt, die sich
gemeldet hatten, finanzielle Ankerkennung für erlittenes Unrecht gewährt. ?Die
Zahlungen belaufen sich bis zum Jahreswechsel auf insgesamt rund 250.000 Euro?,
gibt Sozialministerin Petra Grimm-Benne einen ersten Zwischenstand. Damit seien
40 der bislang 73 eingereichten Anträge positiv beschieden worden.
Seit vergangenem
Sommer können sich Betroffene, die als Kind in einer Einrichtung der
Behindertenhilfe oder Psychiatrie viel Leid und Unrecht erfahren haben und bis
heute an den Folgewirkungen leiden, bei der Anlauf- und Beratungsstelle der
Stiftung melden. Sie können eine Geldpauschale in Höhe von 9000 Euro oder eine
einmalige Rentenersatzleistung von 3000 bis 5000 Euro erhalten. ?Damit kann
geschehenes Unrecht nicht wieder gut gemacht werden?, sagt Grimm-Benne. ?Doch
nach Jahrzehnten bekommen Betroffene eine lang ersehnte Anerkennung für ihre
leidvollen Erfahrungen.?
Der Zahlung geht
ein umfassendes Gespräch voraus, in dem Betroffene ihre Erlebnisse schildern
und mit dem Beratungspersonal aufarbeiten. ?Häufig ziehen sich die frühen,
prägenden Kindheitserfahrungen durch das ganze Leben. Viele Menschen befinden
sich bis heute in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhalten Assistenz
bei der Lebensgestaltung?, sagt Grimm-Benne. Die Zusammenarbeit mit den
Nachfolgeeinrichtungen der damaligen Landeskrankenhäuser und Psychiatrien sowie
den Behörden im Land Sachsen-Anhalt gestalte sich dabei sehr positiv und
vertrauensvoll.
Durch einen
möglichen Unterbringungszeitraum von Betroffenen bis zum
2. Oktober 1990 sind es auch junge Betroffene, die heute mitten im Leben stehen
und durch die finanzielle Unterstützung vergebene Bildungschancen in der
Kindheit mildern können. Laut Grimm-Benne werden weitere Zahlungen folgen. Während ehemalige Heimkinder, die in
Kinder- und Jugendheimen untergebracht waren, bis 2014 Hilfen aus dem Fonds
Heimerziehung beantragen konnten, habe es für Betroffene aus Einrichtungen der
Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen bisher kein
Hilfesystem gegeben. Diese Lücke sei nunmehr geschlossen worden.
Betroffene mit
Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, deren Angehörige, Vertrauenspersonen oder Betreuer
können sich bis zum Meldeschluss am 31.12.2019 an folgende Adresse wenden:
Ministerium für
Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
Anlauf- und
Beratungsstelle der Stiftung Ankerkennung und Hilfe
Turmschanzenstraße
25
39114 Magdeburg
Tel.: 0391-5676935
Email: Stiftung-Anerkennung-Hilfe@ms.sachsen-anhalt.de
Hintergrund:
Die Stiftung
Anerkennung und Hilfe richtet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche
zwischen 1949 bis 1990 in der damaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
oder Psychiatrien untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und
bis heute mit den Folgewirkungen leben müssen.
Zuständig sind
die Mitarbeiter der Anlauf- und Beratungsstelle auch, wenn Sachsen-Anhalter
zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen in Westdeutschland untergebracht waren.
Die Stiftung
wurde 2017 gemeinsam von Bund, Ländern, evangelischer und katholischer Kirche
gegründet. Für die Anmeldungen wurden deutschlandweit Anlauf- und
Beratungsstellen gegründet. Neben
der Gewährung von Geldleistungen soll die Stiftung auch die wissenschaftliche
Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse als Aufgabe haben. An der Finanzierung
der Stiftung beteiligt sich Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2021 mit insgesamt rund
8,8 Millionen Euro.
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de