Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr Teilhabe: Eingliederungshilfe wird neu ausgestaltet

03.01.2020, Magdeburg – 2

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Mit

Jahresbeginn wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit

Behinderungen neu ausgestaltet. Damit tritt die dritte von vier Stufen des

Bundesteilhabegesetzes in Kraft. ?Ich bin überzeugt, dass die neuen

Leistungen der Teilhabe zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit

Beeinträchtigung in Sachsen-Anhalt führen werden?, so Petra Grimm-Benne,

Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration. Die Eingliederungshilfe für

Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen sei nicht länger eine Leistung

des Fürsorgesystems der Sozialhilfe, sondern werde zu einem modernen

Teilhaberecht weiterentwickelt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe

orientierten sich deshalb nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern

ausschließlich am individuellen Bedarf. ?Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen

mit Behinderungen wird vor allem hinsichtlich der Wohnform erheblich gestärkt.?

 

Die neuen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

sind personenzentriert auszugestalten und umfassen auch in stationären

Einrichtungen ? bzw. in den besonderen Wohnformen, so lautet die neue

Begrifflichkeit ? nicht mehr die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe,

wie z.B. die Unterkunft, sondern nur noch die fachliche Leistung der Teilhabe. Mit

allen Leistungserbringern in der Eingliederungshilfe waren dazu sowohl ein

neuer Rahmenvertrag als auch Einzelverträge abzuschließen.

 

Der Rahmenvertrag sieht eine zweijährige Übergangszeit vor.

Bereits ab Beginn 2020 werden allerdings, die existenzsichernden Leistungen,

auf die Anspruch besteht, gesondert beschieden und an die Leistungsberechtigten

ausgezahlt. Die Überleitung der Renten auf die Sozialämter wird eingestellt,

und auch die Renten werden jetzt direkt ausgezahlt.

 

Die Vorbereitung der Umstellung hatte enorme Anforderungen

an alle Akteure gestellt: Zwischen den Einrichtungen und den Bewohnern sind die

Wohn- und Betreuungsverträge neu zu vereinbaren, die Bescheide für die

Sozialhilfe und die Eingliederungshilfe sind von den Sozialämtern neu zu fassen

und zum 01. Januar 2020 in Kraft zu setzen.

 

Das Land hatte alle 9500  Leistungsberechtigten, die in besonderen

Wohnformen leben - auch in Leichter Sprache ?, angeschrieben. In zahlreichen

Konsultationen konnten die hauptamtlichen und die ehrenamtlichen Betreuer zum

neuen Recht informiert werden und es wurden zahlreiche Gespräche auf allen

Ebenen mit dem Ziel der gelingenden Einführung der neuen Eingliederungshilfe

geführt.

 

Träger

der Eingliederungshilfe bleibt das Land, das die Landkreise und kreisfreien

Städte zur Ausführung der Leistungen wie auch bisher im Einzelfall heranzieht.

Das ist in Sachsen-Anhalt im Teilhabestärkungsgesetz gesetzlich festgelegt

worden.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de