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Positive Bilanz bei
Familienhebammen / Familienministerin Kuppe plädiert für weiteren Ausbau
12.11.2008, Magdeburg – 156
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
156/08
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 156/08
Magdeburg, den 12. November 2008
Positive Bilanz bei
Familienhebammen / Familienministerin Kuppe plädiert für weiteren Ausbau
Familienministerin Dr. Gerlinde Kuppe wirbt dafür,
die Zahl der Familienhebammen zu erhöhen. Anlässlich des 5. Landespräventionstag
am Mittwoch in Magdeburg sagte die Ministerin: ¿Die Arbeit der bisher 32
Familienhebammen verläuft sehr gut. Wir sind auf dem richtigen Weg, in
Sachsen-Anhalt ein flächendeckendes Netz zum Schutz und Wohl kleiner Kinder
aufzubauen. Unterstützung muss so früh wie möglich ansetzen. Ich rufe deshalb
die Hebammen in unserem Land auf, sich als Familienhebamme zu qualifizieren.
Die Mittel dafür sind vorhanden.¿
Im
Vergleich der neuen Bundesländer weist Sachsen-Anhalt gemeinsam mit
Mecklenburg-Vorpommern die höchste Zahl an Familienhebammen auf. Außer in den
Landkreisen Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld sowie der kreisfreien Stadt
Dessau, in denen bisher nur eine Familienhebamme tätig ist oder tätig werden
wird, sind in allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten mindestens
zwei Familienhebammen im Einsatz. Für 2009 stehen knapp 500.000 Euro für
Honorarkosten und Qualifizierung zur Verfügung. Seit Beginn des
Projektes im Jahr 2006 wurden mehr als 600 Familien durch Familienhebammen
betreut.
Das Projekt richtet sich vor
allem an Familien, deren Erziehungskompetenz gestärkt werden muss. Dazu gehören
etwa minderjährige Mütter, Eltern mit Sucht- oder psychischen Problemen, Eltern
mit eingeschränkten Fähigkeiten in der Alltagsbewältigung sowie Familien in
Armut.
Hintergrund:
Da die soziale Arbeit mit der
Familie nicht originär zur Ausbildung von staatlich examinierten Hebammen
gehört, ist eine Zusatzqualifikation der Hebammen, die am Projekt teilnehmen,
erforderlich. Vom Bund Deutscher Hebammen wurde eine Fortbildung zertifiziert. Die
Qualifizierung der Hebammen umfasst acht jeweils dreitägige Module, wobei das
achte Modul die schriftliche und mündliche Prüfung beinhaltet. Inhaltlich
reicht die Fortbildung vom Adoptionsrecht bis zur Zahngesundheit.
Zusätzlich zur Betreuung haben die Familienhebammen die Aufgabe, vor Ort
mit Schwangerschaftsberatungsstellen, Gesundheitsämtern, Gynäkologen,
Kinderärzten und Kinderärztinnen sowie anderen Projektträgern Kontakt
aufzunehmen und Netzwerke zu gründen.
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